Montag, 30. Oktober 2017

Pfifferlinge - wie putzt man sie richtig?

Diese kleinen schlüpfrigen Scheißerchen - nein, ich meine nicht die Pampers-Generation, ich meine diese hübschen kleinen Pfifferlinge. So schön wie sie sind und so lecker sie auch schmecken, es ist ein Drama, sie zu putzen.

Ich bin ja, was Pfifferlinge betrifft, ein absoluter Neuling. In diesem Jahr hab ich sie tatsächlich zum ersten Mal gefunden. Im Erzgebirge, wo ich groß geworden bin, da gab es wohl gar keine Pfifferlinge. Zumindest hab ich nie welche gefunden. Laut Snokri sollen die wohl eher nur im Kiefernwald wachsen und da es im Erzgebirge meist nur Fichten gibt, wundert es mich nicht, daß ich keine gefunden habe. Vor ein paar Wochen hab ich durch Zufall in meiner "neuen" Heimat die ersten Pfifferlinge gefunden, war in einem Waldstück unterwegs, wo ich noch nie vorher nach Pilzen Ausschau gehalten habe, schön tiefgelb und in großer Zahl. Doch so schön, wie sie sind und so lecker, wie sie schmecken, so schwierig lassen sie sich putzen. Der Waldboden scheint sich in den Gabelungen der Lamellen sehr zu Hause zu fühlen. Es dauert ewig, bis man sie sauber hat. Ich frag mich echt, wie das die Polen oder die Tschechen machen, daß sie an den Straßenrändern Pfifferlinge zu hauff anbieten und jedes von ihnen wie aus dem Ei gepellt aussieht. Gibt es einen Trick, wie man die ohne stundelanges Putzen sauber bekommt?

Als ich heute wieder in den Pfifferlingen war und mit reicher Beute heim kam, hatte mein Mann die Idee, sie mit dem Backpinsel zu bearbeiten. Das schien mir eine gute Idee, der ist biegsam, nicht zu hart und ich konnte damit die Pilze auch schneller sauber bekommen, zumindest hat es heute nicht zwischen den Zähnen geknirscht beim Essen.

Ich frag jetzt einfach mal in die Runde: Wie kriegt Ihr die Pfifferlinge am besten sauber? Vielleicht gibt es da einen Trick, den ich nicht kenne, verrät ihn mir jemand?


 
Pfifferlinge mit dem Backpinsel sauber gemacht


PS: Noch eine Frage: Habt Ihr auch schon beobachtet, daß die Pilze hauptsächlich bei zunehmendem Mond wachsen? Mir fällt das immer wieder auf, irgendwas muß da dran sein...

Also bis bald
Eure Petra K.

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Freitag, 27. Oktober 2017

Geschäftsverteilungsplan - Knackpunkt in Gerichtsprozessen

Wer in diesem Land gegen das Unrecht kämpft, was sich hier sehr häuslich eingenistet hat, der kann ein Lied davon singen, wie schwer man es hat, hier Recht zu bekommen, obwohl man alles mit rechtlichen / gesetzlichen Grundlagen und Gerichtsurteilen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht belegen kann. Es interessiert niemanden, weder in den sog. Behörden, und schon gar nicht bei Gericht. Ich hatte ja schon mehrfach auf diesem Blog über den allgemeinen Rechtsbankrott berichtet.

Was man auch als BRD-Rechtsgrundlage vorlegt, es wird ignoriert, die Meinung des Vortragenden kann angeblich nicht nachvollzogen werden (wozu haben die studiert - und vorallem, reden wir hier über Meinungen oder über Gesetze...), schlußendlich wird die "Reichsbürgermasche" aus der Schublade geholt und das wars. Es folgt die Ausfertigung/beglaubigte Abschrift eines Beschlusses, natürlich ohne Unterschrift des Richters, ohne Ausfertigungsvermerk / Beglaubigungsvermerk etc. - was sonst, und wiedermal ist das Problem vom Tisch gefegt worden, die horrende Gerichtskosten-Rechnung folgt auf dem Fuße. An einen Rechtsanwalt braucht man sich nicht zu wenden - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und die stecken alle unter einer Decke.

Es geht hier schon lange nicht mehr um Recht oder Unrecht, es geht ums Geldverdienen - was sonst! Wenn hier denn irgendwas staatlich wäre, dann würde es der Staat auch zahlen aber da das hier alles Wirtschaftsunternehmen sind, muß der kleine Bürger blechen (nur dafür werden wir geduldet). Nicht umsonst bekommt man eine Rechnung, wo man in Staatlichkeit einen Kostenbescheid bekommen würde, wenn es denn irgendetwas zu bezahlen gäbe.

Definition Rechnung (Gabler Wirtschaftslexikon):

Kurzerklärung:
Faktura; Mitteilung des aufgrund des Kaufvertrags etc. fälligen Entgelts. Bestandteile sind der Kopf: Empfängeranschrift, Zeichen und Datum der Bestellung, eigenes Zeichen des Auftrags, Nummer und Datum der Rechnung und der Kern: Bezeichnung der Leistung bzw. der Ware mit Stückzahl oder sonstiger Mengenbezeichnung; Positionsnummern; Einzel-, Gesamt- und Endpreis sowie die Zahlungsbedingungen und andere Vorschriften....
Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rechnung.html

Man kann sich ja mal darüber Gedanken machen, was man denn mit einem Gericht für einen Kaufvertrag abgeschlossen hat (Handelsrecht! - nix mit staatlich). Aber das sei nur mal so am Rande erwähnt. Es soll ja heute nicht um Rechnungen gehen, sondern um den Geschäftsverteilungsplan der Gerichte.

Der Geschäftsverteilungsplan (GVP) ist die Handlungsgrundlage eines jeden Gericht´s und die Arbeitsvoraussetzung eines jeden Richters. Soweit ich das mal gelesen habe, gibt es wohl im ganzen Land keinen einzigen GVP, welcher zu 100 % der gesetzlichen Norm entspricht. Das Schöne daran ist, daß sich sogar Landgerichte, Oberlandesgerichte bis hoch zum Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen, wenn es um nicht gesetzeskonforme GVP´s geht und da auch im Ergebnis, wenn gut vorgetragen wird, sogar mal dem kleinen Bürger Recht gegeben wird. Es geschehen eben doch so dann und wann noch Zeichen und Wunder. Und weil ich ein lieber Mensch bin, möchte ich Jedem, der vom System drangsaliert wird, die Möglichkeit geben, das Unrecht in Recht umwandeln zu können, wir haben es uns verdient. Und wir tun es nicht nur für uns, wir tun es auch für unsere Kinder und Kindeskinder...Mögen sie es einmal leichter haben als wir, und das Leben nicht nur als Kampf und Krampf verstehen müssen.

Der Geschäftsverteilungsplan wird bei jedem Gericht gemäß § 21 e GVG vom Präsidium des Gerichts jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahres (Geschäft - daran sieht man schon, daß es ein Wirtschaftsunternehmen ist) beschlossen. Im GVP wird die Besetzung der Spruchkörper bestimmt und die Vertretung geregelt. Zudem werden die Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die Richterinnen und Richter oder Spruchkörper verteilt. Hierdurch ist bereits beim Eingang eines Antrages, einer Klage etc. festgelegt, welche/r Richter/in oder Spruchkörper dafür zuständig ist. Dies ist erforderlich, um dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters zu genügen (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Ist der GVP mangelhaft, wird der gesetzliche Richter entzogen - batsch!, aus und vorbei mit der Unrecht-Sprechung. Nichtigkeit besteht z.Bsp. wenn das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war oder ein Richter kraft Gesetz ausgeschlossen war.

Ist der GVP nichtig, so ist auch der Richter kraft Gesetz ausgeschlossen. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit eines Falles vom Richter im Vorwege von Amts wegen zu prüfen (BVerfGE 40, 356). Da der Richter es unterlassen hat, zu prüfen, ob der GVP gesetzeskonform ist, ist jedes Verfahren ad absurdum geführt, wenn der GVP nicht stimmt. Richterliche Entscheidungen von nichtgesetzlichen Richtern sind ex tunc (von Anfang an) nichtig.

Den Original-GVP muß man im Gericht einsehen. Hier entscheidet sich, ob die Richter ihr Unrecht in diversen Prozessen durchziehen oder ob sie ausgebremst werden können.
Worauf man bei GVP-Einsicht Wert legen sollte, steht hier in einem Protokoll (Mustertext) beschrieben:

https://drive.google.com/file/d/0B20ih7WMcAz5WnIzUmVIS29VckU/view?usp=sharing

Mit Hilfe dieses Protokoll´s kann man eine Nichtigkeitsklage (so ziemlich alles, was hier gemacht wird, ist nichtig!) formulieren und anstreben. Es empfiehlt sich, in der Klage diverse Grundrechtsverletzungen zu vermerken (und die sind immer vorhanden), derer sich die üblichen Verdächtigen schuldig gemacht haben (und das machen sie immer!). Mit folgendem Satz kann man in einer angestrebten Nichtigkeitsklage erreichen, daß man finanziell nicht in Vorleistung gehen muß:

"... Da der Bundesgesetzgeber, abgesehen von der Vorschrift in § 34 Abs. 1 BVerfGG, bisher keine eindeutigen Kostenregelungen im Sinne des Bonner Grundgesetzes getroffen hat, sind diese aus Gründen der Rechtssicherheit zu erlassen. Kollidierende Vorschriften sind aufzuheben."
Quelle Zitat Grundrechtepartei: 
https://drive.google.com/file/d/0B20ih7WMcAz5X3ZjaUYtRDFLWDg/view?usp=sharing

Der GVP ist das Zünglein an der Waage, ob man Recht bekommt/das Verfahren eingestellt wird/zurück an das Amtsgericht o.a. Gericht verwiesen wird und dort erneut verhandelt werden müßte aber nicht verhandelt werden kann, weil die keinen gesetzeskonformen GVP vorlegen können (oder dürfen).

Der Wächter oder die Wächterin der GVP´s sind oftmals regelrecht genervt, wenn jemand kommt und Einblick in den Original-GVP haben will und verweist deshalb gerne auf die Online-Version. Diese ist schön und gut, hat aber weder Unterschriften, noch sonst etwas Rechtskräftiges. Man sollte sich da nicht abwimmeln lassen, denn meist wird sogar auf der jeweiligen Homepage der Gerichte vermerkt, daß nur das Original die Rechtsverbindlichkeit beweist, ansonsten gibt man das der Tippse zu verstehen. Man kann die schon mal etwas wuschig machen und sagen, daß man die Unterschriften sehen will, dann werden die regelrecht zickig. Na, und das sehen wir doch gar zu gerne, wenn auch denen mal der Angstschweiß von der Stirn läuft. Ihr könnt es mir glauben, die haben alle viel mehr Angst, als wir zu glauben bereit sind. Die wissen ganz genau, daß sie jeden Tag Rechtsbruch begehen und daß sie ihr Geld mit Straftaten verdienen. Aber was soll´s, wir kämpfen für die Einhaltung und Umsetzung von Recht und Gesetz, irgendwann ist man an dem Punkt, wo einem so ein kleines Zicklein nicht mehr beeindrucken kann und wo es einem ein innerer Vorbeimarsch ist, wenn sie vor lauter Angst rumzicken. Und wenn sie wirklich den Einblick in den Original-GVP verweigern, dann hat man doch schon wieder die Rechtsmittel in der Tasche, besser gehts doch gar nicht. Dann müssen die im Rahmen einer Nichtigkeitsklage den Original-GVP auf den Tisch legen und da finden sich garantiert herrliche Fehler und maximal ein paar verbotene Paraphen anstelle von rechtskräftigen Unterschriften (bei einer rechtskräftigen Unterschrift müssen mindestens 3 Buchstaben lesbar sein). Alles, was man für solche Klagen braucht, sind ein paar Gerichtsurteile, wo geurteilt wurde, daß Paraphen den GVP oder andere Beschlüsse lediglich als unnützes Papier ausweisen (wir haben da genügend "Futter" vorzuweisen).

Zum Thema GVP kommt erschwerend hinzu, daß der Direktor des Gerichts mit seiner Unterschrift den GVP in Kraft setzen muß (per Inkraftsetzungsbeschluß). Dabei gibt es wieder einen Punkt, der eine Nichtigkeitsklage absolut rechtfertigt. Der Direktor eines Gerichts (außer Bundesverfassungsgericht) wird im jeweiligen Bundesland vom Minister der Justiz auf seinen Sessel berufen. Dieser Minister ist Vertreter der Exekutive (ausführende Gewalt). Ein Gerichtsdirektor ist bis zu einem bestimmten Prozentsatz Richter, also rechtsprechende Gewalt. Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht hat. Der Vertreter der Exekutive (Minister) kann also NUR ausführende Gewalt übertragen, niemals aber rechtsprechende Gewalt, weil er diese selbst nicht hat. Wenn nun der Gerichtsdirektor z.Bsp. 95 % Richter ist (entsprechender Prozentsatz wird im GVP ausgewiesen) und die restlichen 5 % nicht ausgewiesen sind, so ist davon auszugehen, daß er mit 5 % der Exekutive beauftragt ist. Das jedoch widerspricht dem Verfassungsgrundsatz der Gewaltentrennung. Man könnte sich ja auch zusätzlich mal die Frage stellen, woher denn der Direktor die Legitimation für die 95 % Richtertätigkeit hat - wurde er durch Volkswahl, wie es das Gesetz für einen Richter vorschreibt, ins "Amt" berufen? Wohl kaum! Also ist keine/r legal im Richterdienst tätig. Daß die das nicht hören wollen, ist nur zu verständlich, es geht ums Geld! Rechtfertigt dieser Umstand aber die Tatsache, gegen das Gesetz zu wirken?! Wohl kaum!

Ja, ich weiß, daß wir keine Verfassung haben aber die Obrigen reden uns ein, daß das Grundgesetz unsere Verfassung sei und da sag ich mir: denen ihr Sandkasten, denen ihre Spielförmchen - da spiel ich doch mal mit. Was wollen die denn dagegen sagen? Alles ganz anders, nichts ist hier so, wie es scheint?! Das werden die nicht tun, denn dann klappt das Kartenhaus sofort in sich zusammen. Man muß sie also mit ihren eigenen "Waffen" schlagen. Und wenn das alles nur Lügen sind, was sie uns erzählen, dann bekommen die eben ihre eigenen Lügen um die Ohren gepfiffen...Die haben inzwischen so viel Angst vor der Wahrheit, daß sie fast nur noch Fehler machen, man muß nur noch aufsammeln, die liefern uns alles, was wir brauchen. Ein herrliches Spiel, zu sehen, daß bald alles zusammenkracht, weil die nicht mehr können! Man muß da auch kein schlechtes Gewissen haben. Keiner von denen fragt uns, wie wir jahrelang unter Drohung, Nötigung, Betrug und Willkür gelitten haben und immer noch leiden...

Die Amtsgerichte sind unterste Schublade, dort wird wahrscheinlich nie Recht gesprochen, wo Recht ist (dort geht es NUR um´s Geld verdienen). Laßt sie doch beschließen, was sie wollen. Ihr habt Rechtsmittel, z.Bsp. die Möglichkeit zur Nichtigkeitsklage (auch wenn euch dieses Rechtsmittel niemals freiwillig angeboten werden wird - warum wohl nicht?). In einer Nichtigkeitsklage werden wieder die nichtigen Details, die Grundrechteverletzungen und der nichtige GVP vermerkt und das Spiel geht von vorne los.

Bei Berufung oder Revision vor einem höheren Gericht braucht man einen Rechtsanwalt und die kann man mit Blick auf deren Abhängigkeiten zur Rechtsanwaltskammer (Kammerzwang), wo denen die Linie gewiesen wird, wie sie dem System (oder besser gesagt der bestehenden Diktatur) zu dienen haben, vergessen. Bringt nichts und kostet nur einen Haufen Geld. Da könnt Ihr doch gleich die Scheine über die Balkonbrüstung schmeißen. Es geht auch anders! Im Übrigen kennt das Grundgesetz keine Kammern und schon gar keinen Kammerzwang. Also wieder alles nichtig, was die treiben und ein herrliches Argument, wenn sich ein vorgeblicher Rechtsanwalt (der weitaus zutreffendere Begriff wäre da wohl eher Unrechtsanwalt) vor Euch aufplustert...

Laßt Euch nicht unterkriegen!
Laßt uns zusammenhalten und zusammen kämpfen!
Die Obrigen halten schließlich auch zusammen und nur deshalb können sie tun, was sie tun!

Alles wird gut!
   Nur eine Frage der Zeit...

Also bis bald
Eure Petra K.
“...Und wenn Euch Eure Kinder fragen Was habt Ihr dagegen getan? 
Wollt Ihr dann wieder sagen: Wir haben nichts gewußt?“
(Gewissensfrage)
Nachtrag 06.11.2017:
Eine Nichtigkeitsklage kann in zivilrechtlichen Verfahren gemacht werden. Wie es in Strafprozessen gehandhabt werden muß, da bin ich noch am Studieren. Meiner Meinung nach ist es aber vollkommen egal, was man macht, die machen sowieso was sie wollen und urteilen gem. ihres Auftrages, was dabei rauskommen soll und was es finanziell bringen soll. Wir leben schließlich in einer Diktatur!

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Donnerstag, 19. Oktober 2017

Einbau von "intelligenten Stromzählern" verhindern

Das SmartMeter, die neueste Erfindung, um das "gefährliche Volk" vollständig zu kontrollieren, zu manipulieren und auszuspionieren, ggf. die "Systemstörer" mit schädlichen Frequenzen zu eleminieren (und das ist definitiv keine Verschwörungstheorie). In diesem Herbst sollte es losgehen mit dem Einbau.

Der Großteil der Masse wird es über sich ergehen lassen. Big Brother is watching you, das stört sie nicht und sicher lebt man mit dieser Einstellung ruhiger. Daß hier alles abgehört, wohl jede E-Mail gelesen, über Computerkamera (die fremdgesteuert aktiviert werden können) die Wohnungen ausspioniert werden, Gespräche in den Wohnungen mitgehört werden um zu erfahren, wie sie ticken und/oder entsprechende Werbung dem potentiellen Kunden unterzujubeln, das ist ja inzwischen hinlänglich bekannt. Man könnte sich scheckig lachen, was die da oben für eine Angst vor dem Volk haben und was für ein Zwang zum Konsum hier offengelegt wird, nur damit die Mehrwertsteuer rollt.

Meiner Meinung nach ist Letzteres aber nur vorgeschoben und dabei das wohl kleinste Problem. Das Thema Frequenzen ist hier der hauptsächliche Grund, warum die Dinger mit so einer eigenwilligen Vehemenz eingebaut werden sollen. Denn: Mit entsprechenden Frequenzen kann der Mensch in alle Gemütslagen gesteuert werden - von himmelhochjauchzend bis zu Tode betrübt - willenlose, weil gesteuerte Zombies zu züchten, genau das ist das Ziel! Dann hat man den Menschen völlig in der Hand, dann macht er, was er machen soll, er ist dann das Werkzeug der Hintergrundmächte, welche die Herrscher der Frequenzen sind. Genau darauf läuft es hinaus. Und wer das nicht glauben kann/will/darf, der läßt es eben bleiben, dem ist sowieso nicht zu helfen. Ich kann nur davor warnen, mehr liegt nicht in meiner Macht und mehr ist auch nicht meine Aufgabe.

Aber egal, man muß es ja nicht mitmachen. Man muß kein Smartphone haben, wo einem die Fingerabdrücke abgenommen werden, wo Bewegungsprofile erstellt werden und man automatisch voreingestellt als Organspender eingetragen wird.
Man muß nicht zwangsläufig konsumieren, wenn man das nicht will und man braucht auch keinen "intelligenten Stromzähler", der sich SmartMeter nennt, was die Frequenzen manipuliert, häusliche Gewohnheiten ausspioniert und mitunter auch nicht mal korrekte Messwerte bringt. Und dieses Beispiel zeigt uns wiedermal, daß man die Ausdrücke, die uns hier vorgelegt werden, erstmal grundsätzlich umdrehen muß, um herauszufinden, was wirklich dahinter steckt. Intelligent ist daran nur, daß es der Großteil nicht erkennt und man ihnen deshalb alles aufschwatzen kann, was gut klingt, was aber alles andere als gut ist und das Selbstbestimmungsrecht, was ein Grundrecht jedes Menschen ist, mit Füßen tritt.

Wir haben uns das Recht herausgenommen, den Einbau des SmartMeter zu verhindern und wir hatten gute Gründe dafür. Die braucht man auch, wenn man diesen "Intelligenzpfosten" verhindern will.

Der Einbau braucht Voraussetzungen, an die sich der Energieversorger halten muß und genau diese Tatsache muß man sich zunutze machen, wenn man den Einbau verhindern will:

1.) Der Stromverbrauch sollte in Privathaushalten unter 10.000 kWh Jahresstromverbrauch liegen, ab 2020 kann bei 6.000 kWh Jahresstromverbrauch eingebaut werden.

2.) Eingebaut werden kann auch bei Vorhandensein einer Wärmepumpe oder

3.) eine PV-Anlage ist installiert

4.) wenn das BSI festgestellt hat, daß mind. 3 voneinander unabhängige Unternehmen zertifizierte Geräte anbieten (das ist z. Z. noch nicht der Fall)

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann der Einbau abgelehnt werden. Man sollte das auch unbedingt ablehnen, denn die Masche, daß ja lediglich ein modernes Messsystem und kein intelligentes Meßsystem/SmartMeter eingebaut werden soll, ist nur ein "Verführungsinstrument". Man beachte da bitte auf der Seite des BSI in den Ausführungen das kleine Sternchen. Da steht nämlich drunter, daß die modernen Messgeräte jederzeit nachgerüstet werden können. Hat man also erstmal das moderne Messgerät eingebaut bekommen, ist dies der Freifahrtschein, nachzurüsten und schon hat man ein SmartMeter im Haus.

Fakt ist:

1. Es gibt keine zertifizierten Geräte
2. Bei den meisten Stromkunden werden die obigen Voraussetzungen, die den Einbau legitimieren würden, NICHT erfüllt
3. Der Einbau von modernen Messgeräten ist nur die Vorstufe des SmartMeter, ist der eingebaut, dann kann man es nicht mehr aufhalten, daß nachgerüstet wird und das ist dann ganz legal, damit bekommen sie das, was sie wollen - die totale Kontrolle, den willfährigen Bürger, den Zombie, der nicht mehr selbst denkt!
4. Der Einbau widerspricht den Vorschriften der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da dort Daten gesammelt werden

Punkt Aus!

Wehrt Euch! Es geht hier um Euer Selbstbestimmungsrecht! Es geht um Eure Gesundheit! Es geht um Eure Freiheit und die Freiheit Eurer Gedanken! Ihr habt jedes Recht, hier hartnäckig zu bleiben. Und Ihr bekommt da auch Recht, denn es ist längst erwiesen, daß jegliche neue Messgeräte rechtswidrig sind. Rechtsanwälte werden Euch das zu jeder Zeit bestätigen. Schaut mal im Internet, was dazu schon alles zu lesen ist.

Ich stelle Euch hiermit mal die Möglichkeit eines Mustertextes zur Verfügung, den man zur Ablehnung des SmartMeter-Einbaus´s verwenden kann. Bei uns hat es funktioniert.

Und wenn der nachfolgende Mustertext ignoriert und irgendwelches Bla bla in Bezug auf das Messstellenbetriebsgesetz oder sonstiges Krauderwelsch vom Einbauwilligen kommt und Ihr das alles nicht versteht oder mit denen nicht diskutieren wollt und die "Selbstschußanlage" um des lieben Friedens willen lieber in Kauf nehmen möchtet, dann habt Ihr immer noch die Möglichkeit, daß der Einbaubeabsichtigende (also der Mitarbeiter der Stadtwerke/ des Stromanbieters etc.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die übrigens auch bei Impfabsichten etc. angewendet werden kann, auszufüllen und handschriftlich lesbar zu unterzeichnen hat. Das sollte man ihm oder der Firma vorher bereits per Mail o.ä. zukommen lassen, damit er weiß, worauf er sich einläßt. Er geht damit in die volle Haftung, auch in Bezug auf die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das wird er nicht machen wollen. Ihr habt also alle Möglichkeiten und immer einen Trumpf im Ärmel, um u.a. den Einbau eines neuen Messgerätes, wie auch immer die das Ding bezeichnen mögen, zu verhindern. Ihr müßt es im eigenen Interesse nur TUN!

Mustertext:

Vorname Familienname

Straße, Hausnr.

PLZ Ort





Anschrift Einbau-Unternehmen von SmartMeter

Str. Hausnr

PLZ Ort

Fax: xxxx-xxxxx                                                                                          Ort, TT.MM.JJJJ 
 



Zählernummer: XXXXXXX

Betr.: Ihr Termin TT. MM. JJJJ



Anfechtung des Rechtsgeschäftes gem. § 143 BGB

Unterlassungsanordnung



Sehr geehrte Damen und Herren,



grundsätzlich gilt, kein Schreiben ist ohne Unterschrift rechtskräftig gültig. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Willenserklärungen etc. generell zu unterschreiben sind. Auf einem nichtigen Rechtsgeschäft kann kein Rechtsgeschäft aufgebaut werden. Ihr einseitiges Rechtsgeschäft gilt als angefochten, auf §142 BGB wird verwiesen.



Der von Ihnen favorisierte Einbau des sog. intelligenten Meßsystems (SmartMeter) wird vom Verfasser abgelehnt.



Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden sich die Voraussetzungen, die einen Wechsel verpflichtend machen würden.






(Zitat)Ab 2017 kann grundsätzlich mit dem Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) begonnen werden bei:

  • Verbrauchern ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch
  • Verbrauchern, die ein verringertes Netzentgelt für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe) vereinbart haben
  • Erzeugern (Haushalten mit einer PV-Anlage) zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung“

Grundlegende Voraussetzung für den Pflichteinbau intelligenter Messsysteme ist, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) die technische Möglichkeit der Ausstattung feststellt. Erst nach dieser Feststellung kann die flächendeckende Einführung (auch Roll-out genannt) der intelligenten Messsysteme starten und die jeweiligen Realisierungsfristen der Pflichteinbaufälle beginnen ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Die Feststellung wird das BSI auf seinen Internetseiten veröffentlichen, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme anbieten, die den Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes genügen“. (Zitatende) 



Für den Haushalt des Verfassers wird keiner dieser Punkte erfüllt, so daß ein Wechsel obsolet ist.



Weiter wird auf die Internetseite des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) verwiesen. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/SmartMeter/SmartMeterGateway/Zertifikate24Msbg/zertifikate24MsbG_node.html



Dort findet sich zusätzlich ein Hinweis, daß es noch keine zertifizierten Meßsysteme gibt:

Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems (Smart Meter Gateway)


aufsteigend sortieren   absteigend sortieren Zertifizierungsnummer
aufsteigend sortieren   absteigend sortieren  Produktname
aufsteigend sortieren   absteigend sortieren  Antragsteller
aufsteigend sortieren   absteigend sortieren Datum
Zur Zeit keine zertifizierten Produkte.

(aktueller Stand TT..MM.JJJJ ) auf Homepage Bundesnetzagentur einzusehen - https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/SmartMeter/SmartMeterGateway/Zertifikate24Msbg/zertifikate24MsbG_node.html
 
Dies bedeutet in vergleichbarer Form, ein Arzt verschreibt ein nicht zugelassenes Medikament.

Es gibt also absolut keinen Grund für einen Zählerwechsel.



Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, daß zwischen Ihnen und dem Verfasser kein Vertragsverhältnis besteht.



Ihre genannte Rechtsgrundlage, wie bundesweit gültige eichrechtliche Vorschriften oder Niederspannungsanschlußverordnung, widersprechen höherwertigem Recht.



Bei der bürgerbelastenden Gesetzesanwendung ist jedoch das Tillessen-Urteil zu beachten. Danach sind alle BRD-Gesetze, Verordnungen, Normen etc. nichtig, die von einem verfassungswidrig zusammengesetzten Bundes- oder Landtag erlassen wurden. Das dürfte durchgehend der Fall gewesen sein, da stets Exekutivbedienstete (Kanzler, Vizekanzler, Minister und parlamentarische Staatssekretäre) gewaltentrennungswidrig stimmberechtigt in den Parlamenten saßen und über Gesetze, Verordnungen, Normen etc. abgestimmt haben. Gegenteilige Meinungen sind mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis dem Verfasser vorzulegen.



Alle Gesetze, Verordnungen. Normen etc. verstoßen somit gegen das Gewaltentrennungsgebot des Grundgesetzes. Rechtsbeugung zu widerrechtlicher Willkür wird vom Verfasser abgelehnt.



Es ergeht eine Unterlassungsanordnung gegen Sie und eingesetzte Beauftragte zum beabsichtigten Einbau. Bei Zuwiderhandlung greifen die AGB des Verfassers.



Mit freundlichen Grüßen



                                                                                                           
Vorname Familienname

(Mustertext Ende) 
Leider hat mir hier die Formatierung einen Streich gespielt, es ist sehr weit auseinandergezogen und ich kann es auch nicht verändern. Bitte nutzt die PDF des Mustertextes.


PDF Mustertext hier:  



Hier gibt es weitere Info´s zum Thema SmartMeter:







Also bis bald
Eure Petra K.


Nachtrag 29.12.2017:
Hier finden Sie den Film mit ausführlichen Infos bzgl. der wirklichen Ziele des SmartMeters:
https://www.youtube.com/watch?v=M9rCpZGHhXE

Filmtitel: Hol Dir Deine Macht zurück.

Und noch ein Video zum Thema:
http://brd-schwindel.ru/smart-meter-einbau-ohne-einwilligung-sind-wir-hier-im-wilden-westen/

Nachtrag 18.10.2018:
Hier gibt es zusätzlich nochmal den Link für die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für alle möglichen Lebenslagen, wo man gegen Euch vorgehen und/oder Euch irgendwas aufdrängen will, nutzbar ist:
als doc-Dateihttps://drive.google.com/file/d/1cN1jUKxfCqKaqaYsMUdF0cDVuCLkwwiZ/view?usp=sharing

als PDF: https://drive.google.com/file/d/1gDgpgpj0zPeBG-uVcuS6LJ88RaDIYnLG/view?usp=sharing

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Sonntag, 15. Oktober 2017

Herrlicher Herbst 2017

Ich liebe den Herbst - vielleicht auch, weil ich selbst im Herbst des Lebens angekommen bin und daher die Schönheit und Fülle des Herbstes ganz anders einzuschätzen vermag. Schaut doch nur, was der Herbst zu bieten hat. Welcher Frühling könnte das denn vorweisen?


die Herbstastern sind die Boten, daß der Sommer vorbei ist.
Sie blühen in rosa,


in kräftigem Lila


und auch in einem schönen Rot


Die Dreimasterblume hat noch farbenprächtige Blüten


die Rosen sind auch noch am Blühen


die mehrjährige Wicke habe ich nicht gepflanzt,
keine Ahnung wie sie den Weg in unseren Garten gefunden hat


die Wegwarte,
das Mädchen mit den blauen Augen, 
was am Wegesrand vergebens auf den schönen Jüngling wartete
und deshalb aus Mitleid in eine Blume verwandelt wurde


die Berberitzen haben jede Menge knallrote Früchte
aber doch viel zu klein, um was draus zu machen,
ich überlasse sie den kleinen Vögelchen als Schmankerl


die Hortensien genießen auch noch die Herbstsonne


kräftig große Hagebutten


ein Baum in grün, rot und gelb, herrlicher Farbenmix
und man fragt sich, wie das die Natur so hinbekommt


der wilde Wein ist im Herbst ein Farben-Feuerwerk


ein Hokkaido-Kürbis,
noch nicht ganz ausgereift aber er wird sich bestimmt auch noch ins rötliche verfärben

Genießt den Herbst mit seinen schönen Seiten, trüb wird es noch zeitig genug.

Also bis bald
Eure Petra K.

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Donnerstag, 12. Oktober 2017

Bohnenschalen für Tee

Ich habe in diesem Jahr mal die Bohnen zu einem Teil richtig ausreifen lassen. Sprich, sie fingen schon an, aufzuplatzen, als ich sie geerntet habe. Die Kerne wollte ich als Saatgut für das nächste Jahr haben, sie sind inzwischen getrocknet und in einem Glas aufbewahrt. Es waren noch allerhand Kerne, ich kann also im nächsten Jahr den gesamten Zaunbereich mit Bohnen bestücken, denn wir essen sehr gerne Bohnen als Gemüse. Und da es doch so einfach ist, Saatgut auf diese Weise zu gewinnen, kann ich mir das teure Saatgut aus dem Baumarkt o.ä. sparen.

Nun hatte ich irgendwo im Zusammenhang mit meiner Recherche zur Verwendung von Bohnenschalen mal gelesen, daß wohl früher die Schalen getrocknet und als Mehl zum Backen mit verwendet wurden, jedoch nur ein gewisser Teil der Mehlmenge durch Bohnenschalenmehl ersetzt wurde. Da das für mich in dem Moment aber nicht in Frage kam, hab ich mir das auch nicht so genau gemerkt, wieviel Bohnenschalenmehl prozentual dafür genutzt wurde. Es war jedenfalls nicht viel. Wenn ich mich richtig erinnere, waren es wohl nur 10 % der Menge an Brotmehl. Aber früher war eben das Brot ein ganz wichtiges Lebensmittel, manchmal das Einzige, was es bei Manchem zu essen gab. Da ist man sicher immer froh gewesen, wenn man das wertvolle Mehl mit irgendwas strecken konnte, und wenn es Bohnenschalen waren, diese anzubauen war ja nicht schwer.

Die für mich viel eher in Frage kommende Verwendung wäre da schon der Teeaufguß. Soweit ich es gelesen habe, sind Bohnenschalen wohl im Blasen- und Nierentee ein Bestandteil. Und da diese Körperorgane auch meine Schwachstellen sind, da tu ich mir doch lieber mal etwas Gutes, indem ich die Bohnenschalen für eine "Tea-Time" verwende. Er soll wohl harntreibend sein. Na, da bin ich doch jetzt bestens vorbereitet. Vielleicht hilft dieser Tee ja auch, wenn ich in der Sommerhitze mal dicke Füße bekommen sollte, passiert bei mir auch gerne mal. Bis jetzt hab ich da die Füße und die Waden immer kalt abgeduscht, das hilft bei mir sehr gut aber ich könnte das ja auch mal mit diesem Bohnenschalen-Tee unterstützen. Mal sehen, ob es hilft, jetzt ist ja die große Sommerhitze erstmal vorbei aber ich freu mich natürlich immer, wenn ich das, was der Garten oder die Natur hervorbringen, in der Gänze verarbeiten kann. Hat für mich auch immer die Genugtuung, daß ich das alte Wissen damit wieder in Erinnerung bringen kann. Schließlich hat man früher ausschließlich mit natürlichen Mitteln geheilt. Es ist eben für und gegen alles ein Kraut gewachsen, wie es immer so schön heißt.


ausgereifte Bohnen als Saatgutlieferanten


trocknende Bohnenkerne als Saatgut für´s nächste Jahr


 
trocknende Bohnenschalen,
ich hab sie dann später noch klein geschnipselt, damit sie besser trocknen

Hier gibt es weitere Infos zur Heilkraft der Bohnenschalen:


Also bis bald
Eure Petra K.
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Dienstag, 10. Oktober 2017

Pilze einkochen als Vorrat

Was haben wir doch in diesem Jahr für ein Glück mit den Pilzen. Sie sprießen reichlich und sind noch dazu meist ohne Maden im Inneren. Maximal laben sich mal ein paar Schnecken an den Pilzen aber das kann man ja wegschneiden.

So richtig los ging es wirklich erst ab September. Ich war nur vorher etwas zu ungeduldig und dachte, wenn es schon so schön regenet und auch herrlich warm ist, dann müßten doch die Pilze auch schon eher sprießen. Aber es hat eben alles seine Zeit. Es gibt auch im Spätsommer schon Pilze, nur eben nicht so viele wie ab September. Als es dann allerdings los ging, da ging es auch richtig dolle los.

Seit dem Jahre 2013 hatte ich keine Pilze mehr eingekocht, weil es in unserem "Wüstengebiet" einfach immer zu trocken war. Meine letzten Reserven waren auch schon aufgebraucht. Es wurde Zeit, daß wiedermal etwas mehr Regen runter kam. Endlich waren es wieder genug Pilze, um einzukochen.

Ich mach mir da nicht wirklich viel Arbeit. Die Pilze putzen, schnipseln, in saubere und sterilisierte Gläser füllen (Gläser max. bis 3 Zentimeter unter den Rand befüllen), mit dem Handrücken immer mal kräftig von unten gegen das Glas klopfen, damit die Pilze zusammenrutschen, einen Teelöffel Himalaya-Salz drauf (Salzmenge entspricht jeweils großen Gläsern - 750 ml bis 1 Liter) und wenn die Gläser vom Sterilisieren wieder abgekühlt sind, kaltes Wasser drüber geben (das Wasser muß die Pilze bedecken und immer bedenken, daß die Pilze das Wasser wie ein Schwamm aufsaugen - also evtl. nochmal Wasser nachgießen), saubere und auch sterilisierte Deckel drauf, fest zuschrauben, in einen großen Topf stellen, den Topf bis ca. zur Hälfte der gefüllten Gläser mit kaltem Wasser füllen (deshalb möglichst gleich große Gläser verwenden), Deckel drauf und eine Stunde (incl. Aufwärmzeit) bei hoher Temperatur (ich nehme von 6 möglichen Stufen die Stufe 4-5; am Anfang hohe Stufe, wenn es kocht regle ich runter auf 4). 10 Minuten vor dem Ende der Kochzeit Herd abschalten, um die Nachkochzeit zu nutzen und den Topf nicht mehr bewegen. Im Allgemeinen knacken die Gläser nach dem Abschalten des Herdes irgendwann, dann ist der Inhalt vakuumiert und man kann sicher sein, daß alles geklappt hat. Ist der Topf kalt, kann man die Gläser rausnehmen, abtrocknen und ein Etikett rankleben.

Nun hab ich wieder einen gewissen Pilzvorrat aber keine großen, leeren Gläser mehr. Es muß also bis zur nächsten Pilzernte reichen. Kleine Gläser habe ich noch und in die kommt nun der Pilz-Brotaufstrich. Auch gut, da brauchen wir für das Abendbrot keinen Käse oder sonstwas zu kaufen.


eingekochte Pilze


eingekochter Pilz-Brotaufstrich

Den Pilz-Brotaufstrich gebe ich auch nach der Zubereitung (siehe hier) kalt in die Gläser und verfahre genau so, wie beim Einkochen von frischen Pilzen. Man muß da nur acht geben, daß sich beim Befüllen der Gläser mit dem Aufstrich möglichst keine Luftblasen im Glas bilden. Man kann aber sicher auch noch heißen Pilz-Brotaufstrich in die Gläser füllen. Dann muß man aber heißes Wasser in den Einkochtopf gießen, damit die Gläser nicht platzen. Ich teile mir die Arbeit immer so ein, daß ich nicht zu viel Arbeit auf einmal habe, deshalb kommt bei mir der Aufstrich kalt in die Gläser.

So hat man auch in der pilzfreien Zeit immer etwas da, wenn man mal Appetit auf Pilze hat. Den Aufstrich auf´s Brot und die gesalzenen, eingekochten Pilze als Fleischersatz über Spagetti & Co. Das gibt ein schnelles und preiswertes Mittagessen. Man braucht ja die gesalzenen Pilze nur ein bisschen warm zu machen, vielleicht noch eine Rahmsoße dazu. Fertig!

Guten Appetit!

Also bis bald
Eure Petra K.

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