Donnerstag, 3. November 2016

Heute nehmen wir das Jobcenter auseinander

Da in diesem Land die Wirtschaft schon grundsätzlich zu Boden "gewirtschaftet" wurde, müssen sich Viele in die Jobcenter begeben und Hartz IV beziehen. Wie sie dort psychisch fertig gemacht werden, ist nicht neu. Das war auch ein Grund, daß ich mir das nicht antun wollte. Ich will einfach nur meine Ruhe haben, glücklich und zufrieden leben und das ist mit Harzt IV nicht möglich, denn das ist eine "Massenvernichtungsorganisation" - physisch und psychisch.

Mittel zum Zweck dieser Massenvernichtung ist die Eingliederungsvereinbarung, die alle unterschreiben sollen, damit das Jobcenter in seinem Vernichtungswerk freie Bahn hat und mit dem kleinen Bürger machen kann, was sie wollen.

Will man seine verbrieften Grundrechte erhalten, sollte man es also tunlichst vermeiden, diese EGV zu unterschreiben. Wie man sich optimal wehrt, ohne den Erfüllungsgehilfen des Systems direkt anzugreifen, ist hier sehr gut erklärt.

Wer Angst davor hat, daß er dann vielleicht kein Geld bekommt, sollte, wie es Viele machen, gleich immer einen Vorschuß für den nächsten Monat beantragen, denn der muß wohl immer gezahlt werden. Wird auch dieser willkürlich verweigert oder hinausgezögert, so gibt es immer noch die Möglichkeit für Lebensmittelcoupons, die man im Laden einlösen kann (allerdings bekommt man keine Zigaretten und Alkohol damit). Von irgendwas muß man sich ja ernähren, ansonsten wäre es ja schon beinahe Körperverletzung, wenn auch das verweigert würde. Ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht hilft auch oft und ist zudem kostenfrei. Der Mensch muß die Möglichkeit bekommen, sich zu ernähren und seine Miete zu zahlen, ansonsten würde das Verhalten der Fallmanager gegen die Menschenwürde verstoßen (Art. 1 Grundgesetz - die Würde des Menschen ist unantastbar...). Ein Verstoß gegen die Grundrechte aus dem Grundgesetz ist verboten! Dazu gibt es auch Gerichtsurteile.
Sozialgelder sind das verbriefte Recht auf ein Existenzminimum. Sanktionen & Co. sind Verstöße gegen das Existenzminimum.

Interessant ist aber für mich immer, die Definitionen herauszufinden, mit denen hier gerne von der Gegenseite gearbeitet wird. Wir hinterfragen viel zu wenig diese Definitionen und glauben das, was man uns sagt. Daß dies viel zu oft absoluter Blödsinn ist, ist nicht neu, es wird nur viel zu oft hingenommen, weil man seine Ruhe haben will.

Wenn man aber gezielt argumentieren will oder muß, weil man hier seine Ruhe tagtäglich erkämpfen muß, dann braucht man Definitionen, die man der Gegenseite vorlegen kann, um sein Recht zu erstreiten. Schlimm genug! Das Schöne daran ist, daß es uns die Gegenseite so einfach macht und uns die Steilvorlagen auf dem Silbertablett serviert. Na da greifen wir doch zu!

Beim Studium des juristischen Wörterbuches kann man sehr schöne Definitionen finden, die man beim täglichen Kampf und Krampf braucht. Heute geb ich hier mal folgende Definition zum Besten:

Eigenbetrieb
Das Jobcenter ist ein Eigenbetrieb der Stadt / Landkreis

"Eigenbetrieb ist das wirtschaftliche, grundsätzlich auf Gewinnerzielung angelegte Unternehmen einer Gemeinde (Z.Bsp. Stadtwerke), das keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Der Eigenbetrieb ist ein nichtrechtsfähiges, organisatorisch verselbständigtes Sondervermögen (eigene Buchführung, eigener Wirtschaftsplan). Er kann zu seinen Benutzern in öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich geregelte Beziehungen treten. Bestimmungen über den Eigenbetrieb enthalten Gemeindeordnungen und die Eigenbetriebsverordnung bzw. die Eigenbetriebsgesetze..."

Was sagt uns das? Das Jobcenter ist eine Firma, die Gewinn erzielen will. Wenn sie das will, muß sie Gelder, die sie auszahlen müßten, einbehalten, um gewinnorientiert arbeiten zu können. Es muß also sanktioniert werden, sonst könnte man ja keinen Gewinn erwirtschaften. Schlimm genug! Und damit das funktioniert, braucht man die Zustimmung, sprich die Unterschrift, des kleinen dummen Bürgers, der das mit sich machen läßt. Aber es muß ja nicht für alle Zeiten so bleiben. Man kann sich ja auch wehren. Und daß man damit Erfolg haben kann, wird in dem Video von Felix, das ich weiter oben hinterlegt hatte, gezeigt. 

Was gibt es in der Definition noch zu finden, was man für sich nutzen kann? 

"nichtrechtsfähig"

Nun soll mir doch einer mal erklären, was eine nichtrechtsfähige "Anstalt" mir hier als rechtsfähig verkaufen will? Gar nichts dürfen die! Dazu müßten die nämlich einen Vertrag mit mir eingehen, wo ich mich dazu per eigenhändiger Unterschrift damit einverstanden erkläre. Wo ist die jeweilige Unterschrift, daß man sich damit einverstanden erklärt hat, daß man sanktioniert werden darf? Richtig: Auf der EGV! Wenn ich die nicht unterschreibe, gibt es keinen Vertrag zu diesem Sachverhalt. 

"öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich"

Na da nehmen wir doch mal wieder den Hinweis auf, was öffentlich-rechtlich uns zu sagen hat:

Nämlich: juristische Person. Lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "...Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt..."(Az: 1 BvR 1766/15; 1 BvR 1783/15; 1 BvR 1815/15).

Die Auszahlung von Sozialgeldern ist eine öffentliche Aufgabe. Damit ist das Jobcenter aber nicht grundrechtfähig.

Eine juristische Person ohne Grundrecht ist nicht grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig.

Die sind als Öffentlich-Rechtliche nicht mal handlungsfähig, geschweige denn rechtsfähig, nicht mal vertragsfähig. Die dürfen also gar keine Verträge mit uns machen. Und weil diese Ganoven das alles ganz genau wissen (aber natürlich niemals zugeben), switchen sie schnell mal zwischendurch um auf Privatrechtlich. Und was braucht man im Privatrecht? Richtig, die Unterschrift. Die kleine Sachbearbeiterin/Fallmanagerin hat natürlich davon absolut keinen blassen Dunst, daß sie selbst mit ihrer Unterschrift den privatrechtlichen Vertrag und somit auch die Haftung übernimmt. Das bekommt die auch nicht gelehrt, wenn sie im Jobcenter ausgebildet wird, heißt ja nicht umsonst AUS GEBILDET. Bildung passé.

"Eigenbetriebsverordnung - Eigenbetriebsgesetze"

Na jetzt wirds ja feierlich. Die richten sich also nach ihren eigenen Verordnungen oder ihren eigenen Gesetzen. Gesetze ist ja schon mal hinfällig, weil Gesetze immer von der Legislative, also der Regierung beschlossen werden (das Jobcenter ist keine Regierung). Und da darf dann auch niemand von der Exekutive mit beschließen, weil sonst die Gewaltentrennung ausgehebelt wird. Das ist unserer Regierung aber so was von egal, die lassen auch die Exekutive mit beschließen. Was kümmert die das Staatsrecht! Also Gesetz schon mal hinfällig.
Bleibt noch die Verordnung. Dumm gelaufen, eine Verordnung darf niemals gegen höheres Recht verstoßen (übrigens auch kein Gesetz). Das Grundgesetz ist höheres Recht, es hat hier im Land Verfassungsrang, zumindest theoretisch. 

Ach nein, die, die sich auf das Grundgesetz berufen und die Einhaltung und Umsetzung dessen einfordern, sind ja alle Reichsbürger. Gott sei Dank, daß es zum Reichsbürger keine Definition gibt, es ist also ein fiktives Wort, was nicht definiert und somit nicht rechtsrelevant ist. 
Diese Argumentation und das Einfordern zur Erbringung einer entsprechenden Definition ist übrigens Jedem zu empfehlen, der sich, wie wir, ständig mit dem System anlegt und seine Rechte einfordert. Und mit dieser Argumentation muß jeder Richter passen, wenn nicht, gibts Revision zum willkürlichen Beschluß. Das kann man bis hoch zum Bundesverfassungsgericht treiben. Eine schöne Freizeitbeschäftigung... 

Hier ist eine interessante Widerspruchsführung zur EGV:

FORMULIERUNG DES WIDERSPRUCHS gegen die EGV:

Hiermit lege ich, Hans Muster,
WIDERSPRUCH
gegen den Bescheid vom xx.xx.xx ein, da die EGV meiner Meinung nach meine Grundrechte verletzt und ich bei eventuellen Sanktionen das Recht zur Klage durch meine Unterschrift verlieren würde.

- - - - - - - - -
AUSZUG "Ein Video für Hartz-4-Empfänger" - wie vorgelesen - :

ICH BIN DER MEINUNG, die EGV schränkt MASSIV meine Grundrechte ein, deswegen lehne ich selbige ab und unterschreibe nicht.

Wenn es GESETZ wäre, müsste ich ja gar nicht unterschreiben!

Ich will die Gesetze sehen, die mich angeblich verpflichten, diese Dinge anzunehmen.

Im Falle einer Gerichtsverhandlung wird nicht die ARGE, sondern der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit/Jobcenter vorgeladen, weil seine Unterschrift auf dem Vertrag steht.

Wenn Sie nicht aufhören, mich zu einer Unterschrift zu zwingen, werde ich Sie wegen Nötigung anzeigen.
- Verstärkung
- Kürzung
- Komplettsperre

Alles anhören, dann gehen mit den Worten: ICH LASSE MICH DAVON NICHT EINSCHÜCHTERN, IM NOTFALL LASSE ICH DIES EINEN DRITTEN ENTSCHEIDEN.

- Verwaltungsakt - Widerspruch einlegen, ohne Rechtmäßigkeit oder Gesetze zu erwähnen.

Die EGV verstößt gegen viele GRUNDRECHTE.

Art. 1 GG
MENSCHENWÜRDE

Art. 2 GG
GeschützteVertragsfreiheit I Selbstbestimmungsrecht I

Art.11 GG
Bewegungsfreiheit I Freizügigkeit I

Art. 12 GG
FREIE BERUFSWAHL

Art. 14 GG
Schutz des Eigentums


Nach Artikel 2 des ILO-Übereinkommens über ZWANGS- UND PFLICHTARBEITEN, ist:

„Jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, VERBOTEN".

Mein Tipp: Keine Angst vor der EGV vorm Jobcenter. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! Und uns hat niemand bei unserer Geburt versprochen, daß unser Leben einfach sein wird.

Also bis bald
Eure Petra K.
Jobcenter,
die Irrenanstalt im Neusprech
(Petra K.)

Nachtrag 25.11.2016:
Wie wichtig es ist, die richtigen Argumente gegen die Willkür der Jobcenter zu haben, davon zeugen folgende vermeintlich rechtlich fundierte Zwangsaktionen:
Ermitteln auf Verdacht:
https://www.jungewelt.de/2016/10-04/021.php
und:
Jobcenter gehen auf Menschenjagd:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-gehen-auf-menschenjagd.php

Gerichtsurteil zu Jobcenter:
https://www.youtube.com/watch?v=W71y1XogxrQ&html5=1

Und daß das Jobcenter tatsächlich eine Firma ist, wird in diesem Stellenangebot herrlich ausgewiesen:


Welche Schlagwörter findet man in diesem Stellenangebot?
* Eigenbetrieb
* Werkleiter

Alles Firma oder was? Landkreis ist übrigens nach meinem Verständnis eine geografische Komponente, welche ebenso keine Assoziation zu Staatlichkeit zuläßt.

Hier gibt es Infos zum Thema EGV (Eingliederungsvereinbarung):
http://www.hartziv.org/eingliederungsvereinbarung-hartz-iv-ev-nach-15-sgb-ii.html

https://sozialberatung-kiel.de/2012/12/03/keine-pflicht-zum-abschluss-einer-eingliederungsvereinbarung/

Hier bekommt man viele Infos zu Hartz IV:
http://www.hartziv.org/

Zu Vorschuß und Klagetaktiken gibts hier beste Infos:
http://euronia.com/de/gegen-hartz-iv/wehrt-euch-vorschuss

Also bis bald
Eure Petra K.


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2 Kommentare:

  1. Das ALG2 ist der Größte Witz der BRD überhaupt. War auch lange "Kunde" bei denen. Was ich alles beantragen musste sogar Erwerbsminderungsrente usw usw usw. Galt als nicht vermittelbar und was ist ? ich arbeite mittlerweile aufn ersten Arbeitsmarkt OHNE deren zutun ....

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