Es ist mal wieder der Hammer, was man alles so findet, wenn man sich
die Mühe macht, zu suchen. Daß hier jegliche Rechtstaatlichkeit Kopf
steht, ist ja nicht neu. Daß aber die sogenannten Behörden, die niemals
Behörden waren, auch explizit ausweisen, daß sie keine Behörden sind
sondern nur Dienstleister, da muß man schon tiefer graben. Für uns ist
das Herausfinden solcher Feinheiten ein Hobby, was jedoch weitreichende Folgen für jeden Einzelnen hat, der ebenfalls über dieses Wissen verfügt.
Wir haben im Bekanntenkreis wieder mal so einen Fall, wo sich das Finanzamt erdreistet, jemandem das Konto dicht zu machen, weil es zig Tausend Euro an Steuern haben will. Und in diesen Größenordnungen lohnt es sich durchaus, tiefer zu graben, wenn man dagegen vorgehen will.
Also nehmen wir doch heute mal das "Finanzamt" etwas auseinander. In der Geschäftsordnung der Finanz"ämter" (schon dort ist das Wort Geschäft - also Handelsrecht - zu finden) FAGO unter 1.2 Abs. 1 ist folgendes zu lesen:
Zitat: "Das Finanzamt ist ein dem Gemeinwohl verpflichteter Dienstleister... " Zitatende.
Was ist ein Dienstleister? Wikipedia sieht das so:
"Dienstleister ist eine Wirtschaftseinheit, die eine oder mehrere Dienstleistungen erbringt."
Dienstleistungsbereiche (Beispiele) lt. Wikipedia sind u.a.:
- Exekutive und Judikative (also z.Bsp. Polizei, Regierung oder Gerichte)
- Friseur, Kosmetiker (also gleichgestellt mit Vertretern von Polizei und Regierung)
- Hauspersonal (auch der Pförtner und die Reinigungskraft sind gleichgestellt mit Regierung & Co.)
- Öffentlicher Dienst (Holla, doch nichts mit staatlich?)
- Prostitution (auch hier - Regierung und Prostitution auf einer Wellenlänge?)
- Verwaltung (Holla: Wie war das mit den sog. Beamten - doch alles nur Arbeitnehmer?)
- Wissenschaft (Holla: Wem erbringen die Wissenschaftler welche Dienstleistung und wer sind deren Auftraggeber - die Pharmamafia z. Bsp.? - auch die Wissenschaft ist also von Prostitution nicht weit entfernt)
...etc.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstleister
Wenn das Finanzamt also ein Dienstleister ist und demnach mit Regierung, Gerichte usw. mit der Prostitution auf eine Ebene gestellt wird, dann ist das System wahrlich tief gesunken, oder?
Also ist hier schon mal ersichtlich, daß hier grundsätzlich ALLES, was von "Oben" kommt, Täuschung im Rechtsverkehr offenbart. Welche Gefängnisstrafen drohen bei Täuschung im Rechtsverkehr? § 263 StGB: 6 Monate bis zu 10 Jahren! Der Versuch ist schon strafbar!
Wenn es Gerichte gäbe, die diese Straftaten nicht ignorieren und negieren würden (da steht ja schon mal Beihilfe zu Straftaten im Raum), wären wir schon mal eine ganze Menge "Volksvergewaltiger" los. Aber nein, Gerichte sind ja auch Dienstleister, die jemandem einen Dienst erbringen. Wem erbringen die welche Dienste? Und wie werden diese Dienstleistungen, die rechtlichen Offenkundigkeiten (angeblich ist ja ein Richter ausschließlich dem Gesetz unterstellt), zu ignorieren oder zu negieren, bezahlt? Eine berechtigte Frage, oder?
Mit Blick auf diese offenkundigen Tatsachen, welche auch schwarz auf weiß nachzulesen sind, ergibt sich folgender Lösungsweg:
* Zurückweisung der Forderung, Forderung wird bestritten
* Rechtskräftig vom Richter unterzeichneten Beschluß für die Kontopfändung einfordern, denn die ZPO kennt keine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, welche u.a. das Finanz"amt" verwendet, wenn es Konten pfändet
* Forderung an das Finanz"amt" erteilen, den entsprechenden Vertrag mit rechtskräftigen Unterschriften zum jeweiligen Vertragsinhalt, sprich Steuerzahlungen, vom Finanz"amt" vorlegen lassen (es ist ja eine Dienstleistung, also Vertragsrecht)
* Forderung erteilen, daß die rechtliche Grundlage zur Steuererhebung (nicht Steuerverwaltung!) vorzulegen ist (es gibt lt. Grundgesetzt, was Verfassungsrang hat, keine Grundlage, Steuern zu erheben!) Jegliche Einlassungen, daß dies nicht so sei, ist Bullshit, weil es seit 1956 kein verfassungskonformes Wahlrecht gibt und somit jedes Gesetz, jede Ordnung, jede Norm, die seit jener Zeit beschlossen od. geändert, gelöscht wurden, nicht von legitimierten Gesetzesgebern in Umlauf gebracht wurde. Auch das angeblich neue Wahlgesetz ist nicht verfassungskonform.
Immer verlangen, daß gegenteilige Meinungen mit der rechtlichen Grundlage zu beweisen sind, Behauptungen nicht als Beweis akzeptiert werden.
* Forderung erteilen, daß der Beweis zu erbringen ist, daß es sich beim Absender der Forderung um eine Behörde handelt (kann keiner erbringen, es gibt keine Behörden hier - siehe Beschluß LG Tübingen 5 T 232/16)
Keine Behörde = Dienstleister = kein staatlich-hoheitliches Handeln = Vertragsrecht = Wo ist der rechtskräftig unterschriebene Vertrag, welcher eine finanzielle Forderung rechtfertigt?
* Schadensersatzforderung an den Absender (namentlich) stellen, bei UCC eintragen, über Malta eintreiben. Dazu muß man sich evtl. die Mühe machen, die ladefähige Adresse der Forderer herauszubekommen (oft wird ja nur noch mit Zimmernummern gearbeitet), es muß also observiert werden. Nach Handeslrecht (und das ist hier der Fall, kann auch nach HGB die Forderung an die Arbeitsadresse geschickt werden, zielsicherer und nachdrücklicher ist jedoch die Privatadresse - "ich weiß, wo Dein Haus wohnt...")
Den Schreiben an die Absender von Geldforderungen folgende Zeilen mitschicken (ich habe unter meiner Blogrubrik "Sonstiges" ein Muster für die eigenen AGB´s):
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterzeichners (AGB). Die AGB können in den Räumen des Unterzeichners eingesehen werden.
Grundlegend immer auf die Begrifflichkeiten in den Schreiben achten. Eine Steuerfeststellung stellt etwas fest, rechtfertigt aber nicht grundlegend die Forderung!
Beispiel: Ich stelle fest, daß meine Hose schmutzig ist. Das heißt nicht, daß ich mir eine neue Hose kaufen muß.
Und immer wieder darauf zurückziehen, daß die fordernde Stelle keine Behörde ist! Ausgewiesen durch Umsatzsteueridentnummer, Geschäftsführer, Geschäftszeichen etc....
Verträge zu Lasten Dritter sind verboten. Wenn also hier Staatsverträge mit Ländern abgeschlossen werden (was schon ein Widerspruch in sich ist, in der FAGO aber so geschrieben steht), dann ist dies eine Vertrag zwischen diesen Ländern, wo z.Bsp. der Landesoberste unterschrieben hat. Wird der kleine Bürger verpflichtet, auf dessen Grundlage eine Leistung zu erbringen, so ist dies rechtswidrig, da der kleine Bürger diesen Vertrag nicht unterschrieben hat. Dann soll doch der Landesoberste zahlen, denn er ist der Willensbekundende.
Ein Schreiben niemals in der Ich-Form aufsetzen, immer in der dritten Person - der Verfasser - verwenden. Damit wird es schwieriger, die Schublade der Beleidigung aufzumachen, was hier all zu gerne gemacht wird.
Also bis bald
Eure Petra K.
Nachtrag 21.10.2016:
Offensichtlich gelingt es dem System, die UCC-Einträge löschen zu lassen, obwohl es immer hieß, daß nur der, der den Eintrag erstellt hat, diesen auch wieder löschen könnte. Dem ist wohl nicht so.
Deshalb muß man wohl einsehen, daß es inzwischen keinen Sinn mehr ergibt, einen UCC-Eintrag zu veranlassen, denn der kostet ja auch Geld:
http://www.sos.ca.gov/business-programs/ucc/forms/
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Wir haben im Bekanntenkreis wieder mal so einen Fall, wo sich das Finanzamt erdreistet, jemandem das Konto dicht zu machen, weil es zig Tausend Euro an Steuern haben will. Und in diesen Größenordnungen lohnt es sich durchaus, tiefer zu graben, wenn man dagegen vorgehen will.
Also nehmen wir doch heute mal das "Finanzamt" etwas auseinander. In der Geschäftsordnung der Finanz"ämter" (schon dort ist das Wort Geschäft - also Handelsrecht - zu finden) FAGO unter 1.2 Abs. 1 ist folgendes zu lesen:
Zitat: "Das Finanzamt ist ein dem Gemeinwohl verpflichteter Dienstleister... " Zitatende.
Was ist ein Dienstleister? Wikipedia sieht das so:
"Dienstleister ist eine Wirtschaftseinheit, die eine oder mehrere Dienstleistungen erbringt."
Dienstleistungsbereiche (Beispiele) lt. Wikipedia sind u.a.:
- Exekutive und Judikative (also z.Bsp. Polizei, Regierung oder Gerichte)
- Friseur, Kosmetiker (also gleichgestellt mit Vertretern von Polizei und Regierung)
- Hauspersonal (auch der Pförtner und die Reinigungskraft sind gleichgestellt mit Regierung & Co.)
- Öffentlicher Dienst (Holla, doch nichts mit staatlich?)
- Prostitution (auch hier - Regierung und Prostitution auf einer Wellenlänge?)
- Verwaltung (Holla: Wie war das mit den sog. Beamten - doch alles nur Arbeitnehmer?)
- Wissenschaft (Holla: Wem erbringen die Wissenschaftler welche Dienstleistung und wer sind deren Auftraggeber - die Pharmamafia z. Bsp.? - auch die Wissenschaft ist also von Prostitution nicht weit entfernt)
...etc.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstleister
Wenn das Finanzamt also ein Dienstleister ist und demnach mit Regierung, Gerichte usw. mit der Prostitution auf eine Ebene gestellt wird, dann ist das System wahrlich tief gesunken, oder?
Also ist hier schon mal ersichtlich, daß hier grundsätzlich ALLES, was von "Oben" kommt, Täuschung im Rechtsverkehr offenbart. Welche Gefängnisstrafen drohen bei Täuschung im Rechtsverkehr? § 263 StGB: 6 Monate bis zu 10 Jahren! Der Versuch ist schon strafbar!
Wenn es Gerichte gäbe, die diese Straftaten nicht ignorieren und negieren würden (da steht ja schon mal Beihilfe zu Straftaten im Raum), wären wir schon mal eine ganze Menge "Volksvergewaltiger" los. Aber nein, Gerichte sind ja auch Dienstleister, die jemandem einen Dienst erbringen. Wem erbringen die welche Dienste? Und wie werden diese Dienstleistungen, die rechtlichen Offenkundigkeiten (angeblich ist ja ein Richter ausschließlich dem Gesetz unterstellt), zu ignorieren oder zu negieren, bezahlt? Eine berechtigte Frage, oder?
Mit Blick auf diese offenkundigen Tatsachen, welche auch schwarz auf weiß nachzulesen sind, ergibt sich folgender Lösungsweg:
* Zurückweisung der Forderung, Forderung wird bestritten
* Rechtskräftig vom Richter unterzeichneten Beschluß für die Kontopfändung einfordern, denn die ZPO kennt keine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, welche u.a. das Finanz"amt" verwendet, wenn es Konten pfändet
* Forderung an das Finanz"amt" erteilen, den entsprechenden Vertrag mit rechtskräftigen Unterschriften zum jeweiligen Vertragsinhalt, sprich Steuerzahlungen, vom Finanz"amt" vorlegen lassen (es ist ja eine Dienstleistung, also Vertragsrecht)
* Forderung erteilen, daß die rechtliche Grundlage zur Steuererhebung (nicht Steuerverwaltung!) vorzulegen ist (es gibt lt. Grundgesetzt, was Verfassungsrang hat, keine Grundlage, Steuern zu erheben!) Jegliche Einlassungen, daß dies nicht so sei, ist Bullshit, weil es seit 1956 kein verfassungskonformes Wahlrecht gibt und somit jedes Gesetz, jede Ordnung, jede Norm, die seit jener Zeit beschlossen od. geändert, gelöscht wurden, nicht von legitimierten Gesetzesgebern in Umlauf gebracht wurde. Auch das angeblich neue Wahlgesetz ist nicht verfassungskonform.
Immer verlangen, daß gegenteilige Meinungen mit der rechtlichen Grundlage zu beweisen sind, Behauptungen nicht als Beweis akzeptiert werden.
* Forderung erteilen, daß der Beweis zu erbringen ist, daß es sich beim Absender der Forderung um eine Behörde handelt (kann keiner erbringen, es gibt keine Behörden hier - siehe Beschluß LG Tübingen 5 T 232/16)
Keine Behörde = Dienstleister = kein staatlich-hoheitliches Handeln = Vertragsrecht = Wo ist der rechtskräftig unterschriebene Vertrag, welcher eine finanzielle Forderung rechtfertigt?
* Schadensersatzforderung an den Absender (namentlich) stellen, bei UCC eintragen, über Malta eintreiben. Dazu muß man sich evtl. die Mühe machen, die ladefähige Adresse der Forderer herauszubekommen (oft wird ja nur noch mit Zimmernummern gearbeitet), es muß also observiert werden. Nach Handeslrecht (und das ist hier der Fall, kann auch nach HGB die Forderung an die Arbeitsadresse geschickt werden, zielsicherer und nachdrücklicher ist jedoch die Privatadresse - "ich weiß, wo Dein Haus wohnt...")
Den Schreiben an die Absender von Geldforderungen folgende Zeilen mitschicken (ich habe unter meiner Blogrubrik "Sonstiges" ein Muster für die eigenen AGB´s):
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterzeichners (AGB). Die AGB können in den Räumen des Unterzeichners eingesehen werden.
Handelsrechtliche
Beziehungen sind vom Unterzeichner mit dem Adressaten nicht gewünscht.
Gleichfalls ist der Unterzeichner nicht im Besitz irgendwelcher mit dem
Adressaten abgeschlossener Verträge mit seiner Unterschrift.
Sollte
der Adressat dies nachweisen können, wird der unverzüglichen Zusendung
des Vertrages entgegen gesehen. Alle Verträge, die eventuell
versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehrs des Adressaten durch
konkludentes Handeln des Unterzeichners in der Vergangenheit zustande
gekommen sind, z.B. Annahme von Steuernummern oder Akten- und
Geschäftszeichen, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt.
Vorsorglich wird auf BGB § 119 verwiesen.
Der
Unterzeichner untersagt dem Adressaten hiermit den Gebrauch seines
Familiennamens und Vornamens in Form einer fiktiven juristischen Person durch den Adressaten und seinen mit ihm verbundenen
Firmen und Behörden.
Grundlegend immer auf die Begrifflichkeiten in den Schreiben achten. Eine Steuerfeststellung stellt etwas fest, rechtfertigt aber nicht grundlegend die Forderung!
Beispiel: Ich stelle fest, daß meine Hose schmutzig ist. Das heißt nicht, daß ich mir eine neue Hose kaufen muß.
Und immer wieder darauf zurückziehen, daß die fordernde Stelle keine Behörde ist! Ausgewiesen durch Umsatzsteueridentnummer, Geschäftsführer, Geschäftszeichen etc....
Verträge zu Lasten Dritter sind verboten. Wenn also hier Staatsverträge mit Ländern abgeschlossen werden (was schon ein Widerspruch in sich ist, in der FAGO aber so geschrieben steht), dann ist dies eine Vertrag zwischen diesen Ländern, wo z.Bsp. der Landesoberste unterschrieben hat. Wird der kleine Bürger verpflichtet, auf dessen Grundlage eine Leistung zu erbringen, so ist dies rechtswidrig, da der kleine Bürger diesen Vertrag nicht unterschrieben hat. Dann soll doch der Landesoberste zahlen, denn er ist der Willensbekundende.
Ein Schreiben niemals in der Ich-Form aufsetzen, immer in der dritten Person - der Verfasser - verwenden. Damit wird es schwieriger, die Schublade der Beleidigung aufzumachen, was hier all zu gerne gemacht wird.
Das ist ein Kampf, der Nerven kostet.
Wollt Ihr es beenden?
Dann tut es!
Die Zeit ist reif!
Wehrt Euch!
Viel Glück!
Also bis bald
Eure Petra K.
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(Berthold Brecht)
Offensichtlich gelingt es dem System, die UCC-Einträge löschen zu lassen, obwohl es immer hieß, daß nur der, der den Eintrag erstellt hat, diesen auch wieder löschen könnte. Dem ist wohl nicht so.
Deshalb muß man wohl einsehen, daß es inzwischen keinen Sinn mehr ergibt, einen UCC-Eintrag zu veranlassen, denn der kostet ja auch Geld:
http://www.sos.ca.gov/business-programs/ucc/forms/
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Schach Matt den Behörden - abgenickt durch die Bundesregierung
Mein ganz persönlicher "Generalstreik"
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