Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Ausgerechnet ein Gericht, (die ich ja grundsätzlich als suspekt betrachte) hat für einen Paukenschlag in Sachen Rechtstaatlichkeit gesorgt. Und ohne das Ergebnis vorweg nehmen zu wollen, kann man sagen, daß dieser Beschluß nicht nur der Todesstoß für Rundfunkbeiträge ist, sondern der Todesstoß für jegliches pseudobehördliches Handeln, was dem kleinen Bürger tagtäglich übergestülpt wird.
Hier ist der Beschluß vom Landgericht Tübingen mit Urteilsnummer 5 T 232/16
https://www.docdroid.net/c2NvXrK/urteil-tbingen5-t-232-16.pdf.html
Dieser Beschluß hat so dermaßen hammermäßig eingeschlagen, daß man sich fragt, ob die nächste Wende jetzt unmittelbar bevorsteht, denn zu DDR-Zeiten kamen auch erst in den letzten Zügen ähnliche Einschläge. Macht Euch also darauf gefaßt, daß es in nächster Zeit noch viel intensiver hageln könnte. Ein Domino-Effekt könnte hier ausgelöst worden sein. Und das Schöne daran ist, daß man die perfekte Handlungsanweisung gleich mitgeliefert bekommen hat, wie man sich gegen jedwede "behördliche" Abzocke wehren kann.
Alles steht und fällt mit dem Begriff BEHÖRDE. Es gibt in unserem Land keine wirklichen Behörden, es gibt nur Firmen, die es auch nicht verschleiern, daß sie Firmen sind, denn sie sind in Firmenregistern ausgewiesen, sie weisen Allgemeine Geschäftsbedingungen aus, wo es einen Geschäftsführer oder Werkleiter (Jobcenter) gibt, wo es Geschäftszeichen anstelle von Aktenzeichen gibt, wo eigene Tarifverträge bestehen, wo auf der Homepage vom Unternehmen gesprochen wird, wo der Geschäftsführer mehr als eine Bundeskanzlerin verdient etc.
Eine Behörde ist etwas Staatliches, doch wo soll hier etwas Staatliches herkommen? Die BRD ist kein Staat, sie ist ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten Besatzungsmächte, faktisch eine Kolonie von Amerika. Aber das nur so am Rande. Hier soll es um den Rundfunkbeitrag gehen und wie man dagegen vorgehen kann.
Erste Regel: Niemals auf Briefe reagieren, die von einer Firma kommen und man nicht für den Empfang unterschreiben muß oder die nicht als gelbe Briefe kommen. Der Absender muß nämlich beweisen, daß der Brief zugestellt wurde und die Tatsache, daß ein Brief an die Post oder gar an ein privates Zustellunternehmen aufgegeben wurde, ist kein Beweis, daß er auch persönlich zugestellt wurde. Die Zugangsvermutung kommt nicht zum Tragen, da nur ein wirklicher Beamter, mit Amtsausweis amtliche Post per Unterschrift des Empfängers zustellen kann. Unternehmen haben keine Beamte, auch wenn sich Manche als diese ausgeben.
Also immer den Erhalt eines Festsetzungsbescheides bestreiten und den Nachweis zum Erhalt dessen einfordern.
Kündigt sich der Gerichtsvollzieher an, muß sofort Erinnerung eingelegt werden. Erinnerung hat im rechtlichen Sinne nichts mit erinnern zu tun, es ist ein Rechtsmittel, gleichzusetzen mit Widerspruch. Es sollte aber immer der Begriff Erinnerung verwendet werden. Fragt mich nicht, wieso es dort so irreführende Begriffe gibt. Manchmal muß man es eben einfach so nehmen, wie es ist.
Nachtrag 30.09.2016:
Begriff Erinnerung lt. jur. Wörterbuch:
Ich zeige mal hier auf, wie ich den Beschluß verstehe:
1.) Der Gläubiger von Rundfunkbeiträgen ist keine Behörde. Sowohl der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und auch der ausgewiesene Gläubiger (hier der SWR - es könnte aber auch der MDR, das ZDF oder sonstwer sein), haben es unterlassen, einen Festsetzungsbescheid incl. Rechtsmittelbelehrung zu erlassen, woraus sich überhaupt erst eine Gebührenforderung rechtfertigen läßt.
Und nun fragt Euch mal, von wo Ihr jemals einen Festsetzungsbescheid erhalten habt, wo Ihr aber ständig dafür zahlt? KFZ-Steuer, Grundsteuer, Erschließungsbeiträge, Müllabfuhrgebühr, Personalausweisgebühr etc.
Man könnte hier wohl ALLE Gebühren hernehmen, die wir allesamt so zahlen müssen oder sollen.
Und warum ist das alles unrechtmäßig? Weil ALLE Gebühren- und Beitragsforderer FIRMEN sind und keine BEHÖRDEN! Nur Behörden dürfen Festsetzungsbescheide erlassen und Gebühren eintreiben.
Firmen, die mit Selbsttitulierung arbeiten, sprich eine eigene Mahnabteilung als Grundlage ihrer Abzocke sehen, ist es verboten, mit dem Anschein einer Behörde zu agieren.
2.) Zugangsvermutung ist nicht gleichzusetzen mit Zugangsbeleg. Wer hat wann bei wem was zugestellt? §§ 130, 132 BGB regeln die Zustellung
3.) Vollstreckungsrecht setzt das Vorhandensein einer Behörde voraus.
Firmen sind keine Behörden, somit kann keine Vollstreckung vollzogen werden. Firmen müssen einen richterlichen Beschluß zur Rechtmäßigkeit dieser Forderung vorlegen und das haben sie allesamt nicht.
4.) Zahlungsaufforderung mit Überweisungsformular ersetzt keinen Leistungsbescheid incl. Rechtsmittelbelehrung, denn der Bürger muß vor Rechnungslegung die Möglichkeit haben, gegen den Leistungsbescheid vorgehen zu können.
Keine öffentlich-rechtliche Geldleistung wird ohne Bescheid zahlungsfällig. Beitragspflicht beginnt mit der Tatbestandserfüllung, daß er von einer Behörde kommt!
Also: Wo ist der Leistungsbescheid?
-> Keine Behörde -> kein Bescheid -> keine Zahlungspflicht
5.) Zahlungspflicht beginnt mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.
-> keine Behörde -> kein Verwaltungsakt -> keine Beitragspflicht
6.) Geschäftszeichen ist nicht gleichzusetzen mit einem Aktenzeichen.
Aktenzeichen dürfen nur von wirklichen Behörden vergeben werden (da halten sich hier auch die sog. Finanzämter nicht dran, auch die sind Firmen, stellen sich aber immer noch als Behörde dar - Täuschung im Rechtsverkehr)
Geschäftszeichen sind Ausdruck von Unternehmensstruktur -> keine Behörde -> keine Beitragspflicht
7.) Verwaltungsverfahren beginnt mit Versand der Zahlungsaufforderung incl. Betrag und Aktenzeichen (§ 22 VwVfG)
-> kein Aktenzeichen -> kein Verwaltungsverfahren -> keine in Gang gesetzten Fristen -> keine Zahlungspflicht
8.) Zahlungsaufforderung ist kraft hoheitlicher Gewalt geregelt.
-> keine Behörde -> keine hoheitliche Gewalt -> keine rechtmäßige Beitragsforderung
Unternehmen/Firmen haben keine hoheitliche Gewalt!
9.) Eine Satzungsermächtigung erlaubt kein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
Wenn also eine Firma daherkommt und mitteilt, daß Sie von Dir Geld haben will und weil sie selbst nicht rechtsfähig ist, dies von Stadtverwaltungen eintreiben läßt (die genausowenig rechtsfähig sind), so ist dies unstatthaft, weil es zu Lasten Dritter (dem Bürger) geht.
10.) Der Bürger muß vor Vollstreckung aus Selbsttitulierungsfällen (und nichts anderes sind z.Bsp. Stadtverwaltungen mit eigener Mahnabteilung, die ach so gerne GEZ-Beiträge eintreiben wollen) Zugang zum Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten.
11.) Der Gläubiger (hier der SWR) gibt eine Gläubigeridentifikationsnummer an.
Er müßte jedoch rein rechtlich die Nummer der jeweiligen Rundfunkanstalt angeben, diese Nummer wird aber von der Bundesbank vergeben, welche die Rechtmäßigkeit prüft, ob überhaupt eine Behörde und damit hoheitliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Da dies bei Rundfunkanstalten, und im Übrigen auch bei Stadtverwaltungen, NICHT vorliegt, kann der Rundfunkanstalt so eine Nummer nicht verliehen werden. Fraglich ist, und das geht auch nicht aus diesem Beschluß des LG Tübingen hervor, von wem hier eine Gläubiger-ID vergeben wurde. Ich persönlich vermute, daß es sich auch hier wieder um Täuschung im Rechtsverkehr handelt.
Der SWR kann nicht als Gläubiger auftreten, da er keine Behörde ist.
12.) Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig.
Der Rundfunkstaatsvertrag/Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde von zwei "Parteien" beschlossen, zahlen muß ein Dritter. Diese Manier ist rechtswidrig.
Post von einer Rundfunkanstalt kann grundsätzlich als Werbung betrachtet werden, keiner hat die Pflicht, darauf zu antworten, macht man schließlich bei einer LIDL-Werbung auch nicht.
Wer trotzdem drauf reagiert, muß sich nicht wundern, daß diese Reaktion als Vertragserfüllung mit allen Pflichten gewertet wird. Besser ist, nicht drauf zu reagieren und erst wenn es zum Verfahren kommt (die Stadtverwaltung und/oder der Gerichtsvollzieher Geld einfordern will), man auf die Vorlage des Leistungsbescheides pocht. Dieser kann nicht vorgelegt werden, da es sich bei Rundfunkanstalten nicht um Behörden handelt. Will eine Stadtverwaltung im Auftrag von Rundfunkanstalten Geld eintreiben, so steht die Selbsttitulierung dieser Stadtverwaltung im Raum, welche ebenfalls erkennbar macht, daß es sich hier nicht um eine Behörde handelt (erkennbar durch Geschäftszeichen).
Die "Amtshilfe" zur Eintreibung von Geldern durch eine Stadtverwaltung ist ebenso rechtswidrig, da dort eine Selbsttitulierung stattfindet.
Oft ist es so, daß gar kein Gerichtsvollzieher mehr gebraucht wird, warum auch, dieser ist mit Änderung der Gerichtsvollzieherordnung vom 01.08.2012 kein Beamter mehr, sondern nur noch ein privater Unternehmer, dem die Stadt vielleicht auch noch für seine Dienstleistung Geld bezahlen müßte. Die Stadt möchte aber für ihre Dienstleistung selbst Geld verdienen, für die Eintreibung von Rundfunkbeiträgen erhält sie pro Erfolg ca. 23 Euro von der Rundfunkanstalt oder dem Gläubiger (SWR, MDR etc.).
Die Stadtverwaltungen sind meist so dreist, daß sie bei Nichtzahlung gleich das Konto dicht machen. Und das machen sie mit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung kennt die ZPO nicht. Für eine Kontopfändung würde ein richterlicher Beschluß (mit eigenhändiger, lesbarer Unterschrift des Richters) gebraucht, den man einfordern sollte. Leider ist es so, daß kein einziger Richter mehr irgend einen Beschluß unterschreibt, weil er ganz genau weiß, daß er selbst in die Haftung geht, wenn er unterschreibt. Er weiß aber, daß er auf Grund des Firmenstandards seiner Firma Gericht das alles gar nicht machen darf, was er macht. Zur Täuschung im Rechtsverkehr wird allerdings behauptet, daß das Gericht eine Behörde sei. Wenn es so wäre, könnte der Richter unbedenklich seine Willensbekundung in Form einer eigenhändigen Unterschrift erbringen und daß es auch so sein muß, wird durch entsprechende Gerichtsurteile ausgewiesen. Daß er es nicht tut, zeugt davon, daß er ganz genau weiß, daß das Gericht keine Behörde ist.
Wenn man dem Bürger einreden will, daß die Stadtverwaltung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, dann ist es noch einfacher, dagegen vorzugehen, denn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und damit weder grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag-, oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ich hatte hier bereits davon berichtet) Eigene Mahnabteilung? Is nicht!, weil nicht rechtsfähig:
Hier ist der Beschluß vom Landgericht Tübingen mit Urteilsnummer 5 T 232/16
https://www.docdroid.net/c2NvXrK/urteil-tbingen5-t-232-16.pdf.html
Dieser Beschluß hat so dermaßen hammermäßig eingeschlagen, daß man sich fragt, ob die nächste Wende jetzt unmittelbar bevorsteht, denn zu DDR-Zeiten kamen auch erst in den letzten Zügen ähnliche Einschläge. Macht Euch also darauf gefaßt, daß es in nächster Zeit noch viel intensiver hageln könnte. Ein Domino-Effekt könnte hier ausgelöst worden sein. Und das Schöne daran ist, daß man die perfekte Handlungsanweisung gleich mitgeliefert bekommen hat, wie man sich gegen jedwede "behördliche" Abzocke wehren kann.
Alles steht und fällt mit dem Begriff BEHÖRDE. Es gibt in unserem Land keine wirklichen Behörden, es gibt nur Firmen, die es auch nicht verschleiern, daß sie Firmen sind, denn sie sind in Firmenregistern ausgewiesen, sie weisen Allgemeine Geschäftsbedingungen aus, wo es einen Geschäftsführer oder Werkleiter (Jobcenter) gibt, wo es Geschäftszeichen anstelle von Aktenzeichen gibt, wo eigene Tarifverträge bestehen, wo auf der Homepage vom Unternehmen gesprochen wird, wo der Geschäftsführer mehr als eine Bundeskanzlerin verdient etc.
Eine Behörde ist etwas Staatliches, doch wo soll hier etwas Staatliches herkommen? Die BRD ist kein Staat, sie ist ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten Besatzungsmächte, faktisch eine Kolonie von Amerika. Aber das nur so am Rande. Hier soll es um den Rundfunkbeitrag gehen und wie man dagegen vorgehen kann.
Erste Regel: Niemals auf Briefe reagieren, die von einer Firma kommen und man nicht für den Empfang unterschreiben muß oder die nicht als gelbe Briefe kommen. Der Absender muß nämlich beweisen, daß der Brief zugestellt wurde und die Tatsache, daß ein Brief an die Post oder gar an ein privates Zustellunternehmen aufgegeben wurde, ist kein Beweis, daß er auch persönlich zugestellt wurde. Die Zugangsvermutung kommt nicht zum Tragen, da nur ein wirklicher Beamter, mit Amtsausweis amtliche Post per Unterschrift des Empfängers zustellen kann. Unternehmen haben keine Beamte, auch wenn sich Manche als diese ausgeben.
Wo es keine Behörde gibt, gibt es auch keine Beamten!
Also immer den Erhalt eines Festsetzungsbescheides bestreiten und den Nachweis zum Erhalt dessen einfordern.
Kündigt sich der Gerichtsvollzieher an, muß sofort Erinnerung eingelegt werden. Erinnerung hat im rechtlichen Sinne nichts mit erinnern zu tun, es ist ein Rechtsmittel, gleichzusetzen mit Widerspruch. Es sollte aber immer der Begriff Erinnerung verwendet werden. Fragt mich nicht, wieso es dort so irreführende Begriffe gibt. Manchmal muß man es eben einfach so nehmen, wie es ist.
Nachtrag 30.09.2016:
Begriff Erinnerung lt. jur. Wörterbuch:
Erinnerung
(z. B. § 766 ZPO) ist der →Rechtsbehelf gegen untergeordnete
Entscheidungen und Maßnahmen von Justizbehörden, vor allem eines
→Rechtspflegers, →Urkundsbeamten oder →Gerichtsvollziehers (z.
B. E. Gegen Kostenfestsetzungsbeschluss). Der E. kann der Handelnde
vielfach abhelfen. Im Übrigen entscheidet über sie das zuständige
→Gericht.
Ich zeige mal hier auf, wie ich den Beschluß verstehe:
1.) Der Gläubiger von Rundfunkbeiträgen ist keine Behörde. Sowohl der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und auch der ausgewiesene Gläubiger (hier der SWR - es könnte aber auch der MDR, das ZDF oder sonstwer sein), haben es unterlassen, einen Festsetzungsbescheid incl. Rechtsmittelbelehrung zu erlassen, woraus sich überhaupt erst eine Gebührenforderung rechtfertigen läßt.
Und nun fragt Euch mal, von wo Ihr jemals einen Festsetzungsbescheid erhalten habt, wo Ihr aber ständig dafür zahlt? KFZ-Steuer, Grundsteuer, Erschließungsbeiträge, Müllabfuhrgebühr, Personalausweisgebühr etc.
Man könnte hier wohl ALLE Gebühren hernehmen, die wir allesamt so zahlen müssen oder sollen.
Und warum ist das alles unrechtmäßig? Weil ALLE Gebühren- und Beitragsforderer FIRMEN sind und keine BEHÖRDEN! Nur Behörden dürfen Festsetzungsbescheide erlassen und Gebühren eintreiben.
Firmen, die mit Selbsttitulierung arbeiten, sprich eine eigene Mahnabteilung als Grundlage ihrer Abzocke sehen, ist es verboten, mit dem Anschein einer Behörde zu agieren.
2.) Zugangsvermutung ist nicht gleichzusetzen mit Zugangsbeleg. Wer hat wann bei wem was zugestellt? §§ 130, 132 BGB regeln die Zustellung
3.) Vollstreckungsrecht setzt das Vorhandensein einer Behörde voraus.
Firmen sind keine Behörden, somit kann keine Vollstreckung vollzogen werden. Firmen müssen einen richterlichen Beschluß zur Rechtmäßigkeit dieser Forderung vorlegen und das haben sie allesamt nicht.
4.) Zahlungsaufforderung mit Überweisungsformular ersetzt keinen Leistungsbescheid incl. Rechtsmittelbelehrung, denn der Bürger muß vor Rechnungslegung die Möglichkeit haben, gegen den Leistungsbescheid vorgehen zu können.
Keine öffentlich-rechtliche Geldleistung wird ohne Bescheid zahlungsfällig. Beitragspflicht beginnt mit der Tatbestandserfüllung, daß er von einer Behörde kommt!
Also: Wo ist der Leistungsbescheid?
-> Keine Behörde -> kein Bescheid -> keine Zahlungspflicht
5.) Zahlungspflicht beginnt mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.
-> keine Behörde -> kein Verwaltungsakt -> keine Beitragspflicht
6.) Geschäftszeichen ist nicht gleichzusetzen mit einem Aktenzeichen.
Aktenzeichen dürfen nur von wirklichen Behörden vergeben werden (da halten sich hier auch die sog. Finanzämter nicht dran, auch die sind Firmen, stellen sich aber immer noch als Behörde dar - Täuschung im Rechtsverkehr)
Geschäftszeichen sind Ausdruck von Unternehmensstruktur -> keine Behörde -> keine Beitragspflicht
7.) Verwaltungsverfahren beginnt mit Versand der Zahlungsaufforderung incl. Betrag und Aktenzeichen (§ 22 VwVfG)
-> kein Aktenzeichen -> kein Verwaltungsverfahren -> keine in Gang gesetzten Fristen -> keine Zahlungspflicht
8.) Zahlungsaufforderung ist kraft hoheitlicher Gewalt geregelt.
-> keine Behörde -> keine hoheitliche Gewalt -> keine rechtmäßige Beitragsforderung
Unternehmen/Firmen haben keine hoheitliche Gewalt!
9.) Eine Satzungsermächtigung erlaubt kein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
Wenn also eine Firma daherkommt und mitteilt, daß Sie von Dir Geld haben will und weil sie selbst nicht rechtsfähig ist, dies von Stadtverwaltungen eintreiben läßt (die genausowenig rechtsfähig sind), so ist dies unstatthaft, weil es zu Lasten Dritter (dem Bürger) geht.
10.) Der Bürger muß vor Vollstreckung aus Selbsttitulierungsfällen (und nichts anderes sind z.Bsp. Stadtverwaltungen mit eigener Mahnabteilung, die ach so gerne GEZ-Beiträge eintreiben wollen) Zugang zum Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten.
11.) Der Gläubiger (hier der SWR) gibt eine Gläubigeridentifikationsnummer an.
Er müßte jedoch rein rechtlich die Nummer der jeweiligen Rundfunkanstalt angeben, diese Nummer wird aber von der Bundesbank vergeben, welche die Rechtmäßigkeit prüft, ob überhaupt eine Behörde und damit hoheitliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Da dies bei Rundfunkanstalten, und im Übrigen auch bei Stadtverwaltungen, NICHT vorliegt, kann der Rundfunkanstalt so eine Nummer nicht verliehen werden. Fraglich ist, und das geht auch nicht aus diesem Beschluß des LG Tübingen hervor, von wem hier eine Gläubiger-ID vergeben wurde. Ich persönlich vermute, daß es sich auch hier wieder um Täuschung im Rechtsverkehr handelt.
Der SWR kann nicht als Gläubiger auftreten, da er keine Behörde ist.
12.) Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig.
Der Rundfunkstaatsvertrag/Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde von zwei "Parteien" beschlossen, zahlen muß ein Dritter. Diese Manier ist rechtswidrig.
Fazit:
Post von einer Rundfunkanstalt kann grundsätzlich als Werbung betrachtet werden, keiner hat die Pflicht, darauf zu antworten, macht man schließlich bei einer LIDL-Werbung auch nicht.
Wer trotzdem drauf reagiert, muß sich nicht wundern, daß diese Reaktion als Vertragserfüllung mit allen Pflichten gewertet wird. Besser ist, nicht drauf zu reagieren und erst wenn es zum Verfahren kommt (die Stadtverwaltung und/oder der Gerichtsvollzieher Geld einfordern will), man auf die Vorlage des Leistungsbescheides pocht. Dieser kann nicht vorgelegt werden, da es sich bei Rundfunkanstalten nicht um Behörden handelt. Will eine Stadtverwaltung im Auftrag von Rundfunkanstalten Geld eintreiben, so steht die Selbsttitulierung dieser Stadtverwaltung im Raum, welche ebenfalls erkennbar macht, daß es sich hier nicht um eine Behörde handelt (erkennbar durch Geschäftszeichen).
Die "Amtshilfe" zur Eintreibung von Geldern durch eine Stadtverwaltung ist ebenso rechtswidrig, da dort eine Selbsttitulierung stattfindet.
Oft ist es so, daß gar kein Gerichtsvollzieher mehr gebraucht wird, warum auch, dieser ist mit Änderung der Gerichtsvollzieherordnung vom 01.08.2012 kein Beamter mehr, sondern nur noch ein privater Unternehmer, dem die Stadt vielleicht auch noch für seine Dienstleistung Geld bezahlen müßte. Die Stadt möchte aber für ihre Dienstleistung selbst Geld verdienen, für die Eintreibung von Rundfunkbeiträgen erhält sie pro Erfolg ca. 23 Euro von der Rundfunkanstalt oder dem Gläubiger (SWR, MDR etc.).
Die Stadtverwaltungen sind meist so dreist, daß sie bei Nichtzahlung gleich das Konto dicht machen. Und das machen sie mit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung kennt die ZPO nicht. Für eine Kontopfändung würde ein richterlicher Beschluß (mit eigenhändiger, lesbarer Unterschrift des Richters) gebraucht, den man einfordern sollte. Leider ist es so, daß kein einziger Richter mehr irgend einen Beschluß unterschreibt, weil er ganz genau weiß, daß er selbst in die Haftung geht, wenn er unterschreibt. Er weiß aber, daß er auf Grund des Firmenstandards seiner Firma Gericht das alles gar nicht machen darf, was er macht. Zur Täuschung im Rechtsverkehr wird allerdings behauptet, daß das Gericht eine Behörde sei. Wenn es so wäre, könnte der Richter unbedenklich seine Willensbekundung in Form einer eigenhändigen Unterschrift erbringen und daß es auch so sein muß, wird durch entsprechende Gerichtsurteile ausgewiesen. Daß er es nicht tut, zeugt davon, daß er ganz genau weiß, daß das Gericht keine Behörde ist.
Wenn man dem Bürger einreden will, daß die Stadtverwaltung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, dann ist es noch einfacher, dagegen vorzugehen, denn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und damit weder grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag-, oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ich hatte hier bereits davon berichtet) Eigene Mahnabteilung? Is nicht!, weil nicht rechtsfähig:
Keine Behörde - kein Geld!
Aus die Maus!
Ich bedanke mich im Namen aller Nichtabzockwilligen dieses Landes beim Landgericht Tübingen für diese rechtskonforme Entscheidung (hat eigentlich der Richter dort den Beschluß unterschrieben? - Na, wir sehen da mal ganz großzügig darüber hinweg, weil sie im Sinne des Bürgers und der Gerechtigkeit entschieden haben).
An diesem Gericht sollten sich andere Gerichte, allen voran sämtliche Amtsgerichte, die nach wie vor Speichellecker des Systems sind und grundsätzlich im Sinne des Systems ihre Auflagen erfüllen und das Urteil/Beschluß fällen, was ihnen von dem Besuch, den ein Richter vor der Verhandlung bekommt, angetragen wird, zu fällen, eine Scheibe abschneiden.
Man könnte so erkennen, daß man grundsätzlich erstmal am Amtsgericht vorbei muß, indem man gegen den dortigen Beschluß Revision einlegt, weil die vermutlich sowieso nicht im Sinne der herrschenden Gesetze entscheiden. Man kann aber davon ausgehen, daß einem die Amtsgerichte alles schwarz auf weiß liefern, was man für die nächste Instanz braucht, um Recht zu bekommen. Es geht doch bei Gerichten nur darum, Geld zu requirieren, Geld vom Bürger an das System, was finanziert werden will. Ob man vor einem Gericht gewinnt oder nicht, hängt ganz davon ab, wie vorgetragen wird. Stellt man die richtigen Fragen und Forderungen, so gewinnt man auch.
Noch ein Tipp: Unbedingt ein P-Konto einrichten!
Hier gibt es weitere Infos zum Beschluß des LG Tübingen:
https://www.youtube.com/watch?v=ndJIUeH4qH0&html5=1
Hier gibt es weitere Infos zum Beschluß des LG Tübingen:
https://www.youtube.com/watch?v=ndJIUeH4qH0&html5=1
Also bis bald
Eure Petra K.
Selbst vor Gericht finden noch einige Lernprozesse statt.
(Martin Gerhard Reisenberg)
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor
72 JAHRE << GEHIRNWÄSCHE<< SOS DAS TOTENSCHIFF <
AntwortenLöschenWER HAST DIE >> DEUTSCHE << 55 JAHRE << 500000 TOTE << SPIEGEL 1993
DAS << ASYL RECHT = VERFASSUNGSWIDRIG << ART: 146 GG++ DASS KOMITEE ODER TOD ++
Auch Amtsträger wollen anschmieren, abservieren, schikanieren.
AntwortenLöschenMacht führt zu Machtmissbrauch (vgl. http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html und http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901). Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht (vgl. z.B. http://www.tadema.de/erbrecht/justiz.pdf) führt zu Gegenbewegungen wie Reichsbürger, Germaniten usw.. Nötig wäre die Zulassung von Bürgerbeteiligungen wie Volksabstimmungen (https://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html und http://www.bundesstaat-deutschland.de/abstimmung-zur-verfassung/) und Bürgergerichten (vgl. https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren).
"Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus" (vgl. z.B. http://www.nachdenkseiten.de/?p=33809). Es wird an Tradition und Gepflogenheiten totalitärer Staaten angeschlossen, vgl. z.B. http://www.sgipt.org/lit/sonstige/FDRSDuPO.htm, Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, vgl. z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740, https://youtu.be/AKl0kNXef-4, http://unschuldige.homepage.tonline.de/default.html, http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf, http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682, https://www.youtube.com/watch?v=gixu6TObppc, http://hu-marburg.de/homepage/debatte/info.php?id=134, https://www.youtube.com/watch?v=gzNO6Jglljk, http://www.heise.de/tp/artikel/42/42809/1.html, https://youtu.be/oWXMwbB75uk usw.. Die Herrschenden müssten Volksabstimmungen gestatten.