Donnerstag, 19. Oktober 2017

Einbau von "intelligenten Stromzählern" verhindern

Das SmartMeter, die neueste Erfindung, um das "gefährliche Volk" vollständig zu kontrollieren, zu manipulieren und auszuspionieren, ggf. die "Systemstörer" mit schädlichen Frequenzen zu eleminieren (und das ist definitiv keine Verschwörungstheorie). In diesem Herbst sollte es losgehen mit dem Einbau.

Der Großteil der Masse wird es über sich ergehen lassen. Big Brother is watching you, das stört sie nicht und sicher lebt man mit dieser Einstellung ruhiger. Daß hier alles abgehört, wohl jede E-Mail gelesen, über Computerkamera (die fremdgesteuert aktiviert werden können) die Wohnungen ausspioniert werden, Gespräche in den Wohnungen mitgehört werden um zu erfahren, wie sie ticken und/oder entsprechende Werbung dem potentiellen Kunden unterzujubeln, das ist ja inzwischen hinlänglich bekannt. Man könnte sich scheckig lachen, was die da oben für eine Angst vor dem Volk haben und was für ein Zwang zum Konsum hier offengelegt wird, nur damit die Mehrwertsteuer rollt.

Meiner Meinung nach ist Letzteres aber nur vorgeschoben und dabei das wohl kleinste Problem. Das Thema Frequenzen ist hier der hauptsächliche Grund, warum die Dinger mit so einer eigenwilligen Vehemenz eingebaut werden sollen. Denn: Mit entsprechenden Frequenzen kann der Mensch in alle Gemütslagen gesteuert werden - von himmelhochjauchzend bis zu Tode betrübt - willenlose, weil gesteuerte Zombies zu züchten, genau das ist das Ziel! Dann hat man den Menschen völlig in der Hand, dann macht er, was er machen soll, er ist dann das Werkzeug der Hintergrundmächte, welche die Herrscher der Frequenzen sind. Genau darauf läuft es hinaus. Und wer das nicht glauben kann/will/darf, der läßt es eben bleiben, dem ist sowieso nicht zu helfen. Ich kann nur davor warnen, mehr liegt nicht in meiner Macht und mehr ist auch nicht meine Aufgabe.

Aber egal, man muß es ja nicht mitmachen. Man muß kein Smartphone haben, wo einem die Fingerabdrücke abgenommen werden, wo Bewegungsprofile erstellt werden und man automatisch voreingestellt als Organspender eingetragen wird.
Man muß nicht zwangsläufig konsumieren, wenn man das nicht will und man braucht auch keinen "intelligenten Stromzähler", der sich SmartMeter nennt, was die Frequenzen manipuliert, häusliche Gewohnheiten ausspioniert und mitunter auch nicht mal korrekte Messwerte bringt. Und dieses Beispiel zeigt uns wiedermal, daß man die Ausdrücke, die uns hier vorgelegt werden, erstmal grundsätzlich umdrehen muß, um herauszufinden, was wirklich dahinter steckt. Intelligent ist daran nur, daß es der Großteil nicht erkennt und man ihnen deshalb alles aufschwatzen kann, was gut klingt, was aber alles andere als gut ist und das Selbstbestimmungsrecht, was ein Grundrecht jedes Menschen ist, mit Füßen tritt.

Wir haben uns das Recht herausgenommen, den Einbau des SmartMeter zu verhindern und wir hatten gute Gründe dafür. Die braucht man auch, wenn man diesen "Intelligenzpfosten" verhindern will.

Der Einbau braucht Voraussetzungen, an die sich der Energieversorger halten muß und genau diese Tatsache muß man sich zunutze machen, wenn man den Einbau verhindern will:

1.) Der Stromverbrauch sollte in Privathaushalten unter 10.000 kWh Jahresstromverbrauch liegen, ab 2020 kann bei 6.000 kWh Jahresstromverbrauch eingebaut werden.

2.) Eingebaut werden kann auch bei Vorhandensein einer Wärmepumpe oder

3.) eine PV-Anlage ist installiert

4.) wenn das BSI festgestellt hat, daß mind. 3 voneinander unabhängige Unternehmen zertifizierte Geräte anbieten (das ist z. Z. noch nicht der Fall)

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann der Einbau abgelehnt werden. Man sollte das auch unbedingt ablehnen, denn die Masche, daß ja lediglich ein modernes Messsystem und kein intelligentes Meßsystem/SmartMeter eingebaut werden soll, ist nur ein "Verführungsinstrument". Man beachte da bitte auf der Seite des BSI in den Ausführungen das kleine Sternchen. Da steht nämlich drunter, daß die modernen Messgeräte jederzeit nachgerüstet werden können. Hat man also erstmal das moderne Messgerät eingebaut bekommen, ist dies der Freifahrtschein, nachzurüsten und schon hat man ein SmartMeter im Haus.

Fakt ist:

1. Es gibt keine zertifizierten Geräte
2. Bei den meisten Stromkunden werden die obigen Voraussetzungen, die den Einbau legitimieren würden, NICHT erfüllt
3. Der Einbau von modernen Messgeräten ist nur die Vorstufe des SmartMeter, ist der eingebaut, dann kann man es nicht mehr aufhalten, daß nachgerüstet wird und das ist dann ganz legal, damit bekommen sie das, was sie wollen - die totale Kontrolle, den willfährigen Bürger, den Zombie, der nicht mehr selbst denkt!
4. Der Einbau widerspricht den Vorschriften der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da dort Daten gesammelt werden

Punkt Aus!

Wehrt Euch! Es geht hier um Euer Selbstbestimmungsrecht! Es geht um Eure Gesundheit! Es geht um Eure Freiheit und die Freiheit Eurer Gedanken! Ihr habt jedes Recht, hier hartnäckig zu bleiben. Und Ihr bekommt da auch Recht, denn es ist längst erwiesen, daß jegliche neue Messgeräte rechtswidrig sind. Rechtsanwälte werden Euch das zu jeder Zeit bestätigen. Schaut mal im Internet, was dazu schon alles zu lesen ist.

Ich stelle Euch hiermit mal die Möglichkeit eines Mustertextes zur Verfügung, den man zur Ablehnung des SmartMeter-Einbaus´s verwenden kann. Bei uns hat es funktioniert.

Und wenn der nachfolgende Mustertext ignoriert und irgendwelches Bla bla in Bezug auf das Messstellenbetriebsgesetz oder sonstiges Krauderwelsch vom Einbauwilligen kommt und Ihr das alles nicht versteht oder mit denen nicht diskutieren wollt und die "Selbstschußanlage" um des lieben Friedens willen lieber in Kauf nehmen möchtet, dann habt Ihr immer noch die Möglichkeit, daß der Einbaubeabsichtigende (also der Mitarbeiter der Stadtwerke/ des Stromanbieters etc.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die übrigens auch bei Impfabsichten etc. angewendet werden kann, auszufüllen und handschriftlich lesbar zu unterzeichnen hat. Das sollte man ihm oder der Firma vorher bereits per Mail o.ä. zukommen lassen, damit er weiß, worauf er sich einläßt. Er geht damit in die volle Haftung, auch in Bezug auf die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das wird er nicht machen wollen. Ihr habt also alle Möglichkeiten und immer einen Trumpf im Ärmel, um u.a. den Einbau eines neuen Messgerätes, wie auch immer die das Ding bezeichnen mögen, zu verhindern. Ihr müßt es im eigenen Interesse nur TUN!

Mustertext:

Vorname Familienname

Straße, Hausnr.

PLZ Ort





Anschrift Einbau-Unternehmen von SmartMeter

Str. Hausnr

PLZ Ort

Fax: xxxx-xxxxx                                                                                          Ort, TT.MM.JJJJ 
 



Zählernummer: XXXXXXX

Betr.: Ihr Termin TT. MM. JJJJ



Anfechtung des Rechtsgeschäftes gem. § 143 BGB

Unterlassungsanordnung



Sehr geehrte Damen und Herren,



grundsätzlich gilt, kein Schreiben ist ohne Unterschrift rechtskräftig gültig. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Willenserklärungen etc. generell zu unterschreiben sind. Auf einem nichtigen Rechtsgeschäft kann kein Rechtsgeschäft aufgebaut werden. Ihr einseitiges Rechtsgeschäft gilt als angefochten, auf §142 BGB wird verwiesen.



Der von Ihnen favorisierte Einbau des sog. intelligenten Meßsystems (SmartMeter) wird vom Verfasser abgelehnt.



Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden sich die Voraussetzungen, die einen Wechsel verpflichtend machen würden.






(Zitat)Ab 2017 kann grundsätzlich mit dem Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) begonnen werden bei:

  • Verbrauchern ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch
  • Verbrauchern, die ein verringertes Netzentgelt für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe) vereinbart haben
  • Erzeugern (Haushalten mit einer PV-Anlage) zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung“

Grundlegende Voraussetzung für den Pflichteinbau intelligenter Messsysteme ist, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) die technische Möglichkeit der Ausstattung feststellt. Erst nach dieser Feststellung kann die flächendeckende Einführung (auch Roll-out genannt) der intelligenten Messsysteme starten und die jeweiligen Realisierungsfristen der Pflichteinbaufälle beginnen ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Die Feststellung wird das BSI auf seinen Internetseiten veröffentlichen, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme anbieten, die den Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes genügen“. (Zitatende) 



Für den Haushalt des Verfassers wird keiner dieser Punkte erfüllt, so daß ein Wechsel obsolet ist.



Weiter wird auf die Internetseite des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) verwiesen. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/SmartMeter/SmartMeterGateway/Zertifikate24Msbg/zertifikate24MsbG_node.html



Dort findet sich zusätzlich ein Hinweis, daß es noch keine zertifizierten Meßsysteme gibt:

Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems (Smart Meter Gateway)


aufsteigend sortieren   absteigend sortieren Zertifizierungsnummer
aufsteigend sortieren   absteigend sortieren  Produktname
aufsteigend sortieren   absteigend sortieren  Antragsteller
aufsteigend sortieren   absteigend sortieren Datum
Zur Zeit keine zertifizierten Produkte.

(aktueller Stand TT..MM.JJJJ ) auf Homepage Bundesnetzagentur einzusehen - https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/SmartMeter/SmartMeterGateway/Zertifikate24Msbg/zertifikate24MsbG_node.html
 
Dies bedeutet in vergleichbarer Form, ein Arzt verschreibt ein nicht zugelassenes Medikament.

Es gibt also absolut keinen Grund für einen Zählerwechsel.



Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, daß zwischen Ihnen und dem Verfasser kein Vertragsverhältnis besteht.



Ihre genannte Rechtsgrundlage, wie bundesweit gültige eichrechtliche Vorschriften oder Niederspannungsanschlußverordnung, widersprechen höherwertigem Recht.



Bei der bürgerbelastenden Gesetzesanwendung ist jedoch das Tillessen-Urteil zu beachten. Danach sind alle BRD-Gesetze, Verordnungen, Normen etc. nichtig, die von einem verfassungswidrig zusammengesetzten Bundes- oder Landtag erlassen wurden. Das dürfte durchgehend der Fall gewesen sein, da stets Exekutivbedienstete (Kanzler, Vizekanzler, Minister und parlamentarische Staatssekretäre) gewaltentrennungswidrig stimmberechtigt in den Parlamenten saßen und über Gesetze, Verordnungen, Normen etc. abgestimmt haben. Gegenteilige Meinungen sind mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis dem Verfasser vorzulegen.



Alle Gesetze, Verordnungen. Normen etc. verstoßen somit gegen das Gewaltentrennungsgebot des Grundgesetzes. Rechtsbeugung zu widerrechtlicher Willkür wird vom Verfasser abgelehnt.



Es ergeht eine Unterlassungsanordnung gegen Sie und eingesetzte Beauftragte zum beabsichtigten Einbau. Bei Zuwiderhandlung greifen die AGB des Verfassers.



Mit freundlichen Grüßen



                                                                                                           
Vorname Familienname

(Mustertext Ende) 
Leider hat mir hier die Formatierung einen Streich gespielt, es ist sehr weit auseinandergezogen und ich kann es auch nicht verändern. Bitte nutzt die PDF des Mustertextes.


PDF Mustertext hier:  



Hier gibt es weitere Info´s zum Thema SmartMeter:







Also bis bald
Eure Petra K.


Nachtrag 29.12.2017:
Hier finden Sie den Film mit ausführlichen Infos bzgl. der wirklichen Ziele des SmartMeters:
https://www.youtube.com/watch?v=M9rCpZGHhXE

Filmtitel: Hol Dir Deine Macht zurück.

Und noch ein Video zum Thema:
http://brd-schwindel.ru/smart-meter-einbau-ohne-einwilligung-sind-wir-hier-im-wilden-westen/

Nachtrag 18.10.2018:
Hier gibt es zusätzlich nochmal den Link für die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für alle möglichen Lebenslagen, wo man gegen Euch vorgehen und/oder Euch irgendwas aufdrängen will, nutzbar ist:
als doc-Dateihttps://drive.google.com/file/d/1cN1jUKxfCqKaqaYsMUdF0cDVuCLkwwiZ/view?usp=sharing

als PDF: https://drive.google.com/file/d/1gDgpgpj0zPeBG-uVcuS6LJ88RaDIYnLG/view?usp=sharing

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1 Kommentar:

  1. Was das Ausspionieren mit Kameras betrifft, kann ich wirklich aus erster Hand bestätigen. Ich wollte mal online ein Bankkonto eröffnen. Dazu mußte ich meinen Reisepaß und eine Blanko-Unterschrift auf einem weißen Blatt Papier zur Hand halten. Ich erhielt dann einen Anruf über Smartphone von einem "Service-Mitarbeiter". Dieser konnte von seinem Call-Center-Platz aus die Kamera unseres Smartphones einschalten, mit zusätzlichem Licht (das konnten wir am Computer sehen, daß er Licht eingeschaltet hatte, Computer und Handy arbeiteten zeitgleich, wir haben auch den Mitarbeiter gesehen und er hat ein Foto von mir gemacht), um den Reisepaß zu fotografieren und zwar in der Position, wo das Hologramm sichtbar ist. Er konnte so auch die Unterschrift abfotografieren.
    Als diese ganze Prozedur beendet war, haben wir uns nur angeschaut und das Erlebte als beinahe unmöglich gehalten. Es gibt also eine Technik, die von anderer Stelle aus eingeschaltet werden kann, um ALLES in der Wohnung zu sehen und zu hören. Big Brother is watsching you - vom allerfeinsten!!! Unglaublich...

    LG Petra K.

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