Wer kennt es nicht, eine Firma, Institution, names Stadtverwaltung, GEZ, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und wie sie alle heißen, die da die Hand aufhalten und es sich mit den erpressten Geldern äußerst gut gehen lassen, schicken die Aufforderung zur Zahlung von irgendwelchen Geldern. Es interessiert die schon lange nicht mehr, daß sie dazu als Unternehmen (was sie durch die Bank ALLE sind) und was deshalb in keinster Weise staatlich-hoheitliche Akte auslösen darf, keine Rechtsgrundlage haben.
Das ist ja inzwischen hinreichend bekannt. Wer es nicht so sieht, hat sich lediglich noch nicht die Mühe gemacht, es zu recherchieren oder er will, kann oder darf es nicht so sehen, weil dann seine vermeintlich heile Welt zusammenstürzen würde, er seinen gut dotierten Job gar nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren könnte. Daß dies bereits massenhaft passiert, wird z.Bsp. in Polizeikreisen gerade festgestellt. Wie sagt Alexander Wagandt immer so schön: Die Schäferhunde erkennen nun, daß sie auch nur getriebene Schafe sind.
Was da unter der Oberfläche so fault und gärt, davon kriegt die große Masse aber gar nichts mit, weil sie nicht hinschaut.
Ich möchte aber heute nur mal den System-Akt der Vermögensauskunft beleuchten.
Wehrt sich jemand gegen die Forderungen der Nichtlegitimierten, indem er die dafür vorgesehenen Rechtsgrundlagen an die Absender schickt, die mindestens einen Widerspruch oder eine Zurückweisung der Forderung rechtfertigen, wenn nicht sogar eine Anzeige, weil die Erfüllungsgehilfen des Systems die Gesetze der BRD nicht anerkennen, die entsprechenden Gerichtsurteile von BRD-Gerichten nicht akzeptieren, man somit davon ausgehen kann, daß sie die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkennen, denn sie haben alle einen Eid auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und/oder einen Eid auf die jeweilige Landesverfassung, die sich auch auf das Grundgesetz beruft, geleistet, dann bekommt man die Krallen des Systems zu spüren.
Das "Behörden"-Pack ignoriert grundlegend die Gesetze, an welche sie sich eigentlich zu halten hätten, schickt Mahnungen, gelbe Briefe, Haft-Androhungen und so weiter und sofort. Alles, was sie wollen ist GELD. Geld, mit dem der BRD-Sumpf am Leben gehalten wird.
Wenn sie das nicht bekommen, weil es ja dazu auch gar keine Rechtsgrundlage gibt, dann ziehen sie ihre Lieblingsmasche aus dem Ärmel - die Aufforderung zur Vermögensauskunft. Doch auch dagegen kann man sich wehren und man sollte sich auch dagegen wehren, denn auch hierbei werden die BRD-Gesetze grundlegend missachtet.
Daß ein Gerichtsvollzieher, welcher diese VA (Vermögensauskunft) in der Regel abnimmt, seit dem 01.08.2012 mit Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) weder einen räumlichen, noch einen sachlichen Geltungsbereich hat, und somit nirgendwo und zu keinem Sachverhalt hoheitlich tätig werden darf, er dadurch lediglich noch ein privates Inkassobüro darstellt, was wiederum dem Handelsrecht unterliegt und ergo wieder ein Vertrag von Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum jeweiligen Sachverhalt als Vertragsinhalt mit jeweiliger Unterschrift erforderlich wäre, das interessiert die Gerichtsvollzieher nicht. Sie haben seit 2012 keine Handhabe mehr, in der bisherigen Form zu agieren, fordern aber auch die Politik nicht auf, ihre Legitimität wieder herzustellen - warum hat die Politik den Gerichtsvollziehern ihre Legitimität denn weggenommen? - Sie machen weiter wie gehabt und das System unterstützt sie auch noch dabei, allen voran die Gerichte. Eine Krähe hackt eben der anderen kein Auge aus.
Will man diese VA vom Tisch bekommen, so kann man folgendermaßen dagegen vorgehen:
Man teilt dem GV (Gerichtsvollzieher) mit, daß man die VA erteilt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form aus § 480 ZPO erfüllt ist. Dort heißt es:
"Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, daß er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann".
Der Richter (nicht der Gerichtsvollzieher) muß also die Haftung übernehmen, daß der vorgebliche Schuldner richtig belehrt wurde. Nun wissen wir ja nur zu gut, daß in diesem System KEINER mehr auch nur irgendeine Haftung auf sich nimmt, für das, was er da grade tut. Und er tut es deshalb nicht, weil er weiß, daß er jeden Tag Scheiße baut, ...schuldigung für diesen Ausdruck aber genauso ist es. Jeden Tag tut er etwas, was er gar nicht darf lt. Gesetz. Aber die gesetzlichen Vorgaben scheren ja das System nicht und genau deshalb geben sie auch keine Unterschriften mehr, weil sie das ganz genau wissen. Der schöne Satz: "maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig", wird inzwischen meist gar nicht mehr vermerkt, man macht einfach, auch wenn es gegen das Gesetz verstößt. Die große Masse hat meist eh davon keine Ahnung und sie wollen es ja auch gar nicht wissen.
Nur, daß eben die große Masse inzwischen immer kleiner wird und der Kampf um die Einhaltung und Umsetzung von Recht und Gesetz immer größer. Dieser Trend stört das System ganz gewaltig. Kein Wunder, daß die Polizeibediensteten, welche die oppositionellen Bürger lt. Arbeitsauftrag in die Knie zwingen müssen, ihren Dienst oft nur noch im Suff ertragen. Die wissen ganz genau, was sie da grade machen. Und es sind deren Gesichter, welche sich der kleine Bürger sehr genau einprägt, wenn er in seinen verbrieften Rechten beschnitten wird.
Hier gibt es ein gutes Video dazu:
https://drive.google.com/file/d/0B0oAvzGnWnZ_Mkc1ZHVFU2psRjQ/view
Noch ein paar grundsätzliche Tipps:
Die Forderungen des Systems enthalten in den meisten Fällen schon absichtlich eingebaute Fehler, damit man ein Hintertürchen hat, wo man sich aus dem Schlamassel herausziehen kann.
Da werden falsche oder gar keine Rechtsgrundlagen vermerkt, auf die man den vorgeblichen Akt rechtfertigen will. Da wird z.Bsp. für Zweitwohnungen Kurtaxe verlangt, die nur bei Übernachtungen in Hotels und Pensionen abverlangt werden darf. Da erlassen Rechtspfleger Ausfertigungen, obwohl nur ein Richter rechtsprechende Gewalt hat, und so weiter und so fort.
Immer genau nach den oftmals nur in weiterführenden Links hinterlegten Paragraphen recherchieren, dort steht nämlich zumeist, daß das, was sie wollen gar nicht die durchgeführte Praxis legitimiert.
Lest die Forderungstexte sehr genau und sucht nach diesen Fehlern, sie ermöglichen Euch immer entsprechende Rechtsmittel. Das kostet Zeit und auch Nerven. Beschäftigt dieses Pack, so wie sie Euch beschäftigen! Keiner hat uns bei unserer Geburt versprochen, daß es leicht sein wird.
Wehrt Euch! Wenn Ihr immer wieder zahlt, nur damit Ihr Eure Ruhe habt oder weil Ihr einen guten Job zu verlieren glaubt, dann finanziert Ihr mit Euren Geldern ein kriminelles System!
Unsere Kinder und Enkelkinder haben eine bessere Welt verdient und wir sind es, die diese bessere Welt für sie schaffen müssen. Denkt mal darüber nach.
Also bis bald
Eure Petra K.
Nachtrag 27.03.2017:
Nach eigenen Erkenntnissen werden nicht gezahlte Beträge, z.Bsp. an Stadtverwaltungen, die ja auch nie unterschrieben sind, nicht grundsätzlich in die SCHUFA eingetragen, sondern in ein Vermögensregister der Länder. Diese Vermögensregister sind nicht identisch mit der Schufa. Einladungen eines vorgeblichen Schuldners zur Erteilung einer Vermögensauskunft kann man dann wohl getrost vergessen, denn es wird explizit geschrieben, daß die Angaben freiwillig sind. Geht man also nicht zur Vermögensauskunft in die Stadtverwaltung, weil Selbsttitulierung ja verboten ist und auch in die Grundrechte eingegriffen wird, dann wird der geforderte Betrag nur in dieses Vermögensregister und nicht in die Schufa eingetragen. So ein Vermögensregister kann uns aber wurscht sein, da es keine Relevanz hat.
Wird ein SCHUFA- Eintrag durchgezogen, dann muß mind. 2x schriftlich angemahnt worden sein. Dann muß der negative Schufa-Eintrag schriftlich angedroht worden sein und die Forderung muß nicht bestritten sein oder es muß die Schuld gerichtlich festgestellt worden sein. Wenn die Forderung vom vorgeblichen Schuldner ausdrücklich anerkannt wurde und trotzdem nicht bezahlt wird, darf ein Schufa-Eintrag vorgenommen werden.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-darf-ein-negativer-schufa-eintrag-erfolgen-und-wann-darf-kein-negativer-schufa-eintrag-erfolgen_068929.html
Nachtrag 24.02.2018:
Da man sich bekanntlich immer weiter entwickelt und aus den gemachten Erfahrungen lernt, wissen wir nun, daß es Gerichtsvollzieher & Co. herzlich wenig interessiert, was man denen zukommen läßt oder auch nicht. Die machen einfach nach Schema F weiter, wie gehabt. Aus dieser Erkenntnis heraus, reagieren wir nach einem Schreiben an den Gerichtsvollzieher, daß er das, was er tut, gar nicht darf (somit hat man die Forderung bestritten, was auch im Text vermerkt werden muß), auch nur noch auf einen angedrohten Haftbefehl mit einer Sofortigen Beschwerde, dann ist der Haftbefehl erstmal vom Tisch. Natürlich wird dann vom Gericht, was die Sofortige Beschwerde bearbeiten muß, alles negiert und abgelehnt (was wollen die auch anderes machen, die dürfen auf Grund ihrer Abhängigkeiten nicht anders handeln). Die Rechnung für Gerichtskosten folgt auf dem Fuße. Ist uns aber inzwischen auch egal, wir zahlen einfach nichts mehr. Und wenn denen einer ab geht, wenn sie den geforderten Betrag als Schufa-Eintrag veranlassen, ist uns das auch egal. Es wird eine Zeit kommen, wo all diejenigen, die das System nicht mehr bezahlt haben, Helden sein werden. Je mehr Schufa-Einträge, umso größer das Heldentum. Wird vielleicht so Mancher nicht verstehen, der noch in alten Zeitlinien hängen geblieben ist aber ich werde Recht behalten, wie immer! Und dann wird es, wie nach der letzten Wendezeit einen Film nach dem anderen geben, welche diese Zeit und den Kampf dahinter zum Thema haben werden. Und wir Helden werden als Verfolgte des BRD-Regimes anerkannt werden. Dann werden die Karten neu gemischt...Soll keiner sagen können, er habe von nichts gewußt. Wir können es nachweisen! Und selbst wenn die alle weitermachen, als wäre nichts, dann seid Euch gewiss, denen geht der Arsch zur Zeit sowas von auf Grundeis, denn die wissen ganz genau, was sie tagtäglich verzapfen. Aber wir haben Zeit....
Ähnliche Beiträge:
Schach Matt den Behörden - abgenickt durch die Bundesregierung
Finanzsystem und IRS - nur der Gipfel des Eisberges ist sichtbar
Geschäftsverteilungsplan - Knackpunkt in Gerichtsprozessen
Das ist ja inzwischen hinreichend bekannt. Wer es nicht so sieht, hat sich lediglich noch nicht die Mühe gemacht, es zu recherchieren oder er will, kann oder darf es nicht so sehen, weil dann seine vermeintlich heile Welt zusammenstürzen würde, er seinen gut dotierten Job gar nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren könnte. Daß dies bereits massenhaft passiert, wird z.Bsp. in Polizeikreisen gerade festgestellt. Wie sagt Alexander Wagandt immer so schön: Die Schäferhunde erkennen nun, daß sie auch nur getriebene Schafe sind.
Was da unter der Oberfläche so fault und gärt, davon kriegt die große Masse aber gar nichts mit, weil sie nicht hinschaut.
Ich möchte aber heute nur mal den System-Akt der Vermögensauskunft beleuchten.
Wehrt sich jemand gegen die Forderungen der Nichtlegitimierten, indem er die dafür vorgesehenen Rechtsgrundlagen an die Absender schickt, die mindestens einen Widerspruch oder eine Zurückweisung der Forderung rechtfertigen, wenn nicht sogar eine Anzeige, weil die Erfüllungsgehilfen des Systems die Gesetze der BRD nicht anerkennen, die entsprechenden Gerichtsurteile von BRD-Gerichten nicht akzeptieren, man somit davon ausgehen kann, daß sie die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkennen, denn sie haben alle einen Eid auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und/oder einen Eid auf die jeweilige Landesverfassung, die sich auch auf das Grundgesetz beruft, geleistet, dann bekommt man die Krallen des Systems zu spüren.
Das "Behörden"-Pack ignoriert grundlegend die Gesetze, an welche sie sich eigentlich zu halten hätten, schickt Mahnungen, gelbe Briefe, Haft-Androhungen und so weiter und sofort. Alles, was sie wollen ist GELD. Geld, mit dem der BRD-Sumpf am Leben gehalten wird.
Wenn sie das nicht bekommen, weil es ja dazu auch gar keine Rechtsgrundlage gibt, dann ziehen sie ihre Lieblingsmasche aus dem Ärmel - die Aufforderung zur Vermögensauskunft. Doch auch dagegen kann man sich wehren und man sollte sich auch dagegen wehren, denn auch hierbei werden die BRD-Gesetze grundlegend missachtet.
Daß ein Gerichtsvollzieher, welcher diese VA (Vermögensauskunft) in der Regel abnimmt, seit dem 01.08.2012 mit Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) weder einen räumlichen, noch einen sachlichen Geltungsbereich hat, und somit nirgendwo und zu keinem Sachverhalt hoheitlich tätig werden darf, er dadurch lediglich noch ein privates Inkassobüro darstellt, was wiederum dem Handelsrecht unterliegt und ergo wieder ein Vertrag von Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum jeweiligen Sachverhalt als Vertragsinhalt mit jeweiliger Unterschrift erforderlich wäre, das interessiert die Gerichtsvollzieher nicht. Sie haben seit 2012 keine Handhabe mehr, in der bisherigen Form zu agieren, fordern aber auch die Politik nicht auf, ihre Legitimität wieder herzustellen - warum hat die Politik den Gerichtsvollziehern ihre Legitimität denn weggenommen? - Sie machen weiter wie gehabt und das System unterstützt sie auch noch dabei, allen voran die Gerichte. Eine Krähe hackt eben der anderen kein Auge aus.
Will man diese VA vom Tisch bekommen, so kann man folgendermaßen dagegen vorgehen:
Man teilt dem GV (Gerichtsvollzieher) mit, daß man die VA erteilt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form aus § 480 ZPO erfüllt ist. Dort heißt es:
"Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, daß er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann".
Der Richter (nicht der Gerichtsvollzieher) muß also die Haftung übernehmen, daß der vorgebliche Schuldner richtig belehrt wurde. Nun wissen wir ja nur zu gut, daß in diesem System KEINER mehr auch nur irgendeine Haftung auf sich nimmt, für das, was er da grade tut. Und er tut es deshalb nicht, weil er weiß, daß er jeden Tag Scheiße baut, ...schuldigung für diesen Ausdruck aber genauso ist es. Jeden Tag tut er etwas, was er gar nicht darf lt. Gesetz. Aber die gesetzlichen Vorgaben scheren ja das System nicht und genau deshalb geben sie auch keine Unterschriften mehr, weil sie das ganz genau wissen. Der schöne Satz: "maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig", wird inzwischen meist gar nicht mehr vermerkt, man macht einfach, auch wenn es gegen das Gesetz verstößt. Die große Masse hat meist eh davon keine Ahnung und sie wollen es ja auch gar nicht wissen.
Nur, daß eben die große Masse inzwischen immer kleiner wird und der Kampf um die Einhaltung und Umsetzung von Recht und Gesetz immer größer. Dieser Trend stört das System ganz gewaltig. Kein Wunder, daß die Polizeibediensteten, welche die oppositionellen Bürger lt. Arbeitsauftrag in die Knie zwingen müssen, ihren Dienst oft nur noch im Suff ertragen. Die wissen ganz genau, was sie da grade machen. Und es sind deren Gesichter, welche sich der kleine Bürger sehr genau einprägt, wenn er in seinen verbrieften Rechten beschnitten wird.
Also:
VA ja, wenn der GV den Richter herholt, der die Belehrung zur Abgabe der VA erteilt und auch dafür unterschreibt, daß er richtig belehrt hat. Punkt aus! Er wird keinen Richter finden, der das macht. Die Akte wird in den Schubladen verschwinden bis der Staub der Geschichte drüber gewachsen ist. Man hat die VA vom Tisch und somit keinen Schufa-Eintrag zu befürchten, der einem ja auch beträchtliche Nachteile bringt.
Hier gibt es ein gutes Video dazu:
https://drive.google.com/file/d/0B0oAvzGnWnZ_Mkc1ZHVFU2psRjQ/view
Noch ein paar grundsätzliche Tipps:
Die Forderungen des Systems enthalten in den meisten Fällen schon absichtlich eingebaute Fehler, damit man ein Hintertürchen hat, wo man sich aus dem Schlamassel herausziehen kann.
Da werden falsche oder gar keine Rechtsgrundlagen vermerkt, auf die man den vorgeblichen Akt rechtfertigen will. Da wird z.Bsp. für Zweitwohnungen Kurtaxe verlangt, die nur bei Übernachtungen in Hotels und Pensionen abverlangt werden darf. Da erlassen Rechtspfleger Ausfertigungen, obwohl nur ein Richter rechtsprechende Gewalt hat, und so weiter und so fort.
Immer genau nach den oftmals nur in weiterführenden Links hinterlegten Paragraphen recherchieren, dort steht nämlich zumeist, daß das, was sie wollen gar nicht die durchgeführte Praxis legitimiert.
Lest die Forderungstexte sehr genau und sucht nach diesen Fehlern, sie ermöglichen Euch immer entsprechende Rechtsmittel. Das kostet Zeit und auch Nerven. Beschäftigt dieses Pack, so wie sie Euch beschäftigen! Keiner hat uns bei unserer Geburt versprochen, daß es leicht sein wird.
Wehrt Euch! Wenn Ihr immer wieder zahlt, nur damit Ihr Eure Ruhe habt oder weil Ihr einen guten Job zu verlieren glaubt, dann finanziert Ihr mit Euren Geldern ein kriminelles System!
Unsere Kinder und Enkelkinder haben eine bessere Welt verdient und wir sind es, die diese bessere Welt für sie schaffen müssen. Denkt mal darüber nach.
Also bis bald
Eure Petra K.
Nach eigenen Erkenntnissen werden nicht gezahlte Beträge, z.Bsp. an Stadtverwaltungen, die ja auch nie unterschrieben sind, nicht grundsätzlich in die SCHUFA eingetragen, sondern in ein Vermögensregister der Länder. Diese Vermögensregister sind nicht identisch mit der Schufa. Einladungen eines vorgeblichen Schuldners zur Erteilung einer Vermögensauskunft kann man dann wohl getrost vergessen, denn es wird explizit geschrieben, daß die Angaben freiwillig sind. Geht man also nicht zur Vermögensauskunft in die Stadtverwaltung, weil Selbsttitulierung ja verboten ist und auch in die Grundrechte eingegriffen wird, dann wird der geforderte Betrag nur in dieses Vermögensregister und nicht in die Schufa eingetragen. So ein Vermögensregister kann uns aber wurscht sein, da es keine Relevanz hat.
Wird ein SCHUFA- Eintrag durchgezogen, dann muß mind. 2x schriftlich angemahnt worden sein. Dann muß der negative Schufa-Eintrag schriftlich angedroht worden sein und die Forderung muß nicht bestritten sein oder es muß die Schuld gerichtlich festgestellt worden sein. Wenn die Forderung vom vorgeblichen Schuldner ausdrücklich anerkannt wurde und trotzdem nicht bezahlt wird, darf ein Schufa-Eintrag vorgenommen werden.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-darf-ein-negativer-schufa-eintrag-erfolgen-und-wann-darf-kein-negativer-schufa-eintrag-erfolgen_068929.html
Nachtrag 24.02.2018:
Da man sich bekanntlich immer weiter entwickelt und aus den gemachten Erfahrungen lernt, wissen wir nun, daß es Gerichtsvollzieher & Co. herzlich wenig interessiert, was man denen zukommen läßt oder auch nicht. Die machen einfach nach Schema F weiter, wie gehabt. Aus dieser Erkenntnis heraus, reagieren wir nach einem Schreiben an den Gerichtsvollzieher, daß er das, was er tut, gar nicht darf (somit hat man die Forderung bestritten, was auch im Text vermerkt werden muß), auch nur noch auf einen angedrohten Haftbefehl mit einer Sofortigen Beschwerde, dann ist der Haftbefehl erstmal vom Tisch. Natürlich wird dann vom Gericht, was die Sofortige Beschwerde bearbeiten muß, alles negiert und abgelehnt (was wollen die auch anderes machen, die dürfen auf Grund ihrer Abhängigkeiten nicht anders handeln). Die Rechnung für Gerichtskosten folgt auf dem Fuße. Ist uns aber inzwischen auch egal, wir zahlen einfach nichts mehr. Und wenn denen einer ab geht, wenn sie den geforderten Betrag als Schufa-Eintrag veranlassen, ist uns das auch egal. Es wird eine Zeit kommen, wo all diejenigen, die das System nicht mehr bezahlt haben, Helden sein werden. Je mehr Schufa-Einträge, umso größer das Heldentum. Wird vielleicht so Mancher nicht verstehen, der noch in alten Zeitlinien hängen geblieben ist aber ich werde Recht behalten, wie immer! Und dann wird es, wie nach der letzten Wendezeit einen Film nach dem anderen geben, welche diese Zeit und den Kampf dahinter zum Thema haben werden. Und wir Helden werden als Verfolgte des BRD-Regimes anerkannt werden. Dann werden die Karten neu gemischt...Soll keiner sagen können, er habe von nichts gewußt. Wir können es nachweisen! Und selbst wenn die alle weitermachen, als wäre nichts, dann seid Euch gewiss, denen geht der Arsch zur Zeit sowas von auf Grundeis, denn die wissen ganz genau, was sie tagtäglich verzapfen. Aber wir haben Zeit....
Ähnliche Beiträge:
Schach Matt den Behörden - abgenickt durch die Bundesregierung
Finanzsystem und IRS - nur der Gipfel des Eisberges ist sichtbar
Geschäftsverteilungsplan - Knackpunkt in Gerichtsprozessen
Hi Petra,
AntwortenLöscheneigentlich wollte ich keine Kommentare auf solche Beiträge schreiben, lese sie jedoch stets mit großem Interesse.... und genau deshalb kam irgendwann eine Frage auf, die mir inzwischen etwas "auf den Nägeln brennt". Nämlich: Warum machst Du Dir das Leben so schwer statt einer stillen Rebellion und dabei das Leben zu genießen?
Natürlich läuft in D bzw. der EU vieles schief und es wird immer schlimmer. Das steht absolut außer Frage! Ich gebe Dir sogar Recht, wenn Du rebellierst und verstehe auch andere gewaltfreie(!) Protestler absolut.
Aber warum soll ich kleines Bürgerlein mir so viel Streß machen und den Kampf herausfordern, bei dem ich am Ende der Verlierer bin?
Mag sein, es fehlt mir am nötigen Biss oder ich bin einfach zu egoistisch!? Kampf- und hirnlos alles hinnehmen tue ich trotzdem nicht, bin eher die stille Widersacherin und tue im eigenen, kleinen Bereich mein Bestes um nicht in diesem System zu funktioniereen.
Dies beginnt mit Überlegungen wem ich mein Kreuzchen bei der Wahl gebe, denn das sehe ich als Bürgerpflicht!
Unser Alltag ist nach unseren Bedürfnissen gestaltet und absolut konträr zur üblichen Norm (wer hat dieses furchtbare Wort wohl erfunden?). Dies beginnt bei der reduzierten Arbeitszeit, die uns weniger Steuern und Abgaben, dafür um so mehr Freizeit für andere Dinge beschert. Unseren Konsum haben wir auf "was brauche ich wirklich" eingeschränkt und kaufen nur, wenn etwas kaputt geht. Lebensmittel kommen ebenso wie Körperpflegeprodukte überwiegend vom Erzeuger, der kleine Rest aus Garten oder Natur. So ist alles frisch und unverarbeitet. Getreide holen wir (noch) in der Mühle. Für den Supermarkt bleiben nur wenige Produkte, die entweder bei uns nicht heimisch sind oder so Dinge wie Birkenzucker (für die Zähne), Toilettenpapier und sonstige Kleinigkeiten. Chemie bleibt grundsätzlich seit vielen Jahren aus dem Haus und fast genau so lange haben wir keinerlei gesundheitl. Probleme mehr.
Die große Industrie (Lebensmittel u. Pharma) hat von uns nicht viel. Vor allem essen wir keine Halbfertig- oder Fertigprodukte, deren Zusatzstoffe krank machen und anschließend den Pharmariesen die Taschen füllen.
Ich weiß, all das ist nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Aber je mehr sich besinnen, ihr Leben ändern und mitmachen....... Und es gibt immer mehr Meenschen, die mitmachen und mit denen man sich vernetzen und austauschen kann. Irgendwann wird es doch ein Erfolg.
Nix für ungut, ist nicht böse gemeint! Nur ein bissel neugierig und vielleicht kann ich noch etwas lernen
LG
Mel
Hallo Mel
AntwortenLöschendie Wahl ist keine Bürgerpflicht. sondern Hochverrat. Weil man sich mit der Beteilung an einer Wahl dem Besatzersystem unterwirft und dieses anerkennt. Wenn ich wählen gehe, ist das das gleiche, wenn sich ein Kalb einen Metzger aussucht, PUNKT! Petra hat schon Recht.
Schau mal unter:"Verfassungsgebende Versammlung für Deutschland" nach.
L.G. Peter
Meine Entscheidung, nicht zur Wahl zu gehen, hat nicht nur etwas mit Besatzungsrecht zu tun, obwohl ich natürlich grundsätzlich etwas gegen Besatzungsrecht habe. Ich berufe mich immer, wenn es um das Wählen geht, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach wir seit 1956 kein gültiges Wahlgesetz haben. Da ändert sich auch nichts dran, daß nach dieser Entscheidung ein neues Wahlgesetz geschaffen wurde, denn das ist genauso wenig verfassungskonform wie das alte, von der Begrifflichkeit Verfassung mal ganz abgesehen. Nein. Wenn seit 1956 alle Wahlen auf Grund eines nicht verfassungskonformen Wahlgesetzes ALLE bisherigen Regierungsvertreter nicht legal ins "Amt" gewählt wurden, dann kann von diesen Nichtlegalen auch niemand ein legales neues Gesetz beschließen. Also sind alle Gesetze, Sozialgesetzbücher, Normen etc., die seit 1956 beschlossen, geändert oder gelöscht wurden, illegal. Und da gehört auch das Grundgesetz, wo ja ach so gerne drin rumgeschmiert wird von diesen obrigen Schmierfinken, dazu. Hier herrscht seit 1956 Rechtsstillstand. Inbegriffen in diesen Rechtsstillstand gehört aber ebenso dazu, daß die Richter des Bundesverfassungsgerichts direkt von Bundesrat und Bundestag in ihr "Amt" gehoben wurden, also auch von dort nichts legales, auch nicht die Rechtsprechung, zu erwarten ist. Ich habe ja schon mehrfach darüber berichtet hier auf dem Blog (siehe Rubrik Gedankenanstöße). Wenn die ihr Theaterstück mit dem Namen: Opium fürs Volk, spielen wollen, dann mögen sie es spielen, es hat aber für mich keine Relevanz und schon gar keine Verpflichtung, denen ihrem Theaterstück meine Stimme zu geben, sie landet eh nur in der Urne(Todeskult?).
LöschenEs ist vollkommen richtig, lieber Peter, wenn hier etwas geändert werden soll, dann muß man an die Wurzeln gehen, von vorn anfangen und dazu ist dieses System nicht bereit, und im Übrigen die große Masse auch nicht, also wird sich hier weder mit Wahlen, noch ohne Wahlen etwas ändern. Und dann kann ich es mir in dieser Zeit auch zu Hause gemütlich machen. Doch das ist eben lediglich meine Meinung.
LG Petra K.
Es 'geht' aber schon; es scheint mehr der Form zu entsprechen inweiweit etwas geschieht oder nicht, so in meinem Fall https://vermoegen-mensch.jimdo.com/2017/08/16/geld-regiert-die-welt/ gefolgt diesem https://vermoegen-mensch.jimdo.com/2017/09/13/auf-der-suche-nach-dem-grundgesetz-von-%C3%B6ffentlichem-interesse/
AntwortenLöschenIch habe hier etwas zum Thema: Vermögensaufkunft. Heute ist der 09.03.2018 und gerade eben hatte ich eine Ladung zur Vermögensauskunft im Briefkasten. Kann ich das hier posten?
AntwortenLöschenGruß...Peter Meyer
P.S. Wer interessiert ist, findet das Schreiben auch auf meinem FB-Profil.
Will man diese VA vom Tisch bekommen, so kann man folgendermaßen dagegen vorgehen:
AntwortenLöschenMan teilt dem GV (Gerichtsvollzieher) mit, daß man die VA erteilt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form aus § 480 ZPO erfüllt ist. Dort heißt es:
"Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, daß er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann".
Und genau da liegt der Hund begraben! eine VA wird "an Eidesstatt" abgegben- also Anstelle eines Eides ,wird Die Vermögensauskunft abgegeben, d.h. folgender Ratschlag ist und kann nicht angewendet werden, da ja Vom "Schuldner"gar kein Eid verlangt wird!:"("Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, daß er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann".)
Hallo...
AntwortenLöschenIch habe z.Zt. Ärger mit solch dummdreisten Freiberufler der sich den Titel OGV gibt (Herr Zöllitz , Ostlandstr.6 in 23758 Oldenburg/H.) diesem habe ich das Urteil vom OLG München (Az.: 9 VA 17/12) um die Ohren geknallt und Strafanzeige gegen diesen erstattet .
LG aus Heiligenhafen
Kontakt : manuelaschneider1269@gmx.de