Donnerstag, 29. September 2016

Wieder Sauerkraut selbst gemacht

Na irgendwann werd ich vielleicht noch lernen, wie das mit dem Sauerkraut so richtig funktioniert. Ich hab es zumindest hingekriegt, es ist sauer und es riecht und schmeckt gut. Hier hatte das ja noch nicht so gut funktioniert, aber man lernt ja immer dazu.

Wir hatten das Glück, in Polen einen Händler zu finden, der das Weißkraut gleich selbst frisch gehobelt hat. Das hatte ein Bekannter von uns vorher ausgemacht. 10 Kilo Weißkraut! Wir dachten, das wäre viel, nach dem Stampfen sah das aber ganz anders aus, da war nicht mehr viel Masse übrig.
Das frische Kraut (10 Kilo) haben wir mit 120 Gramm Himalaya-Salz und 20 g Kümmel, ca. 10-12 Wacholderbeeren gewürzt. Einen großen Kuchenteller, der vom Durchmesser her genau auf die Masse paßte, obendrauf gelegt, einen 5-Liter-Eimer mit Wasser auf den Teller gestellt. Deckel drauf, keine Luft mehr ran gelassen. Jetzt hieß es Warten.

Und soll ich Euch sagen, wie ich das Kraut gestampft habe? Natürlich nach der Adriano Celentano-Methode: Füße in Molke-Essig-Wasser gewaschen, rein ins Faß gestiegen und abgetanzt...
Schon nach ca. 5 Minuten war Suppe im Faß - Erledigt der Fall!

Adriano-Celentano-Methode:
https://www.youtube.com/watch?v=gLT9eSmXwf4&html5=1
Sein Wahnsinns-Hüftschwung ist allerdings für mich unerreicht...


Das neue Sauerkraut hab ich heute abgefüllt. Fast zwei Wochen war es im Fass. Vor einer Woche haben wir zum ersten Mal reingeschaut - perfekt, ein super Sauerkrautduft lag in der ganzen Wohnung. Jeder wußte jetzt, bei uns gibts frisches, selbst gemachtes Sauerkraut. Ob das mit dem Neugierigsein allerdings so eine gute Idee war oder ob es einfach, mangels kühlem Keller, zu warm war, werde ich wohl kaum herausfinden. Das Sauerkraut war topp, nur hatte sich obendrauf so eine komische Suppe gebildet (allerdings erst nachdem wir probehalber rein geschaut hatten, die Gärung war da auch schon abgeschlossen). Weißliche Inseln, die Suppe auch nicht mehr klar, sondern so leicht gelblich. Mein erster Gedanke: Das ist hin, gekippt! Was jetzt?

Ich hab diese komische Brühe sauber abgeschöpft. Im Netz war zu lesen, daß dies irgendein Cham/Kam ist (oder so ähnlich). Hefebakterien, die allerdings dem Kraut nicht schädlich wären.
Na gut, ich glaub das mal. Das Kraut schien ja davon nicht beeinträchtigt. Aber nun hab ich leider keine Sauerkrautbrühe mehr. Wieder ein Problem, wo ich nun nicht weiß, wie es weitergelagert werden soll. Am besten ist wohl Einfrieren. Kein Keller, draußen immer noch viel zu warm (25 Grad - wir haben Ende September?). Ich mach Sauerkraut erst wieder, wenn wir eine Wohnung mit großem kühlen Keller gefunden haben aber das scheint es nirgendwo mehr zu geben.

Was soll´s. Heute Mittag gab es frisches selbst gemachtes Sauerkraut, nach erzgebirgischer Art (dazu mußte ich meinen Mann aus der Küche verbannen, er kann das nämlich nicht).

Sauerkraut nach erzgebirgischer Art:

500 g frisches Sauerkraut (das gekaufte ist pasteurisiert, also für die Katz!)
1 kl. Kartoffel
1 Knoblauchzehe
½ mittl. Zwiebel
½ TL Salz
1 Prise frisch gemahlenen schw. Pfeffer
n.B. etwas Speck
n.B. etwas Öl

Das Sauerkraut mit etwas Wasser bißfest kochen (ca. 20 Minuten). In der Zwischenzeit die Kartoffel schälen und fein reiben. Die sehr klein geschnittene Knoblauchzehe, die klein geschnittene Zwiebel in diesen Kartoffelmatsch geben, mit Salz und Pfeffer leicht unterrühren. Den Speck kleinschneiden und in einer Pfanne in etwas Öl auslassen.
Wenn das Sauerkraut gekocht ist, das Wasser am besten mit verkocht ist (ansonsten abgießen), den Kartoffelmatsch mit einem Holzlöffel kräftig unter das Sauerkraut verrühren und nochmal aufkochen lassen, dabei immer umrühren. Die ausgelassenen Speckwürfel incl. Fett unterrühren. Fertig!


Sauerkraut, gehobelt, gewürzt, gestampft,
mit einem passenden Teller und Wassereimer beschwert.
Das ist ein 25 Liter-Faß, 
nun schaut Euch an, was von 10 Kilo Kraut noch übrig ist.


 Im Bad konnte das Kraut gut gären


Selbst gemachtes frisches Sauerkraut
10 Kilo, da kann man lange davon essen,
am besten schmeckt es roh!

Guten Appetit!

Also bis bald
Eure Petra K.
 Das Leben ist wie Sauerkraut.
Wohl dem, der es gut verdaut.
(Kalenderspruch)

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Dienstag, 27. September 2016

GEZ-Gerichtsbeschluß ist Todesstoß für Rundfunkbeitrag und sonstige Firmenpraxis

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Ausgerechnet ein Gericht, (die ich ja grundsätzlich als suspekt betrachte) hat für einen Paukenschlag in Sachen Rechtstaatlichkeit gesorgt. Und ohne das Ergebnis vorweg nehmen zu wollen, kann man sagen, daß dieser Beschluß nicht nur der Todesstoß für Rundfunkbeiträge ist, sondern der Todesstoß für jegliches pseudobehördliches Handeln, was dem kleinen Bürger tagtäglich übergestülpt wird.

Hier ist der Beschluß vom Landgericht Tübingen mit Urteilsnummer 5 T 232/16
https://www.docdroid.net/c2NvXrK/urteil-tbingen5-t-232-16.pdf.html

Dieser Beschluß hat so dermaßen hammermäßig eingeschlagen, daß man sich fragt, ob die nächste Wende jetzt unmittelbar bevorsteht, denn zu DDR-Zeiten kamen auch erst in den letzten Zügen ähnliche Einschläge. Macht Euch also darauf gefaßt, daß es in nächster Zeit noch viel intensiver hageln könnte. Ein Domino-Effekt könnte hier ausgelöst worden sein. Und das Schöne daran ist, daß man die perfekte Handlungsanweisung gleich mitgeliefert bekommen hat, wie man sich gegen jedwede "behördliche" Abzocke wehren kann.

Alles steht und fällt mit dem Begriff  BEHÖRDE. Es gibt in unserem Land keine wirklichen Behörden, es gibt nur Firmen, die es auch nicht verschleiern, daß sie Firmen sind, denn sie sind in Firmenregistern ausgewiesen, sie weisen Allgemeine Geschäftsbedingungen aus, wo es einen Geschäftsführer oder Werkleiter (Jobcenter) gibt, wo es Geschäftszeichen anstelle von Aktenzeichen gibt, wo eigene Tarifverträge bestehen, wo auf der Homepage vom Unternehmen gesprochen wird, wo der Geschäftsführer mehr als eine Bundeskanzlerin verdient etc.
Eine Behörde ist etwas Staatliches, doch wo soll hier etwas Staatliches herkommen? Die BRD ist kein Staat, sie ist ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten Besatzungsmächte, faktisch eine Kolonie von Amerika. Aber das nur so am Rande. Hier soll es um den Rundfunkbeitrag gehen und wie man dagegen vorgehen kann.

Erste Regel: Niemals auf Briefe reagieren, die von einer Firma kommen und man nicht für den Empfang unterschreiben muß oder die nicht als gelbe Briefe kommen. Der Absender muß nämlich beweisen, daß der Brief zugestellt wurde und die Tatsache, daß ein Brief an die Post oder gar an ein privates Zustellunternehmen aufgegeben wurde, ist kein Beweis, daß er auch persönlich zugestellt wurde. Die Zugangsvermutung kommt nicht zum Tragen, da nur ein wirklicher Beamter, mit Amtsausweis amtliche Post per Unterschrift des Empfängers zustellen kann. Unternehmen haben keine Beamte, auch wenn sich Manche als diese ausgeben.

Wo es keine Behörde gibt, gibt es auch keine Beamten!

Also immer den Erhalt eines Festsetzungsbescheides bestreiten und den Nachweis zum Erhalt dessen einfordern.

Kündigt sich der Gerichtsvollzieher an, muß sofort Erinnerung eingelegt werden. Erinnerung hat im rechtlichen Sinne nichts mit erinnern zu tun, es ist ein Rechtsmittel, gleichzusetzen mit Widerspruch. Es sollte aber immer der Begriff Erinnerung verwendet werden. Fragt mich nicht, wieso es dort so irreführende Begriffe gibt. Manchmal muß man es eben einfach so nehmen, wie es ist.
Nachtrag 30.09.2016:
Begriff Erinnerung lt. jur. Wörterbuch:
Erinnerung (z. B. § 766 ZPO) ist der →Rechtsbehelf gegen untergeordnete Entscheidungen und Maßnahmen von Justizbehörden, vor allem eines →Rechtspflegers, →Urkundsbeamten oder →Gerichtsvollziehers (z. B. E. Gegen Kostenfestsetzungsbeschluss). Der E. kann der Handelnde vielfach abhelfen. Im Übrigen entscheidet über sie das zuständige →Gericht.


Ich zeige mal hier auf, wie ich den Beschluß verstehe:

1.) Der Gläubiger von Rundfunkbeiträgen ist keine Behörde. Sowohl der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und auch der ausgewiesene Gläubiger (hier der SWR - es könnte aber auch der MDR, das ZDF oder sonstwer sein), haben es unterlassen, einen Festsetzungsbescheid incl. Rechtsmittelbelehrung zu erlassen, woraus sich überhaupt erst eine Gebührenforderung rechtfertigen läßt.

Und nun fragt Euch mal, von wo Ihr jemals einen Festsetzungsbescheid erhalten habt, wo Ihr aber ständig dafür zahlt? KFZ-Steuer, Grundsteuer, Erschließungsbeiträge, Müllabfuhrgebühr, Personalausweisgebühr etc.
Man könnte hier wohl ALLE Gebühren hernehmen, die wir allesamt so zahlen müssen oder sollen.
Und warum ist das alles unrechtmäßig? Weil ALLE Gebühren- und Beitragsforderer FIRMEN sind und keine BEHÖRDEN! Nur Behörden dürfen Festsetzungsbescheide erlassen und Gebühren eintreiben.
Firmen, die mit Selbsttitulierung arbeiten, sprich eine eigene Mahnabteilung als Grundlage ihrer Abzocke sehen, ist es verboten, mit dem Anschein einer Behörde zu agieren.

2.) Zugangsvermutung ist nicht gleichzusetzen mit Zugangsbeleg. Wer hat wann bei wem was zugestellt? §§ 130, 132 BGB regeln die Zustellung

3.) Vollstreckungsrecht setzt das Vorhandensein einer Behörde voraus.

Firmen sind keine Behörden, somit kann keine Vollstreckung vollzogen werden. Firmen müssen einen richterlichen Beschluß zur Rechtmäßigkeit dieser Forderung vorlegen und das haben sie allesamt nicht.

4.) Zahlungsaufforderung mit Überweisungsformular ersetzt keinen Leistungsbescheid incl. Rechtsmittelbelehrung, denn der Bürger muß vor Rechnungslegung die Möglichkeit haben, gegen den Leistungsbescheid vorgehen zu können.
Keine öffentlich-rechtliche Geldleistung wird ohne Bescheid zahlungsfällig. Beitragspflicht beginnt mit der Tatbestandserfüllung, daß er von einer Behörde kommt!
Also: Wo ist der Leistungsbescheid?
-> Keine Behörde -> kein Bescheid -> keine Zahlungspflicht

5.) Zahlungspflicht beginnt mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.
-> keine Behörde -> kein Verwaltungsakt -> keine Beitragspflicht

6.) Geschäftszeichen ist nicht gleichzusetzen mit einem Aktenzeichen.
Aktenzeichen dürfen nur von wirklichen Behörden vergeben werden (da halten sich hier auch die sog. Finanzämter nicht dran, auch die sind Firmen, stellen sich aber immer noch als Behörde dar - Täuschung im Rechtsverkehr)
Geschäftszeichen sind Ausdruck von Unternehmensstruktur -> keine Behörde -> keine Beitragspflicht

7.) Verwaltungsverfahren beginnt mit Versand der Zahlungsaufforderung incl. Betrag und Aktenzeichen (§ 22 VwVfG)
-> kein Aktenzeichen -> kein Verwaltungsverfahren -> keine in Gang gesetzten Fristen -> keine Zahlungspflicht

8.) Zahlungsaufforderung ist kraft hoheitlicher Gewalt geregelt.
-> keine Behörde -> keine hoheitliche Gewalt -> keine rechtmäßige Beitragsforderung
Unternehmen/Firmen haben keine hoheitliche Gewalt!

9.) Eine Satzungsermächtigung erlaubt kein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
Wenn also eine Firma daherkommt und mitteilt, daß Sie von Dir Geld haben will und weil sie selbst nicht rechtsfähig ist, dies von Stadtverwaltungen eintreiben läßt (die genausowenig rechtsfähig sind), so ist dies unstatthaft, weil es zu Lasten Dritter (dem Bürger) geht.

10.) Der Bürger muß vor Vollstreckung aus Selbsttitulierungsfällen (und nichts anderes sind z.Bsp. Stadtverwaltungen mit eigener Mahnabteilung, die ach so gerne GEZ-Beiträge eintreiben wollen) Zugang zum Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten.

11.) Der Gläubiger (hier der SWR) gibt eine Gläubigeridentifikationsnummer an.
Er müßte jedoch rein rechtlich die Nummer der jeweiligen Rundfunkanstalt angeben, diese Nummer wird aber von der Bundesbank vergeben, welche die Rechtmäßigkeit prüft, ob überhaupt eine Behörde und damit hoheitliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Da dies bei Rundfunkanstalten, und im Übrigen auch bei Stadtverwaltungen, NICHT vorliegt, kann der Rundfunkanstalt so eine Nummer nicht verliehen werden. Fraglich ist, und das geht auch nicht aus diesem Beschluß des LG Tübingen hervor, von wem hier eine Gläubiger-ID vergeben wurde. Ich persönlich vermute, daß es sich auch hier wieder um Täuschung im Rechtsverkehr handelt.
Der SWR kann nicht als Gläubiger auftreten, da er keine Behörde ist.

12.) Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig.
Der Rundfunkstaatsvertrag/Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde von zwei "Parteien" beschlossen, zahlen muß ein Dritter. Diese Manier ist rechtswidrig. 

Fazit: 

Post von einer Rundfunkanstalt kann grundsätzlich als Werbung betrachtet werden, keiner hat die Pflicht, darauf zu antworten, macht man schließlich bei einer LIDL-Werbung auch nicht.
Wer trotzdem drauf reagiert, muß sich nicht wundern, daß diese Reaktion als Vertragserfüllung mit allen Pflichten gewertet wird. Besser ist, nicht drauf zu reagieren und erst wenn es zum Verfahren kommt (die Stadtverwaltung und/oder der Gerichtsvollzieher Geld einfordern will), man auf die Vorlage des Leistungsbescheides pocht. Dieser kann nicht vorgelegt werden, da es sich bei Rundfunkanstalten nicht um Behörden handelt. Will eine Stadtverwaltung im Auftrag von Rundfunkanstalten Geld eintreiben, so steht die Selbsttitulierung dieser Stadtverwaltung im Raum, welche ebenfalls erkennbar macht, daß es sich hier nicht um eine Behörde handelt (erkennbar durch Geschäftszeichen).

Die "Amtshilfe" zur Eintreibung von Geldern durch eine Stadtverwaltung ist ebenso rechtswidrig, da dort eine Selbsttitulierung stattfindet.
Oft ist es so, daß gar kein Gerichtsvollzieher mehr gebraucht wird, warum auch, dieser ist mit Änderung der Gerichtsvollzieherordnung vom 01.08.2012 kein Beamter mehr, sondern nur noch ein privater Unternehmer, dem die Stadt vielleicht auch noch für seine Dienstleistung Geld bezahlen müßte. Die Stadt möchte aber für ihre Dienstleistung selbst Geld verdienen, für die Eintreibung von Rundfunkbeiträgen erhält sie pro Erfolg ca. 23 Euro von der Rundfunkanstalt oder dem Gläubiger (SWR, MDR etc.).

Die Stadtverwaltungen sind meist so dreist, daß sie bei Nichtzahlung gleich das Konto dicht machen. Und das machen sie mit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung kennt die ZPO nicht. Für eine Kontopfändung würde ein richterlicher Beschluß (mit eigenhändiger, lesbarer Unterschrift des Richters) gebraucht, den man einfordern sollte. Leider ist es so, daß kein einziger Richter mehr irgend einen Beschluß unterschreibt, weil er ganz genau weiß, daß er selbst in die Haftung geht, wenn er unterschreibt. Er weiß aber, daß er auf Grund des Firmenstandards seiner Firma Gericht das alles gar nicht machen darf, was er macht. Zur Täuschung im Rechtsverkehr wird allerdings behauptet, daß das Gericht eine Behörde sei. Wenn es so wäre, könnte der Richter unbedenklich seine Willensbekundung in Form einer eigenhändigen Unterschrift erbringen und daß es auch so sein muß, wird durch entsprechende Gerichtsurteile ausgewiesen. Daß er es nicht tut, zeugt davon, daß er ganz genau weiß, daß das Gericht keine Behörde ist.

Wenn man dem Bürger einreden will, daß die Stadtverwaltung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, dann ist es noch einfacher, dagegen vorzugehen, denn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und damit weder grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag-, oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ich hatte hier bereits davon berichtet) Eigene Mahnabteilung? Is nicht!, weil nicht rechtsfähig:

Keine Behörde - kein Geld!

Aus die Maus!

Ich bedanke mich im Namen aller Nichtabzockwilligen dieses Landes beim Landgericht Tübingen für diese rechtskonforme Entscheidung (hat eigentlich der Richter dort den Beschluß unterschrieben? - Na, wir sehen da mal ganz großzügig darüber hinweg, weil sie im Sinne des Bürgers und der Gerechtigkeit entschieden haben). 
An diesem Gericht sollten sich andere Gerichte, allen voran sämtliche Amtsgerichte, die nach wie vor Speichellecker des Systems sind und grundsätzlich im Sinne des Systems ihre Auflagen erfüllen und das Urteil/Beschluß fällen, was ihnen von dem Besuch, den ein Richter vor der Verhandlung bekommt, angetragen wird, zu fällen, eine Scheibe abschneiden. 
Man könnte so erkennen, daß man grundsätzlich erstmal am Amtsgericht vorbei muß, indem man gegen den dortigen Beschluß Revision einlegt, weil die vermutlich sowieso nicht im Sinne der herrschenden Gesetze entscheiden. Man kann aber davon ausgehen, daß einem die Amtsgerichte alles schwarz auf weiß liefern, was man für die nächste Instanz braucht, um Recht zu bekommen. Es geht doch bei Gerichten nur darum, Geld zu requirieren, Geld vom Bürger an das System, was finanziert werden will. Ob man vor einem Gericht gewinnt oder nicht, hängt ganz davon ab, wie vorgetragen wird. Stellt man die richtigen Fragen und Forderungen, so gewinnt man auch. 

Noch ein Tipp: Unbedingt ein P-Konto einrichten!

Hier gibt es weitere Infos zum Beschluß des LG Tübingen:
https://www.youtube.com/watch?v=ndJIUeH4qH0&html5=1 

Also bis bald
Eure Petra K.
Selbst vor Gericht finden noch einige Lernprozesse statt.
(Martin Gerhard Reisenberg)
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor

Montag, 26. September 2016

Zur Sache Fahrerlaubnisentzug - Alles Willkür oder was?

Derzeit ist es seitens der sog. BRD-Behörden groß in Mode gekommen, daß den Oppositionellen dieses Systems die Fahrerlaubnis entzogen wird, um sie immobil und damit wieder systemkonform zu machen. Daß die herrschende Willkür auch der Finanzierung des Systems dient, ist nicht weniger wesentlich, wenn nicht sogar der vorherrschende Gedanke.

Wer davon betroffen ist und in Mitteldeutschland lebt, seine Fahrerlaubnis noch zu DDR-Zeiten ausgestellt wurde, hat jedoch große Chancen, sich dagegen zu wehren. Ziel ist die Einstellung solcher Verfahren.

Problem ist, daß man in dieser Hinsicht vermutlich kaum auf einen BRD-Rechtsanwalt vertrauen oder hoffen kann, denn diese unterliegen dem Kammerzwang, der ihnen im Hinblick auf die geltende Rechtslage eine entsprechende Rechtsprechung zu Gunsten seines Klienten nicht ermöglicht.
Die Voraussetzung, daß ein Rechtsanwalt unparteiisch sein muß, wird schon dadurch ad absurdum geführt, weil der Fehler im System liegt und kein Rechtsanwalt sich gegen das System stellen darf. Tut er es doch, gibt es von der Kammer eine Verwarnung, bei Wiederholung wird ihm die Rechtsanwalts-Zulassung entzogen.

Jeder Rechtsanwalt ist somit bereits als befangen zu betrachten, was diese jedoch niemals freiwillig zugeben würden, weil sie sonst wohl kaum einen Klienten bekommen würden und nur diese Klienten bringen ihm sein Geld - viel Geld!

Nehmen wir mal einen ganz speziellen Fall. Der Bürger Michel hat seine Fahrerlaubnis 1988 bekommen, einschließlich Führerschein. Im Jahre 2010 wurde die DDR-Pappe gegen die neuzeitliche Plastikkarte getauscht. Auf Grund von angeblichen Verkehrsverstößen seiner Mitarbeiter, für die er die entsprechenden Bußgelder auch gezahlt hatte, er sich jedoch wehrte, die vom Landkreis geforderten persönlichen Daten dieser Mitarbeiter zu übermitteln, wurde er aufgefordert, von sich ein psychologisches Gutachten anfertigen zu lassen, was er ablehnte, da nicht er persönlich die Verkehrsverstöße begangen hatte.

Daraufhin wurde seitens des Landkreises behauptet, daß ihm in Folge dessen die Fahrerlaubnis zu entziehen sei.

Der Bescheid enthielt die Mitteilung, daß ihm die Fahrerlaubnis mit angeblichem Ausstellungsdatum von 2010 entzogen wird. Hier ist schon der erste Fehler zu finden, denn die Fahrerlaubnis wurde bereits 1988 erteilt, und nicht erst 2010, da wurde ihm nur die Plastikkarte übergeben. Aber sowas schnallt ja ein BRD-Behördler nicht und er sieht auch nicht, daß die Plastikkarte nur ein Modell ist (schaut Euch Eure Plastikkarten mal genau an!).

Der Widerspruch in sich sieht so aus:

Der neuzeitliche Landkreis ist kein Rechtsnachfolger der Volkspolizeikreisämter (wo dem Bürger Michel einstmals die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde). Somit ist der Landkreis nicht berechtigt, die Fahrerlaubnis, welche zu DDR-Zeiten erteilt wurde, zu entziehen.

Die BRD ist ebenfalls nicht Rechtsnachfolger der DDR, die DDR wurde annektiert. Da es die sog. Wiedervereinigung nie gab, ist alles, was hier gemacht wurde, eine feindliche Übernahme gewesen. Das sei aber nur so am Rande erwähnt.

Der Landkreis ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, somit nicht grundrechtfähig und damit weder grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig 

(siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: 

Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 <369 f.>; 45, 63 <78>; 61, 82 <101>; 68, 193 <206>; 70, 1 <15>; 75, 192 <197>; 85, 360 <385>; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, NVwZ 2015, S. 510 <511 f.>).

Der Landkreis ist somit zu gar nichts berechtigt, er kann lediglich Vertragsangebote verschicken, die den Bürger Michel jedoch nicht dazu verpflichten können, diese Vertragsangebote annehmen zu müssen. Das wollen die Landkreise allerdings gar nicht gerne hören oder lesen und das wird auch dort niemandem gelehrt. Na sowas aber auch?

Bürger Michel hat sich einen Anwalt genommen, dieser ist jedoch kein BRD-Rechtsanwalt.

Jeder Bürger hat das Recht, sich einen Verteidiger seiner Wahl zu suchen, siehe EMRK Art. 6

Die EMRK ist gem. Art. 25 GG für alle Gerichte und Behörden bindend

(siehe dazu auch Az: 2 BvR 1481/04).

Wenn der Bürger Michel die rechtlichen Grundlagen der BRD-Gesetze heranzieht und einfordert, womöglich auch noch rechtskräftige Unterschriften von Richtern oder sonstigen Behördlern verlangt, dann kommt von der Systemseite sofort die Nazikeule.

Es wird dann gerne behauptet, daß er die BRD nicht als Staat anerkennt und somit auch nicht die Gesetzgebung (was ein Widerspruch in sich selbst ist, da sich ja Bürger Michel auf das Grundgesetz und auch andere BRD-Gesetze oder Urteile von BRD-Gerichten beruft). Die Nazikeule wird heutzutage nicht nur von den Gerichten all zu gerne angewendet, weil sie es dann in der Rechtsprechung einfacher haben. Der richterliche Vorwurf, daß der Bürger Michel ein Reichsbürger sei, ist aber mit dem Verweis auf das Grundgesetz und andere BRD-Gesetze schon grundsätzlich ad absurdum geführt.

Entsprechende BRD-gesetzliche Argumentation von Michel-Bürgern führt dann bei Richtern meist dazu, daß ihnen die Kinnlade herunterfällt, das großkotzige Gehabe, daß sie wieder einen „Reichsbürger“ verdonnert haben, ist erfolglos, was den Richtern nicht wirklich paßt.

Es stellt sich die Frage, wer denn nun eigentlich die wirklichen Reichsbürger sind? Die, die sich auf BRD-Gesetzgebung berufen und die Umsetzung dessen vom System einfordern oder die, die behaupten, daß derjenige, der diese BRD-Gesetze und Rechtsprechungen einfordert, ein Reichsbürger sei?

Man könnte glattweg auf die Idee kommen, daß Richter & Co. die BRD-Gesetzgebung und die Urteile der BRD-Gerichte nicht anerkennen! Das wäre doch aber Hochverrat, oder? Es wäre der Intelligenz eines Richters oder sonstiger Behördler überlassen, wie sie diese konkrete Fragestellung beantworten wollen.

Als Reichsbürger müßte der Bürger Michel inzwischen mindestens 70 Jahre alt sein und einen Reichsbürgerbrief inne haben, was in 99,9 % der Fälle wohl nicht zutreffend sein dürfte. Das Reichsbürgergesetz von 1935 ist dafür eine zitierfähige Quelle. Da die Meisten jedoch zu DDR- oder BRD-Zeiten geboren wurden, dürfte eine Reichsbürgerschaft somit grundlegend ausgeschlossen sein. Aber so eine einfache Rechnung schnallen wahrscheinlich die BRD-Behördler ebenso wenig.

Aber zurück zum Anwalt.

Der Begriff Anwalt bedeutet: Der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen etc...

Bürger Michel hat mit seinem Vertreter einen Vertrag abgeschlossen, somit hat er ganz legal einen Anwalt beauftragt. Bei Beginn eines Gerichtsprozeßes, der mit diesem Anwalt geführt werden soll, muß lediglich gleich zu Beginn Antrag auf Zulassung dieses Anwaltes beim Richter gestellt werden.

Der Bürger Michel kann sich also als Privatperson einen vertraglichen Vertreter suchen, er sollte jedoch immer den Begriff Anwalt nutzen, niemals den Begriff Rechtsanwalt, was vom Gericht immer gern versucht wird, herauszukitzeln, weil das Gericht den vertraglichen Vertreter immer gerne ablehnen will. Das tun sie gerne, dann hat man aber die besten Rechtsmittel schon vom Gericht selbst geliefert bekommen.

Vorteil des vertraglichen Vertreters, sprich Anwalt, ist: Er unterliegt nicht den Zwängen der Rechtsanwaltskammer, kann also die Umsetzung der BRD-Gesetze verlangen, was die Richter gar nicht gerne haben, wenn es vom Bürger Michel oder einem vertraglichen Vertreter (Anwalt) kommt. Und: Der Bürger Michel kann mit Anwalts Hilfe sogar rechtskräftige Unterschriften einfordern, was ein Richter heutzutage niemals macht (er wird schon wissen, warum!) und auch ein Rechtsanwalt traut sich da mit Blick auf seinen Kammerzwang nicht wirklich ran (zumindest, wenn es um Bürger Michel geht – wenn ein Systemling vor Gericht steht, da kann er schon mal die Unterschriftsproblematik aus dem Ärmel ziehen). Vor dem Gesetz sind aber alle GLEICH!

Man kann sich also durchaus gegen die BRD-Willkür wehren, wenn man in der Argumentation sattelfest ist und das System mit seinen eigenen Waffen schlägt. Das heißt:

1. Die Reichsbürgermasche mit der entsprechenden Argumentation ad absurdum führen

2. Prüfen, wann die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und wo sie ausgestellt wurde

3. Urteil (gibt es überhaupt ein Urteil?) zum Fahrerlaubnisentzug auf Unterschrift des Richters prüfen, Justizbeschäftigte oder angebliche Urkunds“beamte“ ersetzen die Unterschriftspflicht des Richters NICHT, sie beglaubigen maximal die Funktion eines Richters

4. Bescheide (meist sind es ja nur Ausfertigungen) zum Fahrerlaubnisentzug immer zurückweisen, dann können die ja Klage einreichen

5. Die lt. Gesetz vorgeschriebenen Gründe zum Fahrerlaubnisentzug mit der Begründung aus dem Bescheid vergleichen, ob diese vorgetäuschten Gründe gesetzeskonform sind (siehe § 69 StVG), das sind sie nämlich meist nicht. „Ungewöhnliche politische Äußerungen“ oder die Weigerung zu einem psychologischen Gutachten sind im Gesetz nicht aufgeführt, somit kein Grund zum Fahrerlaubnisentzug

6. Den Führerschein wegen „ungewöhnlicher politischer Äußerungen“ oder Weigerung zu psychologischen Gutachten, einziehen zu lassen oder abgeben zu müssen, ist rechtswidrig. Man hat dann auch immer noch die Fahrerlaubnis und diese kann nicht von Landkreisen eingezogen werden, da diese nicht Rechtsnachfolger der ehemaligen Volkspolizeikreisämter der DDR sind

Hier sind die jeweiligen Definitionen:

Führerschein:

(§ 2 StVG) ist die amtliche Bescheinigung über die Fahrerlaubnis

In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis



Fahrerlaubnis:

(§ 2 StVG, §§ 1ff. Fahrerlaubnisverordnung) ist die →Erlaubnis der →Verwaltungsbehörde

(Fahrerlaubnisbehörde), die zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen →Straßen grundsätzlich erforderlich ist. Sie kann, wenn der Inhaber sich durch bestimmtes Verhalten als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweist, durch die zuständige →Verwaltungsbehörde (§ 3 StVG) oder das →Gericht (§ 69 StGB, beachte § 111a StPO) auf Zeit oder auf Dauer entzogen werden.



Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Die Fahrerlaubnis beziehungsweise die Fahrberechtigung ist ein Verwaltungsakt, d. h. die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen

Die Fahrerlaubnis ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden (LKW, PKW, Moped)

Das Recht, ein Fahrzeug der entspr. Klasse zu führen, wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung gebunden, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).



Der Führerschein ist also lediglich ein Nachweis zum evtl. Vorzeigen, daß man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der Unterschhied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein scheint aber nicht mal den BRD-Behördlern bekannt zu sein – Ausbildung läßt grüßen!

Hier ist die rechtliche Grundlage zum Fahrerlaubnisentzug:



§ 69 StVG
Entziehung der Fahrerlaubnis



(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen


1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),

2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),

3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder

4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.



Gründe für einen Fahrerlaubnisentzug sind nach dieser geltenden rechtlichen Grundlage also nur:

Gefährdung des Straßenverkehrs,

Trunkenheit im Verkehr,

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,

Vollrausch

Es gibt keine anderslautenden Gründe, jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen. Gegenteilige Meinungen sind mit entsprechender Rechtsgrundlage zu beweisen!

Ein richterliches Urteil, wie in § 69 StVG Abs. (3) genannt, gibt es nie, schon gar keines, welches eine Rechtskraft hätte, da richterliche Urteile, meist sind es ja nur irgendwelche Ausfertigungen von Bescheiden, grundsätzlich keine rechtskräftige Unterschrift des Richters beinhalten. Da reicht es auch nicht, daß eine Justizbeschäftigte irgendwas beglaubigt. Beglaubigt wird nämlich immer die Unterschrift. Gibt es vom Richter keine Unterschrift ist die Beglaubigung nur ein WITZ!

Und bitte darauf achten, ob die Beglaubigung auf einer separaten Seite erfolgt, welche z.Bsp. eine Seitenzahl 2 beinhaltet, der Bescheid jedoch keine Seite 1 aufweist, somit ist kein inhaltlicher Zusammenhang vom Schreiben erkennbar, der Nachweis, daß es zusammengehört kann nicht erbracht werden. Ein Zusammentackern von verschiedenen Seiten kann keinen Nachweis von Zusammengehörigkeit erbringen, es bedarf der Zusammengehörigkeit durch Kennzeichnung der Seitenzahlen, es könnte ja auch ein Fehler des Sachbearbeiters sein.

Also: Immer schön auf die Unterschriften schauen, wenn was von einem Gericht kommt.

Fazit:

Die Weigerung, ein psychologisches Gutachten (was der Bürger Michel auch noch selbst bezahlen soll – der Willensbekundende hat nämlich die Kosten zu tragen und das ist nicht der Bürger Michel!) erstellen zu lassen, weil der Bürger Michel sich wehrt, die persönlichen Daten seiner Mitarbeiter preis zu geben, ist lt. den gesetzlichen Vorschriften, die einen Fahrerlaubnisentzug / Führerscheinentzug erlauben, nicht gegeben.

Mit welcher Begründung will man ihm also die Fahrerlaubnis entziehen ???!!!

Es gibt keinen rechtlichen Grund! Alles nur Willkür, um systemkonforme Dummschädel zu erhalten, die sich alles gefallen lassen und sich zur Finanzierung des Systems abzocken lassen.

Unrecht wird nicht allein dadurch zu Recht, daß es angewendet und befolgt wird!



Diktatur wohin man schaut!

Wehrt Euch!



Also bis bald

Eure Petra K.


 Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(Berthold Brecht)


Samstag, 24. September 2016

Wenn Natron im Abflußrohr zu Beton wird

Oh weh, da hatte ich ja was angestellt. Gestern früh war großes Begängnis in unserer Küche. Wie immer hatte ich nach dem Frühstück Geschirr gespült. Und wie immer wollte ich am Ende das Spülwasser durch den Abfluß entlassen. Doch es kam anders, nichts ging mehr. Das Wasser wollte einfach nicht ablaufen.

Da mußte der Mann ran! Also hat er das ganze Spülenunterleben abgeschraubt. Ein Blick in die Abflußrohre: Alles dicht. Wie Beton so hart. Was ist denn das, war meine erste Frage, obwohl ich es natürlich sofort wußte. NATRON - hart wie Beton!

Und so haben wir die einzelnen "Betonteile" zerhämmert, die Rohre durchgestoßen, gespült, gespült und wieder gespült. Der Test: Immer noch floß das Wasser nicht ab. Oh je, jetzt konnte nur noch das große Abflußrohr dicht sein. Also hieß es schweren Herzens: Da muß die Chemiekeule ran!

Ab in die Drogerie und Abflußfrei geholt, die volle Dröhnung. Rein in den Abfluß und weit weg, denn das Zeug nebelt und stinkt zum Himmel. Sowas wollte ich nie wieder benutzen aber jetzt ging es nicht anders.

Der Test: Etwas besser aber immer noch gab es einen Rückstau. Also: Wieder zum Baumarkt! Werkzeug holen, um das große Abflußrohr frei zu bekommen. Mein Mann hat da irgend so ein langes Metallding geholt, wo vorne ein kleiner Greifer dran ist. Hinein damit in das Rohr und kräftig gerührt, damit sich der "Beton" löst.

Es hat funktioniert - Gott sei Dank! Heute früh der große Spültest - anfangs lief das Wasser noch etwas zögerlich ab, dann plötzlich gab es einen Strudel und alles lief ganz schnell ab. Ich kann Euch sagen, ich war vielleicht froh, daß nun alles wieder paletti ist.


Im Abflußrohr zu Beton gewordenes Natron

 
Nur mit Werkzeug und viel Chemie wurde der Abfluß wieder frei

Ich will jetzt nicht behaupten, daß Natron nicht hilfreich wäre, um Abflüsse sauber zu bekommen aber vielleicht hätte ich nach jeder Natron-Essig-Aktion doch mal mit richtig viel Wasser nachspülen sollen, denn das hab ich nie gemacht. Selbst schuld!

Wieder was gelernt! Und mein Mann hat ein dickes Bienchen ins Muttiheft bekommen...
Und ich? Ich hab seit gestern eine dicke Ekelblase an der Lippe...

Also bis bald
Eure Petra K.
Gut Gemeintes geht oft nach hinten los
(Petra K.)

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Donnerstag, 22. September 2016

Herbstanfang - Zeit für Farben satt

Heute ist Herbstanfang. Endlich! Man kann wieder spazieren gehen, ohne daß einem der Schweiß schon in den ersten zwei Minuten von der Stirn rinnt. Man kann nachts wieder durchschlafen, weil das Schlafzimmer gut runtergekühlt wird. Der Herbst ist wunderbar, inzwischen ist er meine liebste Jahreszeit. Und die Farben! Ich bin gestern mal losgezogen, um ein paar Herbstimpressionen einzufangen.


Topinamburblüten
Das gibt doch Hoffnung auf unseren leckeren Topiauflauf


Kleine lila Strahlenaster
Bei uns wurden sie immer Kirmesröschen genannt


 Hagebutten leuchten schon von Weitem
und stehen in friedlicher Gemeinschaft mit den schwarzen, leider giftigen, Ligusterbeeren


Auch der orange Feuerdorn bringt Farbe in den Herbst


Und weil Farbe so schön ist,
gibt es auch gleich noch den gelben Feuerdorn dazu


Die Eicheln sind reif,
sie sind in diesem Jahr besonders dick und fett geworden


Ein kleiner roter Wildapfel lugt aus einer Hecke


Farblich eine meiner Lieblingsblumen,
die Kanadische Goldrute,
unerläßlich in einem Wildblumenstrauß


Dunkelorange leuchten die Ebereschen am Straßenrand


Spätestens mit der Kürbisernte sieht man:
Es ist Herbst geworden


Rote Berberitzen,
sie schmecken köstlich säuerlich


Eine der kräftigsten Rot-Töne hat aber wohl der Wilde Wein
Hier wachsen noch tiefblaue Beeren dran,
ein schöner Kontrast


Nicht unbedingt ein Ausdruck von Herbst aber ein Seltenheitsbild,
die Tränenkiefer mit ihren sehr langen, herabhängenden und weichen Nadeln


 Das sind die Zapfen der Tränenkiefer,
viel viel größer als normale Zapfen
und Harz tropft wie Tränen an ihnen herunter,
was dem Baum wohl seinen Namen gab.
Und wer dem Sommer nachweint, weiß jetzt, warum sie hier mit rein gehört.


Und aus so vielen Farben mußte ich einfach einen Wildblumenstrauß binden

Ist der Herbst nicht schön?

Genießt ihn mit all seinen Farben,
grau wird es draußen noch früh genug!


Also bis bald
Eure Petra K.

Herbst

Es ist nun der Herbst gekommen,
Hat das schöne Sommerkleid
Von den Feldern weggenommen
Und die Blätter ausgestreut,
Vor dem bösen Winterwinde
Deckt er warm und sachte zu
mit dem bunten Laub die Gründe,
Die schon müde gehn zur Ruh.

Durch die Felder sieht man fahren
Eine wunderschöne Frau,
und von ihren langen Haaren
Goldne Fäden auf der Au
Spinnet sie und singt im Gehen:
Eia, meine Blümelein,
Nicht nach andern immer sehen,
Eia, schlafet, schlafet ein.

Und die Vöglein hoch in Lüften
Über blaue Berg und Seen
Ziehn zur Ferne nach den Klüften,
Wo die hohen Zedern stehn,
Wo mit ihren goldnen Schwingen
Auf des Benedeiten Gruft
Engel Hosiana singen
Nächtens durch die stille Luft.

(Joseph Freiherr von Eichendorff) 

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Dienstag, 20. September 2016

Apfelkuchen mit Quark und Streuseln

Wenn sich bei uns Besuch ansagt, dann gibt es natürlich auch einen guten Kuchen, ich bin nun mal gerne Gastgeber. Nun reifen die Äpfel, da gibt es bei uns Apfelkuchen. Vor vielen vielen Jahren, als es noch üblich war, zur Kirmes zu gehen, hat meine Mutter eigenst zu diesem Zweck beim dörflichen Bäcker Kirmeskuchen gebacken (backen lassen). Man brachte die Zutaten zum Bäcker und abends war alles fertig, da hat man mit großen Holzbrettern die fertigen Kuchen abgeholt. Schön mit Leinentüchern abgedeckt, ist man dann mit diesen kulinarischen Köstlichkeiten durchs Dorf gelaufen. Spätestens dann wußte auch der Letzte: Es ist Kirmes.
Wenn alles verputzt war, kamen die Kuchenbretter wieder sauber geschrubbt zum Bäcker zurück.

Mein Gott, war das eine schöne Zeit und diese Kuchen, man hatte ja immer viele verschiedene Kuchen backen lassen, haben so köstlich geschmeckt. Schon das allein war ein Grund "auf die Kirmes zu gehen".

Am besten hatte mir immer der Apfel-Quark-Kuchen geschmeckt, mit vielen Streuseln obendrauf. Ich hab es oft versucht, nachzumachen. Der Kirmeskuchen vom Bäcker ward nie erreicht.

Jetzt habe ich wiedermal einen Versuch gemacht und das Ergebnis war fast so gut wie einst. Ich bin richtig stolz auf mich und unseren Gästen hat er auch sehr gut geschmeckt.

Es ist eben ein Unterschied, ob man sich zum Backen Zeit nehmen kann, weil man nicht mehr arbeiten geht, oder ob man das alles so ganz nebenbei zwischen Arbeit und der restlichen Hausarbeit, Kinder von A nach B fahren, Garten und sonstigen Verpflichtungen, mal schnell noch einen Kuchen backen MUSS.

Hab ich nicht ein schönes Leben? Ich habe ein schönes Leben!
Und es ist schön, weil ich NICHT arbeiten gehe!


Das waren die Zutaten für unseren Apfel-Quark-Kuchen:


Für den Teig:

250 g Magerquark
8 EL Rapsöl
8 EL Milch
160 g Zucker
1 Pckg. Backpulver (15 Gramm)
400 g Mehl (405-er)

Für den Belag:

ca. 1 Kg Äpfel (geschält, vom Kerngehäuse befreit, in kleine Schiffchen geschnitten)

Für die Quarkmasse:

500 g Magerquark
2 Eier
75 g Zucker
½ EL Zitronensäuregranulat
n.B. Rosinen (evtl. in Schnaps eingeweicht)

Für den Pudding:

1 Pckg. Puddingpulver (Vanille)
2 EL Speisestärke
50 g Zucker
500 ml Milch (3,5 %-ige)

Für die Streusel:

250 g Mehl (405-er)
150 g Butter (zimmerwarm)
150 g Zucker
1 Pckg. Vanillezucker
½ TL Zitronensäuregranulat
n.B. etwas gem. Zimt

etwas Fett für das Backblech
etwas Mehl zum Bestäuben des Bleches

Und so hab ich den Kuchen zubereitet:

Als erstes mit den Zutaten für den Pudding nach Anleitung Pudding kochen. Das Puddingpulver und die Stärke dazu in etwas kalte Milch anrühren (heutzutage muß man wirklich zusätzlich Stärkemehl nehmen, weil es sonst kein fester Pudding mehr wird - die Hersteller sparen an jeder Stelle, der Preis für das Puddingpulver bleibt aber gleich-der dumme Konsument wird sich schon damit abfinden...).
Die Milch mit dem Zucker zum Kochen bringen, kurz bevor es kocht, das angerührte Puddingpulver dazu geben, unter Rühren zum Kochen bringen, ca. 1 Minute köcheln lassen, vom Herd ziehen und abkühlen lassen.
Die Streuselzutaten verkneten. Dann die Zutaten für den Teig zusammenrühren. Das Backblech einfetten, mit Mehl bestäuben, die Teigmasse mit etwas bemehlten Händen auf dem Blech verteilen.
Die Apfelstückchen drauf verteilen.
Die Zutaten für die Quarkmasse mit dem Rührgerät verrühren, mit dem Pudding vermischen und auf die Apfelstücke verteilen. Dann die Streusel auf die Quarkmasse geben.

Den Herd auf 180 Grad vorheizen, den Kuchen ca. 40 Minuten auf mittlerer Schiene backen, den Herd dann abschalten, den Kuchen noch ca. 10 - 15 Minuten nachbacken lassen, dann den Kuchen aus der Backröhre herausnehmen und abkühlen lassen. Fertig!


Apfel-Quark-Kuchen mit Streuseln

Guten Appetit!

Die Äpfel hatten wir geschenkt bekommen, der Quark wurde selbst gemacht (ein "Abfallprodukt" von der Butterherstellung). Quark-Öl-Teig ist schnell gemacht und es braucht dazu auch keiner teuren Zutaten. Das "teuerste" ist hier wohl die Butter für die Streuseln aber auch die ist selbst gemacht aus Rohmilch direkt vom Bauern. Hoch leben die Milchbauern!

Also bis bald
Eure Petra K.
Guten Kuchen mußt Du suchen,
willst Du ihn unter preiswert verbuchen
(Petra K.)

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