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Samstag, 17. März 2018

KFZ-Steuer - Wenn der Zoll zweimal klingelt

Das tägliche BRD-Fiasko läßt grüßen. Heute beleuchten wir mal das Thema KFZ-Steuern.

Während es einstmals so üblich war, daß das Finanzamt die KFZ-Steuer verlangt hat, wurde vor ein paar Jahren umstrukturiert und der Zoll mit dem Steuereinzug beauftragt.
Ich erwähne nur am Rande, daß sowohl das Finanzamt und auch der Zoll eindeutig Unternehmen nach Handelsrecht sind (UPIK-Eintrag Zoll Potsdam: D-U-N-S Nr: 332496686) und somit schon mal gar keine Steuern, was ja bekanntlich Staatsangelegenheit ist, fordern dürfen. Aber das ist bekannt, da muß ich mich nicht wiederholen. Vom Begriff Staat will ich hier gar nicht erst reden. Da reg ich mich nur auf.

Jetzt macht das nun also der Zoll und gibt sich dabei gern als Behörde aus und tut so, als ob er dazu auch berechtigt wäre und die Mitarbeiter des Zoll glauben auch gern das Gefasel, weil sie dort gutes Geld verdienen. Na ja, wes Brot ich eß, des Lied ich sing - so ist das eben.
Nicht Merkel & Co. sind unsere ärgsten Feinde, die Behördenmitarbeiter sind es! Die Regierenden haben lediglich im Auftrag fremder Mächte den Weg bereitet, schlimm genug! Gegangen wird dieser Weg jedoch von den Vorgesetzten und Angestellten der "Behörden". Aber das nur mal so am Rande.

Mit Hinblick auf die Rechtslage, die eine KFZ-Steuer in keinster Weise rechtfertigen könnte, hab ich mich wiedermal mit dem Zoll gefetzt und auf den Busch geklopft, was die eigentlich von mir wollen, wo sie doch zu Null Komma Nix berechtigt sind.
Es geht ja schon lange nicht mehr darum, Recht zu bekommen wo man Recht hat, denn das bekommt hier keiner mehr. In der geldsegensreichen Hoffnung, daß man ja den Klageweg beschreiten kann, wo man aber erfahrungsgemäß auch schon lange kein Recht mehr bekommt, aber eben möglichst viel Geld bezahlen soll, womit sie ihre Wirtschaftsunternehmen finanzieren müssen und sich selbst natürlich auch. Und da hält man eben zusammen. Eine Krähe hackt bekanntlich der anderen kein Auge aus.
Es geht für die Aufgewachten nur noch darum, den nassen Waschlappen immer wieder zurück zu schleudern, damit sie nicht eines Tages sagen können, sie hätten von nichts gewußt. Es muß aktenkundig sein, daß sie es gewußt haben, denn alles geht einmal vorbei und dann werden die Karten neu gemischt. Ob wir das noch erleben, steht in den Sternen.

Ich hab mich bis zuletzt geweigert, der Nötigung durch den Zoll nachzugeben. Bis dann die vorgebliche Vollstreckungsankündigung eintrudelte. Das Lustige daran war, daß es eine Zahlungsaufforderung ohne eine genannte rechtliche Grundlage war, aus der die gute "Dame" vollstrecken wollte (na ja, was will sie da auch schreiben - es gibt keine).
Das geht schon mal gar nicht, denn dazu hätte sie vom Gläubiger einen Vollstreckungsauftrag haben müssen. Da der vorgebliche Gläubiger ein privates Unternehmen ist, hätte es vor einer Vollstreckung einen entsprechenden gerichtlichen Beschluß geben müssen. Selbsttitulierung in den Firmen, wie sie das alle so gerne machen um an die Kohle der Leute zu kommen, ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten (siehe AZ.: 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11) aber der Zoll akzeptiert scheinbar die Urteile von BRD-Gerichten nicht - Alles Reichsbürger oder was?

Die Zoll-Dame hatte nur eine Zahlungsaufforderung ohne rechtliche Grundlage, die sie selbst erstellt hatte, aus der sie vollstrecken wollte. Selbstverständlich maschinell erstellt und angeblich ohne Unterschrift gültig. Absoluter Blödsinn, aber auch sie will ja nicht in die Haftung für ihre eigens verzapfte Rechtsbeugung gehen. Wie immer!

Nun haben wir uns aber mal das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz angeschaut, was Grundlage für eine Vollstreckung sein müßte. Es gibt das Verwaltung-Vollstreckungsgesetz des Bundes und das Verwaltung-Vollstreckungsgesetz des Landes (hier Land Brandenburg). Nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des hiesigen Landes dürfte NUR das Finanzamt und die Justizverwaltung vollstrecken. Das Hauptzollamt ist weder ein Finanzamt, noch eine Justizverwaltung.
Laut Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes dürfen eine Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Minister des Innern betreffenden Verwaltungszweiges oder Vollstreckungsbehörden der Bundesfinanzverwaltung vollstrecken. Da es aber auf Grund der fehlenden Staatlichkeit grundsätzlich keine echten Behörden in diesem Land gibt, sondern NUR Firmen, hat keiner das Recht, zu vollstrecken. Und die Vollstreckungsdame ist Angestellte vom Hauptzollamt, nicht von der Bundesfinanzverwaltung. In diesem Fall müßte es ein Amtshilfeersuchen geben aber die Arbeit macht sich keiner mehr. Heutzutage reicht ein Stempel von der Bundesfinanzverwaltung und los gehts. Der Haufen Papier, wofür so viele Bäume sterben müssen,  kann von jedem, der ein bisschen Ahnung am Computer hat, in 5 Minuten erstellt werden - kopieren, einfügen, fertig ist der Wisch! Keiner hat mehr die Garantie, daß das wirklich ein amtliches Schreiben ist.
Die sog. Behördler interessiert aber das Gesetz nicht, was schwarz auf weiß ausweist, wie es wirklich sein müßte. Wird nicht immer den sog. Reichsbürgern nachgesagt, daß sie die Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennen? Interessiert die Behördler nicht, die machen, was sie wollen und ziehen es durch.
Na, da spielen wir doch mal ein bisschen mit und legen die Karten auf den Tisch.

Mal ganz davon abgesehen, daß ein Beamter die Rechtmäßigkeit seines vorgeblichen Verwaltungsaktes prüfen müßte, was die Spielfeldfiguren hier nachweislich nicht tun, und damit offenbaren, daß sie keine echten Beamten sind. Ihnen wird maximal die Eigenschaft eines Beamten verliehen - was ist denn die Eigenschaft eines Beamten? Dazu gibt es keine Definition. Sowas aber auch!
Spätestens aber, wenn ein Widerspruch vom Abzockeopfer kommt, müßte er sich darum kümmern und Farbe bekennen. Auch das tut er nicht, er ignoriert einfach alles und macht nach Schema F weiter. Das sollte uns alle aber nicht davon abhalten, weiter zu kämpfen, denn steter Tropfen höhlt den Stein. Und nur darum geht es noch.
Nach außen tun sie großkotzig, sieht man aber denen in die Augen, wenn sie vor der Tür stehen und Geld eintreiben wollen, dann sieht man dort pure Angst und schlechtes Gewissen hoch zehn! Innen drinnen sind die absolut fertig aber das ist nicht mein Problem, er/sie wird schließlich nicht gezwungen, diese Arbeit zu machen, wo sie das Recht mit Füßen treten.
Aber ist es nicht schön, daß der Zoll in seiner Geldgier und seiner Unfähigkeit, die eigene Legitimation vom Staat einzufordern, seine Mitarbeiter bewußt verheizt, indem er nun den kleinen Bürgern auch die Gesichter hinter den Papierbergen bekannt macht und sich der kleine Bürger nun merken kann, wem er den Rechtsbruch anheften kann? Denn dieser Mitarbeiter agiert in Privathaftung. Mit diesem Akt der Kenntlichmachung des haftenden Mitarbeiters ist es nun möglich, vielleicht auch mal den Leuten von ihrer Dienststelle bis nach Hause nachfahren zu können, um die ladefähige Adresse herauszubekommen. Danke lieber Zoll, das ist doch wirklich nett, oder?

Ich versuche nun mal in "Kürze" das aufzuführen, was in Sachen KFZ-Steuer schief läuft.

* KFZ-Steuer wird vom Hauptzollamt erhoben, der Zoll ist eine Firma, kein Amt, also zu staatlich-hoheitlichen Verwaltungsakten gar nicht berechtigt. Selbsttitulierung, um zu vollstrecken, ohne das gerichtliche Erkenntnisverfahren zu durchlaufen, ist jeglichen Firmen nach bereits erfolgter Rechtsprechung von BRD-Gerichten, verboten. Interessiert die Firmen aber herzlich wenig.

* Hauptzollamt ist ein Subunternehmen der Bundesfinanzverwaltung, die dem Bundesfinanzministerium untersteht. Das Bundesfinanzministerium hat die grundsätzliche Pflicht, für die Behörden entsprechende Legitimität zu verschaffen, damit diese rechtlich und staatlich fundiert ihre Aufgaben wahrnehmen können. Mit der Abschaffung der Staatlichkeit und dem Schwenk in Privatwirtschaft auf allen Ebenen, hat das Ministerium jegliche Legitimität den Behörden versagt. Der kleine Bürger ist daran nicht schuld. Mit welcher Rechtfertigung sollte er es also dann ausbaden?

* Der für die Steuerforderung zugrunde gelegte Ursprungsbescheid des Finanzamtes mit der Ausweisung der zu entrichtenden KFZ-Steuer ist ein maschinell erstelltes Papier ohne Unterschrift des Willensbekundenden. Also nach Rechtsprechung von BRD-Gerichten ein nutzloses Stück Papier, niemals jedoch ein rechtskräftiger Verwaltungsakt, somit unter Vortäuschung falscher Tatsachen, da es sich ja nicht um Verwaltung sondern um Firmen nach Handelsrecht handelt, ein illegaler Akt der Plünderung von finanziellem Eigentum, denn es müßte nach Handelsrecht ein beidseitig unterschriebener Vertrag zwischen der Firma und dem kleinen Bürger vorliegen. Das ist nicht der Fall. Oft stimmt auch das mitgeteilte Datum des Ursprungsbescheides nicht, wenn es z.Bsp. mal einen Umzug in eine andere Stadt gegeben hat. Dann wird als Datum des Ursprungsbescheides das Datum der Ummeldung des Fahrzeuges genannt, das ist aber nicht das Datum des Ursprungsbescheides. Übrigens: Für Täuschung im Rechtsverkehr gehört nach Strafrecht jeder Plünderer hinter Gittern.

* Der Fahrzeugbesitzer ist nach Punkt C4.c der Zulassungsbescheinigung nicht Eigentümer des Fahrzeuges. Eine Steuer kann jedoch nur von einem Eigentümer verlangt werden.

* Die BRD-Regierung hat es bisher versäumt, gefordertes EU-Recht in Landesrecht umzusetzen, was verlangt, daß in den Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeughalter eingetragen wird. Es gibt in den Zulassungen weder einen Eigentümer, noch einen Halter. Kein Eigentümer, kein Halter - Wem gehört dann das KFZ? Und wenn ich weder Eigentümer, noch Halter des KFZ bin, wieso werden dann von mir Steuern verlangt?

* Eine zu erhebende Steuer muß im höchsten Gesetzeswerk - sprich Verfassung - grundsätzlich ausgewiesen werden. Das ist hier im Grundgesetz, welches Verfassungsrang hat, nicht der Fall.
Im Grundgesetz ist lediglich vermerkt, wie mit eingenommenen Steuern verfahren wird, nicht aber die grundsätzliche Befähigung, überhaupt Steuern zu erheben. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, daß die Zahlung von Steuern lediglich stillschweigend vorausgesetzt wird. Und das ist ein großer Unterschied. Es gibt keine rechtliche Grundlage zur Erhebung von Steuern, egal in welcher Form!

* Auch kann das von den kriminellen Geldeintreibern gern zitierte Pflichtversicherungsgesetz nicht herangezogen werden, denn dort geht es lediglich um Haftpflichtversicherung, nicht um Steuern.
Es ist übrigens herrlich, daß dort steht, daß in der Bundesrepublik Deutschland, in den Ländern etc. gar keine Haftpflichtversicherung gezahlt werden müßte. Aber wer weiß das schon? Daß dort auch nur von Wegen und Plätzen, nicht aber von Straßen geschrieben wird, setzt noch eins drauf.

*  Die Abgabenordnung kann für Steuerforderungen auch nicht herangezogen werden, da dort das Zitiergebot aus Art. 19 GG nicht beachtet wurde. Werden in einem Gesetzeswerk entsprechende Einschränkungen nicht zitiert, ist das gesamte Gesetzeswerk Null und nichtig. Wenn also die Vollstreckungstante androht, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, um ggf. pfänden zu können, dann ist dies eine Einschränkung der Grundrechte, was in einem Gesetz zitiert werden muß. Das Gegenteil konnte uns noch keiner beweisen, da starren die Dich nur an und schweigen sich aus. Und wenn irgendwas kommt, dann ist das nur Gülle. Es kommt hinzu, daß eine Ordnung, eine Norm etc. lt. Normenhirarchie keinem höherrangigen Gesetz widerstreben darf. Da es aber grundsätzlich, nicht mal im höchsten Gesetzeswerk, dem Grundgesetz, eine Steuererhebungspflicht gibt, ist das ganze Thema Steuern vollumfänglich ad absurdum geführt.

* Grundsätzlich muß auch immer wieder erwähnt werden, daß seit 1956 lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes keine einzige Regierung dieses Landes verfassungskonform gewählt wurde und im Ergebnis dessen auch keine einzige Gesetzesnorm, kein Sozialgesetzbuch, keine Gesetzesänderungen, Aufhebungen etc. von einer legitim gewählten Regierung existiert. Man sollte also immer an die Quelle gehen, wo das Unrecht begann. Da nützt es auch nix, wenn ein neues Wahlgesetz beschlossen wurde, denn wie soll eine nicht legitimierte und verfassungswidrig zustande gekommene Regierung ein legitimes Gesetz beschließen können? Das geht gar nicht!


Wenn in irgendwelchen Forderungsschreiben der Rechtsbehelf fehlt, so ermöglicht dies eine Sprungrevision bis direkt vor das Bundesverfassungsgericht. Man kann sich also die gesamten Instanzen sparen, die man durchgehen müßte, bevor man ans Bundesverfassungsgericht gehen kann. Und jede Instanz kostet Geld. Beim Bundesverfassungsgericht muß man auch keine Kosten vorschießen, um in den "Genuß" eines Verfahrens kommen zu können. Dort wird nach Sachlage entschieden. Dazu muß aber ordentlich und fundiert vorgetragen werden und es muß dabei um Grundgesetzverstöße und Grundrechtsverletzungen gehen. Was anderes behandeln die nicht. Es ist also immer gut, in irgendwelchen Widersprüchen, Anfechtungen, Zurückweisungen etc. Grundgesetzverstöße und/oder Grundrechtsverletzungen zu vermerken. Das Zitiergebot aus Art. 19 GG ist da u.a. immer eine gute Quelle, denn fast allen Gesetzen mangelt es am Zitieren der Grundrechts-Einschränkungen zum jeweiligen Gesetz. Allerdings sollte man sich auch darüber im Klaren sein, daß die Richter am  Bundesverfassungsgericht eben auch von dieser nichtlegitimierten Bundesregierung (Bundestag u. Bundesrat) in den Sessel gehoben wurden, was schon mal ausweist, daß auch einem Bundesverfassungsgericht jegliche legitime Rechtsprechung ad absurdum geführt ist.

Auch auf die Gefahr hin, daß es postwendend abgebügelt wird, wie es hier allgemein üblich ist, haben wir es uns nicht nehmen lassen, noch einen Strafantrag auf Strafverfolgung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nachzuschieben. Es geht eben ums Prinzip!

Rechtsbankrott wohin man schaut!

Definition Rechtsbankrott:
Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen läßt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.Bsp. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.Bsp. pacta sund servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

Hier gibt es noch ein schönes Video zum Thema: Die Firma "Zollamt" und "eines der weltbesten Rechtssysteme": 


Hier gibt es ein recht brauchbares Muster für einen Strafantrag mit Strafverfolgung:
(sollte natürlich nach dem eigenen Vorgang abgewandelt, jedoch nicht sinnentstellt werden)


Wie heißt es immer so schön: 
Über Afrika lacht die Sonne, über Deutschland lacht die ganze Welt.

Wie lange wollen wir uns denn noch auslachen lassen?!

Also bis bald
Eure Petra K.


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Donnerstag, 11. August 2016

Der tägliche Rechtsbankrott

Jeder wird es kennen, wenn eine Abgabenforderung kommt, so kommt diese meist von der jeweiligen Stadtverwaltung. Diese Verwaltungen bestehen auf die Zahlung von Gewerbesteuer, Grundsteuer etc. und bekommen zusätzlich i.d.R. Amtshilfeersuchen von diversen Institutionen, die auch nichts dürfen und das auch wissen, und schon kommt ein Verwaltungsakt zum Nachteil des Bürgers in Gang. Ob das nun GEZ-Beiträge oder was auch immer sind, es geht ums Geld und das brauchen die Stadtverwaltungen oder sonstige Abzockvereine immer.

Und wenn ich hier von Vereinen spreche, dann meine ich das wissentlich wörtlich, denn die Stadtverwaltungen sind nichts anderes als Vereine. Und das versuchen wir heute mal etwas auseinander zu nehmen. Wer es versteht, kann damit jegliche finanzielle Forderungen von Stadtverwaltungen ad absurdum führen. Wer es nicht versteht, nicht verstehen will oder nicht verstehen darf, kann gerne den ewig Finanzhungrigen den Rachen füllen. Ich gehöre nicht dazu.

Wer nun aber weder die Zeit, noch den Nerv hat, diese ausführliche Betrachtung zu lesen, dem sei in der Kurzfassung vorab gesagt:

Alles steht und fällt mit dem Begriff Juristische Person. Wer auch immer davon etwas liest, der weiß, daß diese lt. Bundesverfassungsgericht weder rechts,- geschäfts,- noch prozeßfähig ist, nicht grundrechtfähig sind, nur schuldfähig. Juristische Person sind: Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Landkreis, Gerichte etc.

Sie dürfen nichts, gar nichts! Und schon gar keine Forderungen stellen oder Geld eintreiben.

Nehmen wir z. Bsp. mal die Stadtverwaltung Spremberg, nur so als Beispiel. Diese Stadtverwaltung schickt monatlich ein sogenanntes Amtsblatt raus. Man schreibt der Form halber in schöner Frakturschrift darunter, daß dies der Spremberger Anzeiger sei. Wie will man denn auch sonst ein Amt relativieren? Wo soll denn das Amt herkommen?

Nun ist aber auch in einem dieser Amtsblätter vom 4. März 2016 die Satzung der Stadt Spremberg abgedruckt. Wie jetzt – Stadt, eine Satzung? Wie passt denn das zusammen, war meine erste Frage.
Ist die Stadt ein Geflügelzüchterverein oder ein Karnickelverein? Die haben bekanntlich Satzungen. Aber eine Stadt? Und so haben wir unsere geistigen Windungen in Gang gebracht und tiefer gegraben. Wenn eine Stadt, dank Satzung, ein Verein ist, dann schließen sich schon mal Staatsrecht und damit staatlich-hoheitliche Akte aus! Na sowas aber auch...

Was sagt denn das juristische Wörterbuch dazu? Dieses ist bekanntlich eine Fundgrube in juristischen Angelegenheiten und kann wohl kaum von Juristen widerlegt werden, denn es gehört zu deren Arbeitsgrundlagen.

Definition Satzung:

Satzung ist die (gemeinsame) verbindliche Festsetzung. Im Privatrecht ist S. der als →Rechtsgeschäft zustande gekommene →Vertrag der Gründer eines →Vereins, der die Grundlage seiner Verfassung bildet (§ 25 BGB). Die S. muss mindestens den Zweck, den →Namen und den →Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll (§ 57 BGB). Daneben soll sie verschiedene weitere Bestimmungen umfassen. Sie kann nachträglich durch →Beschluss abgeändert werden (§ 33 BGB).
Im →Verwaltungsrecht ist S. die – eventuell genehmigungsbedürftige – Rechtsvorschrift, die von in den Staat eingeordneten juristischen →Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinde, Universität, Sozialversicherungsträger) im Rahmen der ihnen gesetzlich verliehenen →Autonomie (Satzungsrecht, Satzungsgewalt) erlassen wird. Die S. ist materiell →Gesetz. Sie ist im Gegensatz zur →Rechtsverordnung nicht Ausdruck einer dekonzentrierten, sondern Instrument einer dezentralisierten Rechtssetzung.

Was sagt uns diese Definition?

Die Satzung einer Stadt ist also eine genehmigungsbedürftige Rechtsvorschrift.

Wenn die Satzung von einer juristischen Person erlassen wurde, so ist diese Satzung hinfällig, da juristische Personen nicht grundrechtfähig sind, somit nicht vertrags,- und rechtsfähig und damit wiederum für den Menschen nicht bindend.

Frage dazu, die z.Bsp. in einer Feststellungsklage zur Abwendung von finanziellen Forderungen gestellt werden könnten:
1.) Wer erteilt einer Stadt irgendwelche Genehmigungen?
2.) Welche Legitimation hat dieser Jemand, einer Stadt Genehmigungen zu erteilen?
3.) Wie kann eine Forderung der Stadt aus einer Privatautonomie heraus für den Bürger, der mit dieser Verwaltung keinen Vertrag hat, bindend sein?

Definition Autonomie:

(Selbstgesetzgebung) ist das (vom Staat gewährte) Recht einer oder mehrerer Personen (z. B. Minderheiten, →Gemeinde, →Universität, →Kirche), bestimmte eigene →Angelegenheiten oder Rechtsverhältnisse selbst zu regeln (vgl. Art. 28 II 1 GG), insbesondere eigene →Rechtsnormen zu erlassen. Diese heißen (im innerstaatlichen Bereich) →Satzung.

Feststellung: Es handelt sich bei einer Stadt, die eine Satzung hat, um Personenrecht, nicht jedoch zwangsläufig um Verwaltungsrecht.

Weiter im Text:
Die Satzung im Verwaltungsrecht sagt aus, daß u.a. Gemeinden Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.

Holla, und hier wird’s knackig! Eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Da nehmen wir doch geschwind mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes her, die unter nachfolgenden Aktenzeichen folgende Entscheidungen geurteilt haben:

Az:
- 1 BvR 1766/15 -
- 1 BvR 1783/15 -
- 1 BvR 1815/15 -
Allerdings dienen die Grundrechte vorrangig dem Schutz der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürlicher Person gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 15, 256 <262>; 21, 362 <369>; 59, 231 <255>; 61, 82 <100 f.>; 65, 1 <43>). Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 <369 f.>; 45, 63 <78>; 61, 82 <101>; 68, 193 <206>; 70, 1 <15>; 75, 192 <197>; 85, 360 <385>; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, NVwZ 2015, S. 510 <511 f.>).

Eine juristische Person ohne Grundrecht ist nicht grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig.

Somit ist schon mal erwiesen, daß die Stadt nicht grundrechtsfähig ist.

Bei einem Menschen würde man da sagen, er ist unmündig. In übertragenem Sinne ist somit die Stadt unmündig. Ein Unmündiger ist nicht berechtigt, Verträge abzuschließen. Nichts anderes kommt von Stadtverwaltungen, nur Vertragsangebote. Geht man darauf ein, sitzt man fest, weil der „Unmündige“ Willkür walten läßt, um sich vermutlich einen persönlichen Vorteil zu schaffen, denn Städte arbeiten nach der doppischen Rechnungslegung und müssen sich ihre Gehälter unter dieser Maßgabe selbst erwirtschaften, ihnen bleibt somit gar nichts anderes übrig, als abzuzocken. Aber man muß es ja nicht mitmachen.

Doch schauen wir mal weiter in die Satzung der Stadt Spremberg.

§ 1 Satz (2) sagt aus:
Sie hat die Rechtsstellung einer kreisangehörigen amtsfreien Stadt.

Batsch! Und wieder ein Knaller. Eine amtsfreie Stadt. Ja wie kommt denn da ein Amtsblatt zustande, wenn es eine amtsfreie Stadt ist? Amtsfrei bedeutet doch auch, daß keine staatliche Hoheit beschieden ist, somit auch keine staatlich-hoheitlichen Akte ausgeführt werden können, weil amtsfrei! Wie hat mal jemand so schön gesagt: „Die dürfen Striche machen, nichts anderes“.
Verwaltungsakte sind bekanntlich keine Striche, da wird abgezockt.

Weiter im Text: Kreisangehörig

Wie wird im juristischen Wörterbuch das Wort „Kreis“ definiert, wenn man mal ganz davon absieht, daß ein Kreis eine mathematische oder geographische Komponente ist, genau wie das Wort „Landkreis“, unter dem neuerdings die früheren Landratsämter agieren. Aber man mußte sich ja umbenennen, weil es ja hier auf Grund der fehlenden Staatlichkeit bekanntlich keine Ämter gibt. Nun heißen sie eben Landkreis, da haben wir eben eine geographische Komponente als sog. Behörde, das spricht ja auch für sich. Aber sehen wir einmal ganz großzügig darüber hinweg. Wenn man im Juristischen Wörterbuch das Wort „Landkreis“ sucht, erfolgt der Verweis auf „Kreis“.

Definition Kreis:

Kreis ist die kleinere →Gebietskörperschaft, die eine Mehrzahl von →Gemeinden zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben (z. B. öffentlicher Sicherheit und Ordnung, Bauaufsicht) in der Form der
→Selbstverwaltung zusammenfasst (, wobei das Verhältnis von Kreis und Gemeinden im Einzelnen umstritten ist).

Körperschaft = nicht rechtsfähig, weil nicht grundrechtfähig!
Das heißt: Auch die dürfen gar nichts.

Mal ganz davon abgesehen, daß das Grundgesetz keine Körperschaften des öffentlichen Rechts kennt und das Grundgesetz die höchste Rechtsnorm in diesem Land darstellt.

Definition Behörde:

Behörde ist die organisatorisch – nicht jedoch auch rechtlich – selbständige Stelle, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnimmt (§ 1 IV VwVfG, z. B. auch der beliehene Unternehmer, die
Privatschule, nicht die juristische Person selbst, nicht das Gericht, nicht die bloße Abteilung einer B.). Die B. ist ein Organ einer →Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht jedoch diese selbst. Sie kann nur ausnahmsweise als solche verklagt werden. Öffentliche B. ist im Zivilprozessrecht (§ 415 ZPO) eine Einrichtung, die auf dem am Ort der Ausstellung einer →Urkunde geltenden öffentlichen →Recht beruht und nach ihrer Organisation von einzelnen →Beamten unabhängig ist. Im Strafrecht (§ 11 I Nr. 7 StGB) ist B. auch ein →Gericht.

Was sagt uns das?

Eine Behörde ist eine selbstständige Stelle, nicht jedoch rechtlich selbständig. Das heißt:

4.) Eine Stadtverwaltung darf nicht rechtlich selbständig agieren, also keine sog. Amtshilfe zur Eintreibung von Geldern ausführen und schon gar nicht eine eigene Mahnabteilung beauftragen
5.) Wenn die Behörde, also die Stadtverwaltung, ein Organ der Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nicht jedoch die Körperschaft des öffentlichen Rechts selbst ist, dann kann die Stadt nicht damit argumentieren, daß sie abzocken darf, weil vorgegeben wird, daß man eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, weil eben die Behörde nur ein Organ derer ist.


Definition Körperschaft des öffentlichen Rechts:

Körperschaft ist die mitgliedschaftlich verfasste, vom Wechsel der →Mitglieder unabhängige Personenvereinigung (z. B. Verein). Im Verwaltungsrecht ist K. der mitgliedschaftlich verfasste, vomWechsel der Mitglieder unabhängige, mit →Hoheitsgewalt ausgestattete Verwaltungsträger. Die öffentlich-rechtliche K. ist grundsätzlich juristische →Person des öffentlichen →Rechts. Je nach der Abgrenzung der Mitgliedschaft kann sie →Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde), sein.

Was bedeutet denn diese immer wieder erwähnte Mitgliedschaft? Wer sind die Mitglieder? Alle Personalausweisinhaber sind die Mitglieder dieser Vereine! Der Personalausweis ist der Mitgliedsausweis des Vereins, von jedem selbst beantragt, weil er unbedingt in diesem Abzockeverein Mitglied sein wollte. Zwangsmitgliedschaften sind bekanntlich verboten. Es stellt sich daher die Frage, warum gegen die Menschen Bußgelder erhoben werden, die seit Jahren scharenweise ihren Mitgliedsausweis (sprich Personalausweis) wieder abgeben, weil sie keine Mitglieder mehr in diesem Verein sein wollen. Und vorallem mit welcher Begründung werden Bußgelder erhoben, wo doch die Stadtverwaltungen rechtlich nicht selbständig sind und somit gar keinen Rechtsakt erlassen dürfen?

Somit schließt sich der Kreis des indoktrinierten Irreseins in der Form, daß alle Obrigen vorgeben, daß sie auf rechtlich fundierten Füßen stehen, was jedoch hiermit widerlegt wurde, da sie alle Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören und damit weder grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig sind.
Das wiederum heißt, daß auch Gerichte keine Prozesse führen dürfen, da nicht prozeßfähig.
Wiederum heißt dies, daß auch das Bundesverfassungsgericht gar nicht den Prozeß um die Juristische Person und Körperschaften des öffentlichen Rechts hätte führen können und dürfen.

Wir unterliegen also einem Rechtsbankrott.

Definition Rechtsbankrott:


Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein
anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

Das ist doch der Hammer, oder?!

Die Obrigen sind nicht gewillt, ihre eigene Legitimität einzufordern, weil sie es nicht einsehen, sich über diese Rechtlosstellung ihrer eigenen Person Gedanken machen zu wollen, nur weil sie nicht zugeben wollen, daß sie jahre,- oder jahrzentelang nicht Manns genug waren, das zu erkennen oder ihnen diverse Abhängigkeiten und das monatliche Schweigegeld (sprich Gehalt) dieses verwehren.

Der kleine Bürger wird es wieder einmal sein, der dies ändern muß indem er jegliche Forderung abwiegelt, mit der Maßgabe, daß eine Juristische Person nichts auszurichten hat und schon gar nichts zu fordern hat.

Das juristische Wörterbuch ist hier einsehbar und zur Lektüre sehr zu empfehlen:


Also bis bald
Eure Petra K.
Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist.

(Johann Wolfgang Goethe)

Nachtrag 15.08.2016:
Wer den Unterschied von Juristischer Person und Mensch noch nicht vollständig verinnerlicht hat, dem sei gesagt, daß sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit diesem Unterschied schon befasst hat:

Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337].

Quelle: http://creaplan.org/arne_hinkelbein/ubertragung_von_rechten.html

 
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Samstag, 26. November 2016

Kollektiver Steuerboykott wegen Verweigerung zu NS-Recht und Besatzungsrecht

Kein Mensch kann so kriminell denken, wie das BRD-Behördenpack tagtäglich kriminell handelt. Das ist meine Überzeugung nachdem, was wir hier so täglich erleben. Was hier läuft, ist so dermaßen schlimm, daß man sich fragt, wo das noch hinführen soll. Und noch schlimmer ist es, daß das Volk das alles so gedankenlos hinnimmt und auch noch in dieses Horn hineinbläst, daß Jeder, der sich gegen diese kriminellen Machenschaften wehrt, der Böse ist. Nur weil jemand sich nicht vorstellen kann, was hier gemacht wird, rechtfertigt doch noch lange nicht, daß man denjenigen verteufelt, der es begriffen hat.

Wo sind wir hier eigentlich hingekommen?! Wie bringt man ein Volk dazu, daß es sich so dermaßen verdummen und verblöden läßt? Und vorallem, wo ist die Grenze der Verdummung und Verblödung? Was muß denn noch alles passieren, daß man seine eigene, vorzugsweise durch die Lügenpresse gelenkte Verdummung und Verblödung wenigstens sieht?! Tut man sich denn selbst einen Gefallen, wenn man sich dieser Erkenntnis verweigert? Wie rechtfertigen diese Leute ihre eigene Verdummung und Verblödung vor ihren Kindern und Enkeln, wenn diese sie irgendwann mal fragen, warum sie nichts dagegen unternommen haben und ihnen nichts anderes als diese Scherbenhaufen hinterlassen haben, Rechtsbeugung und Rechtsbankrott, Selbstermächtigung von Nichtlegitimierten und Selbsttitulierung von BRD-Behörden als legales Recht ihren Kindern und Enkeln auferlegt und für Recht befunden haben. Keiner kann dann behaupten, daß er von Nichts gewußt habe, denn es ist mehr als offensichtlich.

Sogar der sächsische Ministerpräsident Tillich mahnt die Politik an, daß sie sich doch bitte schön an die Gesetze halten soll. Wie jetzt? Tut sie das denn nicht? Offenbar nicht, denn sonst müßte er sowas nicht äußern. Und solche Äußerungen kommen in den offiziellen Medien ohne zu verhehlen, daß immer mehr Menschen unzufrieden sind und diese Masse inzwischen so groß ist, daß man sie nicht mehr ignorieren kann. Da kann doch keiner behaupten, daß er oder sie von Nichts wußten! Es gibt keine Ausreden mehr! Hier geschieht Unrecht und keiner hat das Recht, Unrecht zu hofieren und für gut zu befinden! Basta! Jeder, der es dennoch tut, ist keinen Deut besser, als das Behördenpack! Wer nicht widerspricht, stimmt zu!

Eine der größten Frechheiten des Systems ist es ja, sämtliche Aufgewachten, die sich gegen Rechtsbeugung und Rechtsbankrott wehren, als Reichsbürger zu beschimpfen und selbst wenden sie Nazirecht an und setzen es durch. Das hier im Land angewandte Steuerrecht ist Nazirecht, welches durch die Kontrollratsgesetze auch nicht aufgehoben wurde, was also weiter angewandt werden darf. Damit erkennt man das Naziregime an und hofiert es weiterhin.

Die Tatsache, daß hier ein Nazisteuerrecht weiterhin als legales Recht behandelt wird, zeugt auch davon, daß das Besatzungsrecht vom Behördenpack anerkannt und als legales Recht hofiert wird, denn es waren die Besatzer, die bestimmte Reichsgesetze des Dritten Reiches mit den Kontrollratsgesetzen außer Kraft gesetzt und andere Gesetze weiter bestehen ließen (wie z.Bsp. das Einkommenssteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz). Wie soll also erklärt werden, daß dieses Pack einerseits trötet, daß die vorgeblichen Reichsbürger behaupten, daß hier noch Besatzungsrecht gilt und von den BRD-Behörden selbst wird es tagtäglich umgesetzt. Dieses gottverdammte Pack macht nichts anderes, als die Nazizeit fortzuführen! Haben wir das nötig?!

Ich bin jeden Tag schockiert, daß es Leute gibt, die hier Steuern zahlen und damit ganz genauso die Nazirechte anerkennen und umsetzen. Sie sind keinen Deut besser, als das Behördenpack. Tut mir leid, wenn ich das mal so in aller Deutlichkeit formulieren muß aber genau das ist meine ganz persönliche Meinung und meine Überzeugung. Hier gehört ein kollossaler Steuerboykott her, damit endlich endlich mal etwas Neues aufgebaut werden kann, was nach rechtstaatlichen Grundsätzen funktioniert. Das, was hier aktuell abgeht, kann diesen Grundsätzen absolut nicht entsprechen.

Da wurde z.Bsp. das Reichsbürgergesetz von den Besatzern aufgehoben. Mit welchem Recht wird hier jemand als Reichsbürger betitelt? Noch dazu in dem Zusammenhang, daß er/sie sich weigert, Nazirecht anzuwenden oder als in Ordnung zu befinden. Die Einzigen, welche Nazigesetze für in Ordnung befinden, sind die, die Steuern fordern, nämlich die BRD-Behörden und Finanzämter. Das sind die wirklichen Nazis.

Das Dritte Reich war mit ihren Ermächtigungsgesetzen ebenso wenig legitimiert, wie die heutige BRD-Regierung. Mit welcher Begründung sollte ich mich Nichtlegitimierten rechtlich beugen?! Niemals!


Ich weigere mich, Nazirecht als für mich geltendes Recht anzuerkennen!
Ich weigere mich, Steuern zu zahlen, da dies auf Nazirecht beruht!
Ich weigere mich, eine Regierung anzuerkennen, die nicht legal ins Amt gewählt wurde, weil schon seit 1956 kein verfassungskonformes Wahlgesetz besteht!
Ich weigere mich, Gesetze, Normen und Verordnungen, Sozialgesetzbücher etc. anzuerkennen, die von einer nicht legitim gewählten Regierung beschlossen und in Wirksamkeit gebracht wurden!
Ich weigere mich, ein Besatzungsrecht anzuerkennen, was uns Nazigesetze auferlegt!
Ich weigere mich, die Ewige Schuld für mich anzuerkennen, da ich mit der Nazizeit nichts zu tun habe und ich nicht im Besitz eines Erbscheines der Ewigen Schuld bin!

Und ich rufe nun Jeden auf, sich diesen Grundsätzen anzuschließen und damit das zu beenden, was schon längst hätte beendet werden müssen, weil es nicht mehr in die heutige Zeit passt und auch nicht mehr unserem gewachsenen Bewußtsein entspricht.

Also bis bald
Eure Petra K.
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(Berthold Brecht)

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Montag, 16. April 2018

Welche Rolle spielen eigentlich die Parteien hier im Land?

Und wieder einmal lächeln sie gequält oder siegessicher mit hohlen Phrasen von den Plakaten an Laternenpfählen herunter. Die Rede ist von den Abgeordneten der Parteien, die sich für die Landtagswahl in unserem Gebiet haben aufstellen lassen. Lest doch mal diese hohlen Phrasen auf den Plakaten und fragt Euch, aus wessen Sicht diese Sprüche einen Sinn machen. Vielleicht nur aus der Sicht derer, die da herunterglotzen?

Die Farce von gelebter Demokratie, die kaum jemand hinterfragt. Und wieder einmal werden mehr oder wenig Leute diese Farce mitspielen - wohl eher Wenige -, denn ganz so blöde ist das Volk denn doch nicht mehr und interessieren tut es doch sowieso nur noch die, die einen Nutzen davon haben. Die Anderen machen es mit, weil sie es eben immer schon mitgemacht haben und weil sie daran glauben, daß sie etwas bewirken können, wenn sie wählen gehen. Und sie bewirken wirklich etwas. Nämlich, daß sie den Obrigen genau das legitimieren, was diese als ihren Freifahrtschein zum Schaden des deutschen Volkes ansehen. Nach dem Motto: Ihr habt uns gewählt und jetzt machen wir genau das, wofür ihr uns Eure Stimme gegeben habt, denn es ist Eure Stimme, ihr wolltet es so. Wenn es nicht so wäre, würde schließlich keiner mehr wählen gehen und das Geschwurbel wäre erledigt. Jeder, der wählt, hat gewählt und zwar genau das, was die Gewählten im Nachhinein tun. Nur daß das eben so Mancher einfach nicht begreift.

Es interessiert diese obrigen Gestalten herzlich wenig, daß sie mit ihrem Tun gegen ihren einst geleisteten Eid verstoßen, wo sie nach Art. 56 (und Art. 64) Grundgesetz plappern:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde..."

Man darf wohl jedes einzelne Wort dieses "Amtseides" mit dem, was sie in Wirklichkeit tun, in Frage stellen. Nichts von all den schönen Worten kommt beim Volk, dem sie als Dienende verpflichtet sind, in Taten an. Ganz im Gegenteil, es wird ausschließlich gegen das Volk gearbeitet. Und wer das nicht so sieht, der darf es auch gerne anders sehen, er wird es eh erst begreifen, wenn er die rosarote Brille abgenommen und vom System so richtig vergewaltigt und er vollständig abgezockt wurde, wofür er sich tagtäglich in mühevoller Kleinarbeit abgerackert hat.

Schauen wir uns doch mal an, wie das hier so läuft. Aber einleitend möchte ich ein Zitat von Oswald Spengler aus dem Jahre 1924! hier vorweg einwerfen, was die Zustände nicht treffender bezeichnen könnte und heute aktueller denn je ist:

Zitat:
“Aus der Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern eine FIRMA. In ihren Satzungen ist nicht vom VOLK die Rede, sondern von PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN. Wir haben kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; keine Rechte, sondern PARTEIEN; kein Ziel, keine Zukunft mehr, sondern Interessen von PARTEIEN. Und diese Parteien – noch einmal: keine Volksteile, sondern Erwerbsgesellschaften mit einem bezahlten Beamtenapparat, die sich zu amerikanischen Parteien verhielten wie ein Trödelgeschäft zu einem Warenhaus – entschlossen sich, dem FEINDE alles was er wünsche, auszuliefern, jede Forderung zu unterschreiben, den Mut zu immer weitergehenden Ansprüchen in ihm aufzuwecken, nur um im Innern ihren eigenen Zielen nachgehen zu können.” Zitatende

Und wenn das jemand nicht verstehen kann, will oder darf, dann gehen wir mal einen Schritt weiter und sehen uns das aus Gesetzessicht mal an.

Im Art. 38 Grundgesetz, was ja hier Verfassungsrang hat, steht geschrieben, daß die Volksvertretungen in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen zu wählen sind.
Da steht nichts von Listenwahlen, wie es hier durchweg stattfindet. Die Abgeordneten werden von den Parteien zur Wahl aufgestellt und das ist schon mal verfassungswidrig, weil es im Grundgesetz so nicht steht, wie es gehandhabt wird. Also ist schon mal jeder "Volksvertreter" (wohl eher Volkszertreter) verfassungswidrig an die Macht gekommen. Und daß dies ganz genau so ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht am 25.07.2012 geurteilt, mit dem finalen Satz, daß es bereits seit 1956 keine verfassungskonformen Wahlen hier gegeben hat. Das bedeutet, daß kein einziger "Volksvertreter" legitim an die Macht gekommen ist und somit auch nichts Legitimes beschließen oder bewirken kann. Aber davon hatte ich ja schon mehrfach hier auf diesem Blog berichtet.
Die Politgestalten sollen also gemäß der "Verfassung" unmittelbar gewählt werden. Wenn sie aber von einer Partei aufgestellt werden, dann ist das nicht unmittelbar sondern in Abhängigkeit.

Im Artikel 21 (1) GG steht, daß die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes MITWIRKEN. Die Parteien wirken aber nicht mit, sie haben die gesamte Macht an sich gezogen. Das Volk interessiert die Parteien absolut nicht. Hier geht es um Macht und um das große Geldverdienen. Das Volk könnte dabei störend wirken, also wird es beschäftigt mit allerlei Medienrummel und im Hintergrund ziehen sie das durch, wofür sie von einflußreichen Hintergrundmächten fürstlich bezahlt werden, ausschließlich zum Schaden des Volkes!

Parteien sind privatrechtliche Vereine, deren politische Inhalte und Ziele über die Medien verbreitet und manipuliert werden. Wenn man weiß, wer die Medien beherrscht, dann weiß man auch, wer die Parteien führt und lenkt.

Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht im § 54: " Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner."

Holla, die Waldfee! Haften? Hier will kein Systemling mehr haften, deshalb unterschreibt ja auch keiner mehr von diesem Lumpenpack.
Da mußte Abhilfe geschaffen werden, damit keiner mehr für den selbst gebauten Mist herangezogen werden kann. Geschafft hat man das mittels § 37 Parteiengesetz, wo steht:
"§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewendet".
Und so einfach ist man aus der Haftung raus. Und deshalb kann auch niemand gegen eine Frau Merkel & Co. einen Prozeß wegen Hochverrat oder wegen Untergrabung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durchziehen, weil man auf Grund dieses Gesetzes nicht an sie rankommt, denn sie sind mit der Partei im Hintergrund nicht prozeßfähig!

Parteien sind nicht rechtsfähige (d.h. nicht eingetragene) Vereine. Und das bleiben sie auch unter der Prämisse, daß lt. einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001, geäußert wurde, daß auf Grundlage der Gesamthandsdoktrin Parteien als rechts- und parteifähig BEHANDELT werden. Sie sind es nicht, sie werden nur so behandelt! Das ist ein großer Unterschied.
Man könnte jetzt das Wort Behandlung mal auseinander nehmen. Wer wird behandelt? Ein Patient, der krank ist...Oder was ist Handel? Ein Begriff aus dem Wirtschaftsleben. Alles Firma oder was?

Hier findet man z. Bsp. den Firmeneintrag der CDU im Firmenregister UPIK:



Jemand, der nicht rechtsfähig ist, wird im Allgemeinen als nicht zurechnungsfähig betitelt, also unmündig. Was heißt das im Hinblick auf Parteien? Unmündige stellen eine Regierung, die gegen das Volk agiert und infolge dessen nicht mal zur Verantwortung gezogen werden kann, weil ein Unmündiger nicht prozeßfähig ist und es auch nicht werden kann. Da muß dann wohl doch mal ein "Trump" mit dem großen Besen durchgehen und kräftig sauber machen, oder?

Es kommt erschwerend hinzu, daß nur der wählen oder sich zur Wahl aufstellen lassen kann, der die Voraussetzungen aus Art. 116 Abs. 1 GG erfüllt. Das heißt, daß man Deutscher sein muß und/oder man in den Grenzen von 1937 des Deutschen Reiches Aufnahme gefunden hat.

Also mal ehrlich, es ist ja schon schlimm genug, daß man hier in der BRD, deren Staatsvolk wir ja angeblich sein sollen (aber nicht sind), nicht ansatzweise eine Chance erhalten, die Staatsangehörigkeit der BRD zu bekommen. Zu welchem Staat gehöre ich denn dann? Zur BRD erlaubt man mir nicht, zum dunklen Kapitel Weimarer Republik/ Drittes Reich gehöre ich auch nicht, die DDR wurde von der BRD okkupiert und selbst die DDR war nichts anderes als ein besetztes Gebiet, niemals ein souveräner Staat. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, auch kein Rechtsnachfolger der DDR und das Deutsche Reich wurde handlungsunfähig gestellt. So ein Schlamassel und kein Licht am Ende des Tunnels.

Aber mal wieder zurück zum Thema, wer wählen gehen darf und wer gewählt werden darf. Es muß ein Deutscher sein nach Art. 116 GG. Wer ist denn Deutscher nach Art. 116 GG? Niemandem wird dies offiziell bestätigt und wer wöllte es denn auch bestätigen - eine Firma Standesamt, die eine Staatsangehörigkeit bestätigen will??? Das geht gar nicht!
Wer den sog. Gelben Schein beantragt, ist Verfolgter des BRD-Regimes und alle Systemlinge machen mit im Kampf gegen die Bürger, die darauf pochen, daß hier wieder Recht und Ordnung einzieht. Das, was wir hier haben, ist Rechtsbankrott vom Allerfeinsten und wer es mal beim Namen nennt, was hier los ist, der ist sog. Reichsbürger, wofür es keine Definition gibt, früher wurden sie als NAZI´s bezeichnet aber der Begriff ist abgelutscht, deshalb gibt es jetzt die Reichsbürger aber auch der nutzt sich immer mehr ab je öfter der Begriff von den Systemlingen benutzt wird, weil er inzwischen für alles herhalten muß, was den Obrigen in ihrem gesetzeswidrigen Treiben nicht paßt. Angst kann er zumindest keine mehr auslösen, dafür sind zu viele betroffen, Tendenz steigend. Und selbst der Obrikeitshörigste des Landes hat inzwischen ansatzweise erkannt, daß hier irgendwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann, denn da steckt das Wort Recht drin und das wollen die Menschen wieder bekommen. Daß sie es nicht haben, wird ihnen peu a peu tagtäglich um die Ohren gepfiffen, wenn sie denn richtig hinhören und die Scheuklappen ablegen um es erkennen zu dürfen. Jeden Tag wacht mindestens Einer auf und dafür sorgt das System schon selber, denn die sind so blöd, ihre Gehirne vor der Arbeit beim Pförtner abzugeben und selbst nach der Arbeit würden sie diese am liebsten dort belassen, damit sie ja nicht in einen Gewissenskonflikt kommen und evtl. ihr EGO nicht mehr bedienen können. Wes Brot ich eß, des Lied ich sing... - und das Lied der Systemlinge wird immer lauter, daß sie nur ja nicht das hören müssen, was ihnen das Volk in immer stärkeren Dimensionen mitzuteilen hat.

Aber schaut selbst, welches Debakel sich hier in Sachen Wahl seit Langem auftut:
https://www.youtube.com/watch?v=pqdJ4Pltjb0

Fassen wir mal zusammen: Keiner darf etwas aber alle machen mit und keiner will´s gewesen sein.
Das ist der momentane Stand.

Die Parteien bestimmen ALLES und können für ihr rechtswidriges, menschenverachtendes Tun nicht mal zur Verantwortung gezogen werden, weil die, die durch die Parteien verfassungswidrig in Regierungspositionen gehievt wurden, die gesetzlichen Grundlagen geschaffen haben, damit sie nicht belangt werden können. Gesetzliche Vorschriften müssen die Obrigen nicht tangieren, die können alles tun, was ihnen nützt und der kleine Bürger muß es finanzieren und ausbaden, indem ihm unterstellt wird, daß er die Gesetze der BRD und die BRD als Staat nicht anerkennen würde. Spielt er nicht mehr so einfach mit, weil er das Unrecht und den Hochverrat erkannt hat, wird er politisch verfolgt, diskriminiert, lächerlich gemacht, Firmen werden absichtlich platt gemacht in der Hoffnung, daß der "Abtrünnige" wieder systemkonform mitspielt, und so weiter und so fort...

Im übertragenen Sinne könnte man auch sagen: Die Parteien sind das Unkraut im Garten Eden. Die kleine oder große Harke wurde den Menschen aus der Hand genommen und hinter einem Schloß mit sieben Siegeln und wütenden "Wachhunden" versteckt. Das Volk will ihren Garten Eden wieder haben aber keiner kommt gegen die "Wachhunde" an.


Wie lange noch?!


Hier gibt es weitere Infos zum Thema:







Also bis bald
Eure Petra K.

Es kommt der Tag, an dem werden all die Lügen unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen

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Mittwoch, 22. November 2017

Wenn die Maske der Richter fällt

Früher war ich immer der Meinung, daß Prozeßbeobachter lediglich der Rechtsbeugung von Richtern nur zusehen können, also nur die Ohnmacht durch den Rechtsbankrott in diesem Land spüren können und damit nur noch depressiver werden. Man kann ja mit Prozeßbeobachtung eh nichts ändern oder gar beeinflussen. Man sitzt nur da und schaut zu, wie dem Richter in Ausübung seiner Macht faktisch einer abgeht.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Irgendein Wind muß durch die Richterreihen geweht sein. Die Macht der Richter kann nur noch mit großen Anstrengungen nach außen getragen werden. Und wie sich das bemerkbar macht, konnte ich neulich selbst erkennen. Weil mich ein gewisses Thema sehr interessiert hatte, hab ich mich als Prozeßbeobachter auf den Weg gemacht, um zu sehen, was dabei rauskommt.

Nein, an dem Punkt, wo ein Richter Recht spricht, wo Recht ist, sind wir noch nicht. Mit JEDEM Verfahren beugen sie das geschriebene Recht. TAG für TAG! Das muß einem bewußt sein, wenn man dort aufschlägt. Wir leben schließlich in einer Diktatur.

Was ich aber an diesem Tag für einen Eindruck über Richter bekommen habe, war für mich mehr als verwunderlich, es war ein Offenbarungseid ob der Tatsache, daß die Macht der Richter so gravierend schwindet, daß man es schon beinahe belustigend finden kann, was da abgeht. Es hatte für mich wahrlich höchsten Unterhaltungswert und das will schon was heißen.

Der Kläger hatte, noch bevor er sich setzen wollte, den Richter davon in Kenntnis gesetzt, daß dieser das Verfahren nicht führen kann, weil dem Kläger die Einsicht in den Original-Geschäftsverteilungsplan verwehrt wurde. Ja, das ist durchaus die Norm, denn damit wird inzwischen alles ad absurdum geführt, was in Gerichten so abgeht.

An diesem Punkt, wo jemand auch nur ansatzweise den GVP erwähnt, benimmt sich der Richter, wie die Katze auf dem heißen Blechdach. Er kreischt und keift, droht mit Ordnungswidrigkeitsstrafen, sofortige Hafteinlieferung etc. und bei diesen Tobsuchtsanfällen tropft ihm regelrecht der Angstschweiß von der Stirn und den Schläfen. Es ist dem Herrn in dem schwarzen "Nachthemd" mit der weißen Schleife absolut klar, daß er nichts dagegen setzen kann. Er weiß, daß seine Macht mit dem Aufwachen der Masse endlich ist, es ist für ihn faktisch nur noch zum Schreien.

Wie heißt es immer so schön: Wer schreit hat Unrecht. 

Der Kläger hat sich davon gar nicht beeindrucken lassen, er hat es sich auf dem bequemen Stuhl gemütlich gemacht, hat ohne mentale Regung den Richter toben lassen und gleich noch eins drauf gesetzt, nämlich, daß jeder Richter verfassungswidrig, ohne Beachtung der Gewaltentrennung, auf seinen Sessel gehoben wurde. Ich hab so was von abgefeiert, der Kläger hatte ja recht. Jeder Richter wird vom Justizminister in seinen Sessel gehoben und der Justizminister gehört zur Exekutive (ausführende Gewalt). Und da keiner mehr Recht übertragen kann, als er selbst hat, kann die ausführende Gewalt eben auch keine rechtsprechende Gewalt übertragen. Woher hat also der Richter, der die rechtsprechende Gewalt inne hat (oder zumindest haben sollte), seine Legitimation?

Er hat keine Legitimation
und er kann diese Wahrheit nur mit Schikane und Willkür übertünchen. 

Aber auch das ist nur noch eine Frage der Zeit. Dieser Prozeß hat mir förmlich die Schuppen von den Augen rieseln lassen. Es hat mir Hoffnung und Zuversicht gegeben und die Einsicht, daß noch nie eine Gewaltherrschaft eine Ewigkeitsgarantie hatte. Auch diese hier herrschende Diktatur wird enden!
Zeit spielt dabei nicht die größte Rolle, auch wenn sich jeder Aufgewachte natürlich sehnlichst nach einem Ende sehnt, was für mich absolut nachvollziehbar ist.

Aber seht es doch mal so: Der Weg ist das Ziel und steter Tropfen höhlt den Stein. Wir haben jetzt die einmalige Chance, mitzuerleben, wie ein System und ihre Macht zusammenbrechen. In solchen Prozessen können wir es erleben. Nach außen wirkt so ein Richter immer noch mächtig, wenn man sich davon beeindrucken läßt. Aber schaut Euch in diesen Prozessen mal an, mit welchem Aufwand der Schwarzkittel nur noch seine Fassade aufrecht erhalten kann, innerlich ist der schon längst FERTIG!

Es tut mir leid (oder auch nicht), mein Mitleid hält sich in Grenzen. Zu lange wurden wir von diesen Systemlingen diskriminiert, jetzt kommen wir auf unsere Kosten. Jetzt können wir hautnah am Verfall eines Lügen- und Willkür-Systems teilhaben. Für mich gibt es gar kein schöneres Schauspiel, als das, was uns da grade geliefert wird. Ich werde mich bestimmt bald wieder mal auf den Zuschauerrang dieser Systemtheater setzen und einfach nur genießen! Und dafür muß ich nicht mal Eintritt bezahlen...

Der Hammer an diesem Prozeß war, daß der Richter dem Kläger vollkommen Recht gegeben hat. Er sagte, daß er (der Kläger) doch schon alles weiß, was er denn überhaupt noch hier wöllte und für dieses Wissen gäbe es ja schließlich nachlesbare Gesetze. Für mich war das eine eindeutige Aufforderung, Gesetze zu lesen.
Die halten es regelrecht nicht mehr aus, daß immer mehr Leute bei Gericht aufkreuzen und ihnen den Spiegel ihrer Lügen vorhalten. Mir kam es so vor, als wäre dieser Richter am liebsten aus dem Raum geflüchtet. Schon wieder einer da, der am Stuhlbein seiner vermeintlichen Macht sägt...

Der Oberhammer aber war, daß der Schwarzkittel einen Prozeßbeobachter aus den Zuschauerreihen nach seinen kurzen mündlichen, leise in Richtung Kläger mitgeteilten Stichpunkten aufgefordert hat, sich doch als Prozeßbeauftragter des Klägers zur Verfügung zu stellen und das hat er auch in aller Ruhe gemacht. Sowas war ja noch nie der Fall, die Richter akzeptieren doch nur systemstallgehaltene Rechtsanwälte. Da war jedoch nicht mal eine Vollmacht des Klägers an den Prozeßbeauftragten notwendig.
Aber der Richter war offensichtlich derart überfordert, daß er alles gemacht hätte, damit er mal kurz Luft holen kann. Mir hat noch nie ein Prozeß so viel Spaß bereitet...

Man kann sich nur wünschen, daß die große Masse es diesem Kläger dort vor Gericht nachmacht, den Richter sachlich mit den unbestreitbaren Fakten konfrontiert und dabei auch noch recht ruhig bleibt. Es ist herrlich zu sehen, wie lächerlich sich so ein vorgeblich Mächtiger machen kann.
Wenn das Volk zusammenhält, zwingt es diese Schwarzkittel aber sowas von in die Knie. Man darf sich nur nicht einschüchtern lassen und immer schön locker bleiben. Das müßte doch machbar sein, oder?

Das ist für mich die neue, gewaltfreie Revolution!
Und ich gehöre zu den Glücklichen, die dies zum zweiten Mal in ihrem Leben erleben dürfen
1989 zum ersten Mal,
2017 zum zweiten Mal

Vielleicht können wir in zwei Jahren behaupten, daß wir den 30-jährigen Krieg zum zweiten Mal erlebt haben?

Also bis bald
Eure Petra K.
Der Mensch neigt dazu, seine Macht zu missbrauchen, 
solange, bis er Schranken findet
(Charles de Montesquieu)
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Freitag, 27. Oktober 2017

Geschäftsverteilungsplan - Knackpunkt in Gerichtsprozessen

Wer in diesem Land gegen das Unrecht kämpft, was sich hier sehr häuslich eingenistet hat, der kann ein Lied davon singen, wie schwer man es hat, hier Recht zu bekommen, obwohl man alles mit rechtlichen / gesetzlichen Grundlagen und Gerichtsurteilen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht belegen kann. Es interessiert niemanden, weder in den sog. Behörden, und schon gar nicht bei Gericht. Ich hatte ja schon mehrfach auf diesem Blog über den allgemeinen Rechtsbankrott berichtet.

Was man auch als BRD-Rechtsgrundlage vorlegt, es wird ignoriert, die Meinung des Vortragenden kann angeblich nicht nachvollzogen werden (wozu haben die studiert - und vorallem, reden wir hier über Meinungen oder über Gesetze...), schlußendlich wird die "Reichsbürgermasche" aus der Schublade geholt und das wars. Es folgt die Ausfertigung/beglaubigte Abschrift eines Beschlusses, natürlich ohne Unterschrift des Richters, ohne Ausfertigungsvermerk / Beglaubigungsvermerk etc. - was sonst, und wiedermal ist das Problem vom Tisch gefegt worden, die horrende Gerichtskosten-Rechnung folgt auf dem Fuße. An einen Rechtsanwalt braucht man sich nicht zu wenden - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und die stecken alle unter einer Decke.

Es geht hier schon lange nicht mehr um Recht oder Unrecht, es geht ums Geldverdienen - was sonst! Wenn hier denn irgendwas staatlich wäre, dann würde es der Staat auch zahlen aber da das hier alles Wirtschaftsunternehmen sind, muß der kleine Bürger blechen (nur dafür werden wir geduldet). Nicht umsonst bekommt man eine Rechnung, wo man in Staatlichkeit einen Kostenbescheid bekommen würde, wenn es denn irgendetwas zu bezahlen gäbe.

Definition Rechnung (Gabler Wirtschaftslexikon):

Kurzerklärung:
Faktura; Mitteilung des aufgrund des Kaufvertrags etc. fälligen Entgelts. Bestandteile sind der Kopf: Empfängeranschrift, Zeichen und Datum der Bestellung, eigenes Zeichen des Auftrags, Nummer und Datum der Rechnung und der Kern: Bezeichnung der Leistung bzw. der Ware mit Stückzahl oder sonstiger Mengenbezeichnung; Positionsnummern; Einzel-, Gesamt- und Endpreis sowie die Zahlungsbedingungen und andere Vorschriften....
Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rechnung.html

Man kann sich ja mal darüber Gedanken machen, was man denn mit einem Gericht für einen Kaufvertrag abgeschlossen hat (Handelsrecht! - nix mit staatlich). Aber das sei nur mal so am Rande erwähnt. Es soll ja heute nicht um Rechnungen gehen, sondern um den Geschäftsverteilungsplan der Gerichte.

Der Geschäftsverteilungsplan (GVP) ist die Handlungsgrundlage eines jeden Gericht´s und die Arbeitsvoraussetzung eines jeden Richters. Soweit ich das mal gelesen habe, gibt es wohl im ganzen Land keinen einzigen GVP, welcher zu 100 % der gesetzlichen Norm entspricht. Das Schöne daran ist, daß sich sogar Landgerichte, Oberlandesgerichte bis hoch zum Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen, wenn es um nicht gesetzeskonforme GVP´s geht und da auch im Ergebnis, wenn gut vorgetragen wird, sogar mal dem kleinen Bürger Recht gegeben wird. Es geschehen eben doch so dann und wann noch Zeichen und Wunder. Und weil ich ein lieber Mensch bin, möchte ich Jedem, der vom System drangsaliert wird, die Möglichkeit geben, das Unrecht in Recht umwandeln zu können, wir haben es uns verdient. Und wir tun es nicht nur für uns, wir tun es auch für unsere Kinder und Kindeskinder...Mögen sie es einmal leichter haben als wir, und das Leben nicht nur als Kampf und Krampf verstehen müssen.

Der Geschäftsverteilungsplan wird bei jedem Gericht gemäß § 21 e GVG vom Präsidium des Gerichts jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahres (Geschäft - daran sieht man schon, daß es ein Wirtschaftsunternehmen ist) beschlossen. Im GVP wird die Besetzung der Spruchkörper bestimmt und die Vertretung geregelt. Zudem werden die Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die Richterinnen und Richter oder Spruchkörper verteilt. Hierdurch ist bereits beim Eingang eines Antrages, einer Klage etc. festgelegt, welche/r Richter/in oder Spruchkörper dafür zuständig ist. Dies ist erforderlich, um dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters zu genügen (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Ist der GVP mangelhaft, wird der gesetzliche Richter entzogen - batsch!, aus und vorbei mit der Unrecht-Sprechung. Nichtigkeit besteht z.Bsp. wenn das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war oder ein Richter kraft Gesetz ausgeschlossen war.

Ist der GVP nichtig, so ist auch der Richter kraft Gesetz ausgeschlossen. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit eines Falles vom Richter im Vorwege von Amts wegen zu prüfen (BVerfGE 40, 356). Da der Richter es unterlassen hat, zu prüfen, ob der GVP gesetzeskonform ist, ist jedes Verfahren ad absurdum geführt, wenn der GVP nicht stimmt. Richterliche Entscheidungen von nichtgesetzlichen Richtern sind ex tunc (von Anfang an) nichtig.

Den Original-GVP muß man im Gericht einsehen. Hier entscheidet sich, ob die Richter ihr Unrecht in diversen Prozessen durchziehen oder ob sie ausgebremst werden können.
Worauf man bei GVP-Einsicht Wert legen sollte, steht hier in einem Protokoll (Mustertext) beschrieben:

https://drive.google.com/file/d/0B20ih7WMcAz5WnIzUmVIS29VckU/view?usp=sharing

Mit Hilfe dieses Protokoll´s kann man eine Nichtigkeitsklage (so ziemlich alles, was hier gemacht wird, ist nichtig!) formulieren und anstreben. Es empfiehlt sich, in der Klage diverse Grundrechtsverletzungen zu vermerken (und die sind immer vorhanden), derer sich die üblichen Verdächtigen schuldig gemacht haben (und das machen sie immer!). Mit folgendem Satz kann man in einer angestrebten Nichtigkeitsklage erreichen, daß man finanziell nicht in Vorleistung gehen muß:

"... Da der Bundesgesetzgeber, abgesehen von der Vorschrift in § 34 Abs. 1 BVerfGG, bisher keine eindeutigen Kostenregelungen im Sinne des Bonner Grundgesetzes getroffen hat, sind diese aus Gründen der Rechtssicherheit zu erlassen. Kollidierende Vorschriften sind aufzuheben."
Quelle Zitat Grundrechtepartei: 
https://drive.google.com/file/d/0B20ih7WMcAz5X3ZjaUYtRDFLWDg/view?usp=sharing

Der GVP ist das Zünglein an der Waage, ob man Recht bekommt/das Verfahren eingestellt wird/zurück an das Amtsgericht o.a. Gericht verwiesen wird und dort erneut verhandelt werden müßte aber nicht verhandelt werden kann, weil die keinen gesetzeskonformen GVP vorlegen können (oder dürfen).

Der Wächter oder die Wächterin der GVP´s sind oftmals regelrecht genervt, wenn jemand kommt und Einblick in den Original-GVP haben will und verweist deshalb gerne auf die Online-Version. Diese ist schön und gut, hat aber weder Unterschriften, noch sonst etwas Rechtskräftiges. Man sollte sich da nicht abwimmeln lassen, denn meist wird sogar auf der jeweiligen Homepage der Gerichte vermerkt, daß nur das Original die Rechtsverbindlichkeit beweist, ansonsten gibt man das der Tippse zu verstehen. Man kann die schon mal etwas wuschig machen und sagen, daß man die Unterschriften sehen will, dann werden die regelrecht zickig. Na, und das sehen wir doch gar zu gerne, wenn auch denen mal der Angstschweiß von der Stirn läuft. Ihr könnt es mir glauben, die haben alle viel mehr Angst, als wir zu glauben bereit sind. Die wissen ganz genau, daß sie jeden Tag Rechtsbruch begehen und daß sie ihr Geld mit Straftaten verdienen. Aber was soll´s, wir kämpfen für die Einhaltung und Umsetzung von Recht und Gesetz, irgendwann ist man an dem Punkt, wo einem so ein kleines Zicklein nicht mehr beeindrucken kann und wo es einem ein innerer Vorbeimarsch ist, wenn sie vor lauter Angst rumzicken. Und wenn sie wirklich den Einblick in den Original-GVP verweigern, dann hat man doch schon wieder die Rechtsmittel in der Tasche, besser gehts doch gar nicht. Dann müssen die im Rahmen einer Nichtigkeitsklage den Original-GVP auf den Tisch legen und da finden sich garantiert herrliche Fehler und maximal ein paar verbotene Paraphen anstelle von rechtskräftigen Unterschriften (bei einer rechtskräftigen Unterschrift müssen mindestens 3 Buchstaben lesbar sein). Alles, was man für solche Klagen braucht, sind ein paar Gerichtsurteile, wo geurteilt wurde, daß Paraphen den GVP oder andere Beschlüsse lediglich als unnützes Papier ausweisen (wir haben da genügend "Futter" vorzuweisen).

Zum Thema GVP kommt erschwerend hinzu, daß der Direktor des Gerichts mit seiner Unterschrift den GVP in Kraft setzen muß (per Inkraftsetzungsbeschluß). Dabei gibt es wieder einen Punkt, der eine Nichtigkeitsklage absolut rechtfertigt. Der Direktor eines Gerichts (außer Bundesverfassungsgericht) wird im jeweiligen Bundesland vom Minister der Justiz auf seinen Sessel berufen. Dieser Minister ist Vertreter der Exekutive (ausführende Gewalt). Ein Gerichtsdirektor ist bis zu einem bestimmten Prozentsatz Richter, also rechtsprechende Gewalt. Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht hat. Der Vertreter der Exekutive (Minister) kann also NUR ausführende Gewalt übertragen, niemals aber rechtsprechende Gewalt, weil er diese selbst nicht hat. Wenn nun der Gerichtsdirektor z.Bsp. 95 % Richter ist (entsprechender Prozentsatz wird im GVP ausgewiesen) und die restlichen 5 % nicht ausgewiesen sind, so ist davon auszugehen, daß er mit 5 % der Exekutive beauftragt ist. Das jedoch widerspricht dem Verfassungsgrundsatz der Gewaltentrennung. Man könnte sich ja auch zusätzlich mal die Frage stellen, woher denn der Direktor die Legitimation für die 95 % Richtertätigkeit hat - wurde er durch Volkswahl, wie es das Gesetz für einen Richter vorschreibt, ins "Amt" berufen? Wohl kaum! Also ist keine/r legal im Richterdienst tätig. Daß die das nicht hören wollen, ist nur zu verständlich, es geht ums Geld! Rechtfertigt dieser Umstand aber die Tatsache, gegen das Gesetz zu wirken?! Wohl kaum!

Ja, ich weiß, daß wir keine Verfassung haben aber die Obrigen reden uns ein, daß das Grundgesetz unsere Verfassung sei und da sag ich mir: denen ihr Sandkasten, denen ihre Spielförmchen - da spiel ich doch mal mit. Was wollen die denn dagegen sagen? Alles ganz anders, nichts ist hier so, wie es scheint?! Das werden die nicht tun, denn dann klappt das Kartenhaus sofort in sich zusammen. Man muß sie also mit ihren eigenen "Waffen" schlagen. Und wenn das alles nur Lügen sind, was sie uns erzählen, dann bekommen die eben ihre eigenen Lügen um die Ohren gepfiffen...Die haben inzwischen so viel Angst vor der Wahrheit, daß sie fast nur noch Fehler machen, man muß nur noch aufsammeln, die liefern uns alles, was wir brauchen. Ein herrliches Spiel, zu sehen, daß bald alles zusammenkracht, weil die nicht mehr können! Man muß da auch kein schlechtes Gewissen haben. Keiner von denen fragt uns, wie wir jahrelang unter Drohung, Nötigung, Betrug und Willkür gelitten haben und immer noch leiden...

Die Amtsgerichte sind unterste Schublade, dort wird wahrscheinlich nie Recht gesprochen, wo Recht ist (dort geht es NUR um´s Geld verdienen). Laßt sie doch beschließen, was sie wollen. Ihr habt Rechtsmittel, z.Bsp. die Möglichkeit zur Nichtigkeitsklage (auch wenn euch dieses Rechtsmittel niemals freiwillig angeboten werden wird - warum wohl nicht?). In einer Nichtigkeitsklage werden wieder die nichtigen Details, die Grundrechteverletzungen und der nichtige GVP vermerkt und das Spiel geht von vorne los.

Bei Berufung oder Revision vor einem höheren Gericht braucht man einen Rechtsanwalt und die kann man mit Blick auf deren Abhängigkeiten zur Rechtsanwaltskammer (Kammerzwang), wo denen die Linie gewiesen wird, wie sie dem System (oder besser gesagt der bestehenden Diktatur) zu dienen haben, vergessen. Bringt nichts und kostet nur einen Haufen Geld. Da könnt Ihr doch gleich die Scheine über die Balkonbrüstung schmeißen. Es geht auch anders! Im Übrigen kennt das Grundgesetz keine Kammern und schon gar keinen Kammerzwang. Also wieder alles nichtig, was die treiben und ein herrliches Argument, wenn sich ein vorgeblicher Rechtsanwalt (der weitaus zutreffendere Begriff wäre da wohl eher Unrechtsanwalt) vor Euch aufplustert...

Laßt Euch nicht unterkriegen!
Laßt uns zusammenhalten und zusammen kämpfen!
Die Obrigen halten schließlich auch zusammen und nur deshalb können sie tun, was sie tun!

Alles wird gut!
   Nur eine Frage der Zeit...

Also bis bald
Eure Petra K.
“...Und wenn Euch Eure Kinder fragen Was habt Ihr dagegen getan? 
Wollt Ihr dann wieder sagen: Wir haben nichts gewußt?“
(Gewissensfrage)
Nachtrag 06.11.2017:
Eine Nichtigkeitsklage kann in zivilrechtlichen Verfahren gemacht werden. Wie es in Strafprozessen gehandhabt werden muß, da bin ich noch am Studieren. Meiner Meinung nach ist es aber vollkommen egal, was man macht, die machen sowieso was sie wollen und urteilen gem. ihres Auftrages, was dabei rauskommen soll und was es finanziell bringen soll. Wir leben schließlich in einer Diktatur!

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Sonntag, 21. August 2016

Die Malta-Masche sägt am Stuhlbein des Systems

Ein Bericht im RBB hat wiedermal für Unruhe im Volk gesorgt. Gut so! Man könnte auch sagen: Danke, daß Ihr uns sagt, wie man es machen muß, um das herrschende Unrecht in die Knie zu zwingen!

Da heißt es, daß  Richter & Co. sehr verunsichert wären, weil sie mit hohen Geldforderungen von sog. Reichsbürgern konfrontiert werden.

Na, das ist doch wiedermal was, was sich lohnt, auseinandergenommen zu werden.

Wieso werden denn eigentlich von den hiesigen Menschen Forderungen in Millionenhöhe gegen BRD-Bedienstete gestellt? Und warum macht man das über Malta? Ich versuche das mal in Kurzform aus meiner Sicht darzustellen.

Die Erfahrung zeigt immer wieder, daß derjenige, der in diesem Land Recht hat, noch lange kein Recht bekommt. Das ist schlimm genug und keine Besserung in Sicht.

* Nehmen wir die Gesetze mal her. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Grundgesetz müssen Gesetze den Anforderungen des Zitiergebotes entsprechen. Auch die jeweiligen Landesverfassungen haben einen Artikel, der auf das Zitiergebot und deren Einhaltung verweist. Die meisten Gesetze verstoßen gegen das Zitiergebot. Somit kann man schon mal sagen, daß diese Gesetze gar nicht angewendet werden dürften. Das interessiert die Erfüllungsgehilfen des System aber herzlich wenig, auch nicht, wenn man sie mit Rechtsgrundlage darauf hinweist.
Hier gibt es ausführliche Infos dazu: http://grundrechteforum.de/243

* Die Richter im Lande werden durch den Justizminister ernannt, welcher Vertreter der Exekutive ist. Der Justizminister hat keine rechtsprechende Gewalt und kann diese somit auch nicht übertragen und Richter gehören zur rechtsprechenden Gewalt, können also niemals von einer vollziehenden Gewalt ernannt werden. Das interessiert das System auch in keinster Weise.
Die Staatsanwälte im Lande haben einen falschen Eid in Form des Richtereides geleistet, sind daher nicht befugt, als Staatsanwalt tätig zu werden. Auch das wird vom System grundlegend ignoriert.
Ich hatte bereits hier und hier von diesen Grundsätzen berichtet.

* Die Gerichtsvollzieher wurden durch Änderung der Gerichtsvollzieherordnung privatisiert. Diese Änderung wurde nicht vom Volk veranlaßt sondern vom System, man macht aber weiter wie gehabt. Es interessiert niemanden, daß dem Gerichtsvollzieher jegliche staatlich-hoheitliche Handhabe genommen wurde, die er nach rechtstaatlichen Grundsätzen für die Ausübung seiner Arbeit brauchen würde. Menschen, die ihn darauf ansprechen und sich gegen diese Willkür wehren, werden hinter Gitter gebracht.
Hier gibt es ausführliche Infos dazu: http://grundrechteforum.de/16109

Sowohl Richter, Staatsanwälte oder Gerichtsvollzieher haben auf Grund dessen keine rechtliche Legitimation, um gegen den Menschen tätig zu werden, geschweige denn kann man sich hier auf gültige Gesetze berufen. Dies haben immer mehr Menschen erkannt und wehren sich dagegen, daß Richter, Staatsanwälte und Gerichtsvollzieher etc. mit verbotener Willkür das umsetzen, was auf Grund des hiesigen Rechtsbankrotts nicht umzusetzen ist. Das ist dem System vollkommen egal.
Ich hatte hier zum Thema Rechtsbankrott bereits berichtet.

Nun sind ja die Menschen unseres Landes, entgegen der medialen Volksverhetzung unserer sog. Volksvertreter, die dämlicherweise alle paar Jahre noch von irgendwelchen ideologisch verblendeten Gutmenschen gewählt werden, ein friedliebendes Volk, was immer bestrebt ist, einen Weg oder einen Kompromiß zu finden. Und dieser Kompromiß sieht u.a. so aus, daß die Menschen sagen: "ok, Ihr behauptet, daß die Gesetze alle gültig sind, dann haltet Euch auch dran!"

Sie fordern also nichts anderes, als die Einhaltung von Recht und Gesetz. Und das schließt schon mal solche dummen Sätze unter den vorgeblich behördlichen Schreiben, wie z.Bsp.: Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig, aus. Nichts ist ohne Unterschrift gültig. Auch das steht in den Gesetzen, z. Bsp. auch in der FAGO, was die Arbeitsanweisung für die Finanzämter ist, das wurde auch bis hoch zum Bundesverfassungsgericht geurteilt, daß bei Briefpost eine handschriftliche, lesbare Unterschrift zu leisten ist.

Das System wäre aber nicht das System, wenn es sich um diese Rechtsgrundlagen scheren würde. Es ist so derart dreist, daß es bei einer vergessenen Unterschrift eines Menschen, der diese sog. Behörden anschreibt, darauf hinweist, daß das Schreiben ohne seine Unterschrift nicht bearbeitet werden kann, aber selbst erfolgt unter diesen Hinweisschreiben der übliche Satz: ...ohne Unterschrift gültig.  In meinen Augen ist das einfach eine Frechheit. Aber die sind sich ihrer so sicher, daß sie glauben, sich alles rausnehmen können.

Doch wie heißt es immer so schön: "Der Krug geht solange zu Wasser, bis er bricht."

Jetzt hat der Krug arge und deutlich sichtbare Risse bekommen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann er bricht. Und weil man das sogar in Systemkreisen kommen sieht und man es ob der Heftigkeit des Volkszornes auch nicht mehr ignorieren KANN, vielleicht will man es ja auch gar nicht mehr ignorieren, vielleicht gibt es ja aus Richtung Hintergrundmächte auch einen Auftrag, das alles nicht mehr zu ignorieren, schließlich wird NICHTS gesendet, was nicht abgesegnet wurde und die "Absegner" haben seeehr genaue Anweisungen, was sie absegnen dürfen und was nicht, deshalb kommt jetzt etwas in Gang, was die Rechtsbeuger arg ins Schwitzen bringt. Daß sie am Tag X vom System fallen gelassen werden, wie eine heiße Kartoffel, das wollen sie sich nicht vorstellen.

Die vermeintlich berufliche Sattelfestigkeit kommt auf Grund von konkludentem Verhalten der Systemler ins Wanken. Die Menschen stellen gegen die Unrechtsklientel Schadensersatzforderungen in Größenordnungen von mehreren Millionen Euro und erstreiten sich ihr zustehendes Recht auf internationalem Wege, weil sie hier im Land kein Recht mehr bekommen. Und das tun sie z.Bsp. mit der sog. Malta-Masche. 


Die Malta-Masche:

Was versteht man in der Kurzformel darunter?

Menschen, die sich vom System (sprich Behörden, Gerichte etc) diskriminiert fühlen, in ihrer Argumentation von den Erfüllungsgehilfen des Systems nicht ernst genommen und durch die Exekutive auftragsgemäß verfolgt werden, wehren sich seit bereits geraumer Zeit, indem sie immer öfter in akribischer Kleinarbeit die Wohnsitze von Behörlern, Richtern, Staatsanwälten, Bürgermeistern etc. ausfindig machen und dort ihre Schadensersatzforderungen auf Grund deren gesetzlosen Agierens persönlich oder mit Einschreiben zustellen lassen. Und da diese Empfänger sich ja bisher immer so derartig sicher waren, daß ihnen nichts geschehen kann, reagierten diese natürlich in keinster Weise darauf. Das wissen die vom System Verfolgten natürlich nur zu gut und haben irgendwann angefangen, den Systemlern Feuer unterm Hintern zu machen und das paßt den Systemlern nun aber überhaupt nicht.

Die vom System Verfolgten geben nach einer gewissen Frist ihre nicht unerheblichen finanziellen Forderungen an Inkasso-Unternehmen in Malta ab, um diese einzuklagen. Das hat den Vorteil, daß die deutsche Gerichtsbarkeit, von der man ja bekanntlich kein Recht mehr erwarten kann, weil sie sich alle gegenseitig schützen (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus), nicht in Aktion tritt, sondern die Gerichtsbarkeit von Malta, also zuständiges Gericht ist in Malta. Nicht gerade um die Ecke, oder? Und Malta macht das auch, denn auch die wollen Geld verdienen. Die Abzocker der BRD-Diktatur werden jetzt also von Malta aus ganz privat in die Haftung genommen. Und das ist auch richtig so, denn die Erfüllungsgehilfen des Systems agieren hier als Privatpersonen, die Staatshaftung ist ja bekanntlich schon seit 1982 abgeschafft und schon aus dieser Sicht ist das ganze Gefasel von Beamten grundsätzlich ad absurdum zu führen. Alles Opium fürs Volk, nicht aber für die Aufgewachten, denn die schürfen bekanntlich tiefer, folgen dem unterirdischen Kaninchenbau und entdecken dabei Abgründe von Entsetzlichkeiten.

Das System wehrt sich natürlich, indem sie schon im ersten Satz der RBB-Reportage das Wort Reichsbürger in den Mund nehmen, was sonst...

Dem verdummschädelten Gutmenschen stellen sich bekanntlich bei diesem Wort die Nackenhaare auf und sie fröhnen pflichtschudigst diesem ach so tollen Staat ihre Bürgerpflicht und tuten in das vorbereitete Horn der medial eingepflanzten Ideologiegedanken, immer der Meinung, daß dies ihre eigenen Gedanken wären. Sobald sie das Wort Reichsbürger hören, schalten sie mental ab und kämpfen um die Wahrheit des Systems. Schade drum, denn in solchen Reportagen wird vieles gesagt, was sie dank ihrer Abschaltautomatik nicht mehr hören und auch nicht mehr hören sollen. Vorallem sollte man bei diesen Systemergüssen aber immer auf das hören, was gezeigt aber NICHT gesagt wird, also, was nur mit einem gewissen Abstand offensichtlich wird. Das Gute ist, es wird nicht mehr verheimlicht, weil es offensichtlich nicht mehr verheimlicht werden kann! Wenn etwas in den Systemmedien erscheint, dann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß dies Größenordnungen erreicht hat, die das System so richtig ins Schwitzen bringen. Und dafür gibt es gute Gründe.

Um etwas von der eigentlichen Thematik abzulenken, findet man perfide Schubladen, die man aufzieht und damit glaubt, alles richtig zu machen, daß das System so weitermachen kann, wie es immer gemacht wurde. Es kommt also wiedermal die Nazikeule...Die bösen Reichsbürger...

Was wollen denn diese sog. Reichsbürger eigentlich? Wieso legen die sich mit dem System an? Nehmen wir es doch einmal etwas auseinander. Da heißt es z.Bsp in dieser Reportage.:

1.) "Die Reichsbürger erkennen den Staat Bundesrepublik nicht an, auch nicht seine Gesetze, demzufolge auch nicht seine Rechtsprechung"

Schon in der Proklamation Nr. 2  der Militärregierung Deutschland wurde schwarz auf weiß geschrieben, daß Verwaltungsgebiete gebildet werden, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden.
Schon ein kleines Schulkind kann erkennen, daß die Wörter BEZEICHNUNG und IST grundsätzlich verschieden aussehen und damit nicht dasselbe sein können. Und schon Carlo Schmidt, seineszeichens Verantwortlicher des einstigen Parlamentarischen Rates, sagte: "... Wir haben keinen Staat zu errichten..."
Wer das nicht glaubt, kann im www sicher dazu fündig werden und sich seine Gedanken dazu machen.

2.) "...die Kolleginnen und Kollegen sind natürlich sehr angegriffen, was das angeht und verunsichert..." (Gemeint sind hier die finanziellen Forderungen gegen Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher)

Wenn es da nichts gäbe, was sie verunsichern könnte und alles rechtlich korrekt wäre, was sie tun oder nicht tun, dann bestünde doch gar kein Grund, verunsichert zu sein, oder?

3.)  "...Reichsbürger erfinden Schulden in Deutschland und tragen sie in ein Online-Register in den USA ein..." (Gemeint ist hier z.Bsp. das Handels-Register UCC, wo u.a. Schulden eingetragen werden können)

Ein Eintrag in diesen Schuldenregistern hat u.a. zur Folge, daß die Schuldner vermutlich auch nicht mehr kreditwürdig sind und das scheint doch den Einen oder Anderen arg ins Schwitzen zu bringen wenn er sich z.Bsp. so einen kleinen Prunkbau setzen lassen will, um damit seinen gesellschaftlichen Status unter Beweis stellen zu wollen. Mit einem Eintrag im UCC ist es vermutlich schluß mit lustig!

4.) "..Diese Forderungen werden an, von Reichbürgern gegründeten Inkasso-Unternehmen auf Malta, abgegeben. Das bekommt dann von einem Gericht auf Malta ungeprüft die Berechtigung, die erfundenen Schulden in Deutschland einzutreiben..."

Also mal ehrlich, wer sind denn da die Reichsbürger, die eine Macht inne hätten, auf Malta Inkasso-Unternehmen zu gründen? Malta braucht da sicher keine Reichsbürger dazu, die haben Inkasso-Institute, wie jedes andere Land auch seine Inkasso-Institute hat. Und was Malta und Deutschland verbindet, ist, daß auch hier im Land kein Gericht eine Forderung prüft. Seine Unschuld muß der Schuldner dann vor Gericht beweisen. Ist der Gerichtsstand aber Malta, dann muß der Schuldner erstmal dorthin oder er muß einen maltesischen Anwalt kostenpflichtig beauftragen, der sich dort darum kümmert. Jeder Anwalt wird sich alle zehn Finger danach lecken, solche Aufträge zu bekommen, denn der Schuldner muß dort, wie auch hier, erstmal im Voraus die Gerichtskosten zahlen, die auf Grund des Streitwertes anfallen, dazu kommen noch die Kosten für den Anwalt. Jeder kann sich ja mal spaßenshalber die Gerichtskostennoten für Forderungen in Millionenhöhe anschauen. Das Schwitzen der deutschen Justizleute ist also wahrlich verständlich.

5.) "...diese Verwaltung unter Druck zu setzen, indem man Einzelpersonen der Verwaltung in ein Schuldenregister einträgt..."

Und da hat doch der gute Mann wieder das relevante Wort ausgesprochen: VERWALTUNG

Definition Verwaltung lt. Juristischem Wörterbuch:

Verwaltung ist die auf längere Dauer angelegte Besorgung einer Angelegenheit. Im öffentlichen Recht ist die V. die - öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche - Staatstätigkeit, die nicht -> Gesetzgebung, -> Rechtssprechnung, -> oder Regierung ist...Sie besteht vorallem in der Ausführung der Gesetze...sind aber unmittelbare -> Staatsverwaltung und stehen als solche im Gegensatz zur -> Selbstverwaltung. 

is
Was sagt uns das? Ein Blick in die Satzung der jeweiligen Stadt sagt meist schwarz auf weiß aus, daß es sich um eine Stadt mit Selbstverwaltung handelt. Der Inhalt der Satzung ist das Gesetz, an das sich die Stadt halten muß. Die Definition sagt aus, daß die Selbstverwaltung einer Stadt im Gegensatz zur Staatsverwaltung steht.

Nun brat mir doch einer nen Storch. Nix mit Staat! Wieso wird also darauf herumgeritten, daß die sog. Reichsbürger die Bundesrepublik nicht als Staat anerkennen? Weil es da nichts anzuerkennen gibt! Wo die Gewaltentrennung außer Kraft gesetzt, die Parteien nicht rechtsfähige Vereine ohne Grundrechte sind, die nichts zu melden und schon gar nichts und niemanden zu regieren haben, die Mitarbeiter in sog. Behörden willfährige Erfüllungsgehilfen in Privathaftung stehend sind, die Städte dank ihrer Satzung unter Selbstverwaltung stehen, damit keine Handhabe haben, rechtlich gegen den Bürger vorzugehen, weil sie rechtlich eben NICHT selbständig sind, da kann sich jeder mit seinem Staatsgefasel gewisse Körperstellen abwischen, nicht mehr und nicht weniger und es wird langsam Zeit, daß dies auch der letzte Gutmensch begreift. Vorausgesetzt, er beschäftigt sich endlich mal mit Gesetzen und ob und wie diese von den Systembediensteten eingehalten oder umgesetzt werden. Selbst der Dümmste dürfte auf diese Weise dahinter kommen, daß hier im Land etwas grundlegend schief läuft. Es obliegt seiner Intelligenz, ob er sich weiterhin vom System belatschern und benutzen lassen will, ob er weiterhin das Reichsbürgergefasel ernst nehmen will oder ob er endlich mal aufhören will, sich selbst zu belügen, zu erkennen, was mit ihm gemacht wird, die Sache also endlich mal so zu betrachten, wie sie in Wirklichkeit ist und diese Sache auch endlich mal beim Namen zu nennen: Hier geschieht Unrecht! Und das gilt es zu beseitigen!

Mein Tipp: Hört endlich auf, Angst davor zu haben, daß man Euch hinter Gitter bringen könnte, wenn Ihr die unberechtigten Forderungen nicht zahlt. Hört auf damit, Euch einschüchtern zu lassen! Lieber zehnmal hinter Gittern gehen, als einmal Unrecht zu bezahlen. Wo ist Euer Gerechtigkeitssinn? Laßt sie doch kommen, den Knast übersteht man und es kostet das System ein Vielfaches, die Kosten dafür zu tragen. Es muß Euch egal sein, daß Ihr damit vielleicht im Hier und Jetzt persönliche Nachteile erfahrt, später werdet Ihr Helden sein! Hier geht es um das Prinzip! Aufgeräumt wird später, der Anfang vom Ende muß JETZT gemacht werden! Die Malta-Masche ist ein Anfang...

Und daß die Malta-Masche funktionieren muß, wird hier bestätigt:
https://www.youtube.com/watch?v=elM5szFAJjc&html5=1

Also bis bald
Eure Petra K.
Wo Unrecht zu Recht wird,
wird Widerstand zur Pflicht!
(Berthold Brecht)

Nachtrag 14.10.2016:
Die sog. Malta-Masche ist im Bundestag angekommen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/098/1809868.pdf
Mein Eindruck: Wenn das so ein Gewicht hat, daß man es im Bundestag behandeln soll, dann ist die "Kacke am Dampfen".


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