Wer in diesem Land gegen das Unrecht kämpft, was sich hier sehr häuslich eingenistet hat, der kann ein Lied davon singen, wie schwer man es hat, hier Recht zu bekommen, obwohl man alles mit rechtlichen / gesetzlichen Grundlagen und Gerichtsurteilen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht belegen kann. Es interessiert niemanden, weder in den sog. Behörden, und schon gar nicht bei Gericht. Ich hatte ja schon mehrfach auf diesem Blog über den allgemeinen
Rechtsbankrott berichtet.
Was man auch als BRD-Rechtsgrundlage vorlegt, es wird ignoriert, die Meinung des Vortragenden kann angeblich nicht nachvollzogen werden (wozu haben die studiert - und vorallem, reden wir hier über Meinungen oder über Gesetze...), schlußendlich wird die "Reichsbürgermasche" aus der Schublade geholt und das wars. Es folgt die Ausfertigung/beglaubigte Abschrift eines Beschlusses, natürlich ohne Unterschrift des Richters, ohne Ausfertigungsvermerk / Beglaubigungsvermerk etc. - was sonst, und wiedermal ist das Problem vom Tisch gefegt worden, die horrende Gerichtskosten-Rechnung folgt auf dem Fuße. An einen Rechtsanwalt braucht man sich nicht zu wenden - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und die stecken alle unter einer Decke.
Es geht hier schon lange nicht mehr um Recht oder Unrecht, es geht ums Geldverdienen - was sonst! Wenn hier denn irgendwas staatlich wäre, dann würde es der Staat auch zahlen aber da das hier alles Wirtschaftsunternehmen sind, muß der kleine Bürger blechen (nur dafür werden wir geduldet). Nicht umsonst bekommt man eine
Rechnung, wo man in Staatlichkeit einen Kosten
bescheid bekommen würde, wenn es denn irgendetwas zu bezahlen gäbe.
Definition Rechnung (Gabler Wirtschaftslexikon):
Kurzerklärung:
Faktura; Mitteilung des aufgrund des Kaufvertrags etc. fälligen Entgelts. Bestandteile sind der
Kopf: Empfängeranschrift, Zeichen und Datum der Bestellung, eigenes Zeichen des Auftrags, Nummer und Datum der Rechnung und der
Kern:
Bezeichnung der Leistung bzw. der Ware mit Stückzahl oder sonstiger
Mengenbezeichnung; Positionsnummern; Einzel-, Gesamt- und Endpreis sowie
die Zahlungsbedingungen und andere Vorschriften....
Quelle:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rechnung.html
Man kann sich ja mal darüber Gedanken machen, was man denn mit einem Gericht für einen Kaufvertrag abgeschlossen hat (Handelsrecht! - nix mit staatlich). Aber das sei nur mal so am Rande erwähnt. Es soll ja heute nicht um Rechnungen gehen, sondern um den Geschäftsverteilungsplan der Gerichte.
Der Geschäftsverteilungsplan (GVP) ist die Handlungsgrundlage eines jeden Gericht´s und die Arbeitsvoraussetzung eines jeden Richters. Soweit ich das mal gelesen habe, gibt es wohl im ganzen Land keinen einzigen GVP, welcher zu 100 % der gesetzlichen Norm entspricht. Das Schöne daran ist, daß sich sogar Landgerichte, Oberlandesgerichte bis hoch zum Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen, wenn es um nicht gesetzeskonforme GVP´s geht und da auch im Ergebnis, wenn gut vorgetragen wird, sogar mal dem kleinen Bürger Recht gegeben wird. Es geschehen eben doch so dann und wann noch Zeichen und Wunder. Und weil ich ein lieber Mensch bin, möchte ich Jedem, der vom System drangsaliert wird, die Möglichkeit geben, das Unrecht in Recht umwandeln zu können, wir haben es uns verdient. Und wir tun es nicht nur für uns, wir tun es auch für unsere Kinder und Kindeskinder...Mögen sie es einmal leichter haben als wir, und das Leben nicht nur als Kampf und Krampf verstehen müssen.
Der Geschäftsverteilungsplan wird bei jedem Gericht gemäß § 21 e GVG vom Präsidium des Gerichts jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahres (Geschäft - daran sieht man schon, daß es ein Wirtschaftsunternehmen ist) beschlossen. Im GVP wird die Besetzung der Spruchkörper bestimmt und die Vertretung geregelt. Zudem werden die Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die Richterinnen und Richter oder Spruchkörper verteilt. Hierdurch ist bereits beim Eingang eines Antrages, einer Klage etc. festgelegt, welche/r Richter/in oder Spruchkörper dafür zuständig ist. Dies ist erforderlich, um dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters zu genügen (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Ist der GVP mangelhaft, wird der gesetzliche Richter entzogen - batsch!, aus und vorbei mit der Unrecht-Sprechung. Nichtigkeit besteht z.Bsp. wenn das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war oder ein Richter kraft Gesetz ausgeschlossen war.
Ist der GVP nichtig, so ist auch der Richter kraft Gesetz ausgeschlossen. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit eines Falles vom Richter im Vorwege von Amts wegen zu prüfen (BVerfGE 40, 356). Da der Richter es unterlassen hat, zu prüfen, ob der GVP gesetzeskonform ist, ist jedes Verfahren ad absurdum geführt, wenn der GVP nicht stimmt. Richterliche Entscheidungen von nichtgesetzlichen Richtern sind ex tunc (von Anfang an) nichtig.
Den
Original-GVP muß man im Gericht einsehen. Hier entscheidet sich, ob die Richter ihr Unrecht in diversen Prozessen durchziehen oder ob sie ausgebremst werden können.
Worauf man bei GVP-Einsicht Wert legen sollte, steht hier in einem Protokoll (Mustertext) beschrieben:
https://drive.google.com/file/d/0B20ih7WMcAz5WnIzUmVIS29VckU/view?usp=sharing
Mit Hilfe dieses Protokoll´s kann man eine Nichtigkeitsklage (so ziemlich alles, was hier gemacht wird, ist nichtig!) formulieren und anstreben. Es empfiehlt sich, in der Klage diverse Grundrechtsverletzungen zu vermerken (und die sind immer vorhanden), derer sich die üblichen Verdächtigen schuldig gemacht haben (und das machen sie immer!). Mit folgendem Satz kann man in einer angestrebten Nichtigkeitsklage erreichen, daß man finanziell nicht in Vorleistung gehen muß:
"... Da der Bundesgesetzgeber, abgesehen von der Vorschrift in § 34 Abs. 1 BVerfGG, bisher keine eindeutigen Kostenregelungen im Sinne des Bonner Grundgesetzes getroffen hat, sind diese aus Gründen der Rechtssicherheit zu erlassen. Kollidierende Vorschriften sind aufzuheben."
Quelle Zitat Grundrechtepartei:
https://drive.google.com/file/d/0B20ih7WMcAz5X3ZjaUYtRDFLWDg/view?usp=sharing
Der GVP ist das Zünglein an der Waage, ob man Recht bekommt/das Verfahren eingestellt wird/zurück an das Amtsgericht o.a. Gericht verwiesen wird und dort erneut verhandelt werden müßte aber nicht verhandelt werden kann, weil die keinen gesetzeskonformen GVP vorlegen können (oder dürfen).
Der Wächter oder die Wächterin der GVP´s sind oftmals regelrecht genervt, wenn jemand kommt und Einblick in den Original-GVP haben will und verweist deshalb gerne auf die Online-Version. Diese ist schön und gut, hat aber weder Unterschriften, noch sonst etwas Rechtskräftiges. Man sollte sich da nicht abwimmeln lassen, denn meist wird sogar auf der jeweiligen Homepage der Gerichte vermerkt, daß nur das Original die Rechtsverbindlichkeit beweist, ansonsten gibt man das der Tippse zu verstehen. Man kann die schon mal etwas wuschig machen und sagen, daß man die Unterschriften sehen will, dann werden die regelrecht zickig. Na, und das sehen wir doch gar zu gerne, wenn auch denen mal der Angstschweiß von der Stirn läuft. Ihr könnt es mir glauben, die haben alle viel mehr Angst, als wir zu glauben bereit sind. Die wissen ganz genau, daß sie jeden Tag Rechtsbruch begehen und daß sie ihr Geld mit Straftaten verdienen. Aber was soll´s, wir kämpfen für die Einhaltung und Umsetzung von Recht und Gesetz, irgendwann ist man an dem Punkt, wo einem so ein kleines Zicklein nicht mehr beeindrucken kann und wo es einem ein innerer Vorbeimarsch ist, wenn sie vor lauter Angst rumzicken. Und wenn sie wirklich den Einblick in den Original-GVP verweigern, dann hat man doch schon wieder die Rechtsmittel in der Tasche, besser gehts doch gar nicht. Dann müssen die im Rahmen einer Nichtigkeitsklage den Original-GVP auf den Tisch legen und da finden sich garantiert herrliche Fehler und maximal ein paar verbotene Paraphen anstelle von rechtskräftigen Unterschriften (bei einer rechtskräftigen Unterschrift müssen mindestens 3 Buchstaben lesbar sein). Alles, was man für solche Klagen braucht, sind ein paar Gerichtsurteile, wo geurteilt wurde, daß Paraphen den GVP oder andere Beschlüsse lediglich als unnützes Papier ausweisen (wir haben da genügend "Futter" vorzuweisen).
Zum Thema GVP kommt erschwerend hinzu, daß der Direktor des Gerichts mit seiner Unterschrift den GVP in Kraft setzen muß (per Inkraftsetzungsbeschluß). Dabei gibt es wieder einen Punkt, der eine Nichtigkeitsklage absolut rechtfertigt. Der Direktor eines Gerichts (außer Bundesverfassungsgericht) wird im jeweiligen Bundesland vom Minister der Justiz auf seinen Sessel berufen. Dieser Minister ist Vertreter der Exekutive (ausführende Gewalt). Ein Gerichtsdirektor ist bis zu einem bestimmten Prozentsatz Richter, also rechtsprechende Gewalt. Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht hat. Der Vertreter der Exekutive (Minister) kann also NUR ausführende Gewalt übertragen, niemals aber rechtsprechende Gewalt, weil er diese selbst nicht hat. Wenn nun der Gerichtsdirektor z.Bsp. 95 % Richter ist (entsprechender Prozentsatz wird im GVP ausgewiesen) und die restlichen 5 % nicht ausgewiesen sind, so ist davon auszugehen, daß er mit 5 % der Exekutive beauftragt ist. Das jedoch widerspricht dem Verfassungsgrundsatz der
Gewaltentrennung. Man könnte sich ja auch zusätzlich mal die Frage stellen, woher denn der Direktor die Legitimation für die 95 % Richtertätigkeit hat - wurde er durch Volkswahl, wie es das Gesetz für einen Richter vorschreibt, ins "Amt" berufen? Wohl kaum! Also ist keine/r legal im Richterdienst tätig. Daß die das nicht hören wollen, ist nur zu verständlich, es geht ums Geld! Rechtfertigt dieser Umstand aber die Tatsache, gegen das Gesetz zu wirken?! Wohl kaum!
Ja, ich weiß, daß wir keine Verfassung haben aber die Obrigen reden uns ein, daß das Grundgesetz unsere Verfassung sei und da sag ich mir: denen ihr Sandkasten, denen ihre Spielförmchen - da spiel ich doch mal mit. Was wollen die denn dagegen sagen? Alles ganz anders, nichts ist hier so, wie es scheint?! Das werden die nicht tun, denn dann klappt das Kartenhaus sofort in sich zusammen. Man muß sie also mit ihren eigenen "Waffen" schlagen. Und wenn das alles nur Lügen sind, was sie uns erzählen, dann bekommen die eben ihre eigenen Lügen um die Ohren gepfiffen...Die haben inzwischen so viel Angst vor der Wahrheit, daß sie fast nur noch Fehler machen, man muß nur noch aufsammeln, die liefern uns alles, was wir brauchen. Ein herrliches Spiel, zu sehen, daß bald alles zusammenkracht, weil die nicht mehr können! Man muß da auch kein schlechtes Gewissen haben. Keiner von denen fragt uns, wie wir jahrelang unter Drohung, Nötigung, Betrug und Willkür gelitten haben und immer noch leiden...
Die Amtsgerichte sind unterste Schublade, dort wird wahrscheinlich nie Recht gesprochen, wo Recht ist (dort geht es NUR um´s Geld verdienen). Laßt sie doch beschließen, was sie wollen. Ihr habt Rechtsmittel, z.Bsp. die Möglichkeit zur Nichtigkeitsklage (auch wenn euch dieses Rechtsmittel niemals freiwillig angeboten werden wird - warum wohl nicht?). In einer Nichtigkeitsklage werden wieder die nichtigen Details, die Grundrechteverletzungen und der nichtige GVP vermerkt und das Spiel geht von vorne los.
Bei Berufung oder Revision vor einem höheren Gericht braucht man einen Rechtsanwalt und die kann man mit Blick auf deren Abhängigkeiten zur Rechtsanwaltskammer (Kammerzwang), wo denen die Linie gewiesen wird, wie sie dem System (oder besser gesagt der bestehenden Diktatur) zu dienen haben, vergessen. Bringt nichts und kostet nur einen Haufen Geld. Da könnt Ihr doch gleich die Scheine über die Balkonbrüstung schmeißen. Es geht auch anders! Im Übrigen kennt das Grundgesetz keine Kammern und schon gar keinen Kammerzwang. Also wieder alles nichtig, was die treiben und ein herrliches Argument, wenn sich ein vorgeblicher Rechtsanwalt (der weitaus zutreffendere Begriff wäre da wohl eher Unrechtsanwalt) vor Euch aufplustert...
Laßt Euch nicht unterkriegen!
Laßt uns zusammenhalten und zusammen kämpfen!
Die Obrigen halten schließlich auch zusammen und nur deshalb können sie tun, was sie tun!
Alles wird gut!
Nur eine Frage der Zeit...
Also bis bald
Eure
Petra K.
“...Und wenn Euch Eure Kinder
fragen Was habt Ihr dagegen getan?
Wollt Ihr dann wieder sagen: Wir
haben nichts gewußt?“
(Gewissensfrage)
Nachtrag 06.11.2017:
Eine Nichtigkeitsklage kann in zivilrechtlichen Verfahren gemacht werden. Wie es in Strafprozessen gehandhabt werden muß, da bin ich noch am Studieren. Meiner Meinung nach ist es aber vollkommen egal, was man macht, die machen sowieso was sie wollen und urteilen gem. ihres Auftrages, was dabei rauskommen soll und was es finanziell bringen soll. Wir leben schließlich in einer Diktatur!
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