Heute
stelle ich einfach mal ein paar Fragen zum Thema Gerichte & Co., die
sich jeder, so er mag, stellen kann oder sollte. Wer eine
rechtfundierte Antwort mit Quellenangabe hat, kann sie gerne in die
Kommentare vermerken. Man kann ja nur dazu lernen.
Zum
Beispiel ist das Amtsgericht Rosenheim im Deutschen Patent- und
Markenamt als Wort-Bild Marke eingetragen:
Dies
ist kein Einzelfall. Gerichte findet man grundsätzlich in
entsprechenden Firmenregistern, teilweise aber auch im DPMA
(Deutsches Patent- und Markenamt).
Ein
Patent- und Markenamt betreibt die internationale Klassifikation von
Waren und Dienstleistungen.
1.)
Wie erklärt es sich, daß ein angeblich staatliches Gericht, mit
jeweiligen Richtern als Organ der Rechtspflege in einem
öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehend, mit
Waren oder Dienstleistungen zu tun hat?
2.)
Welche Dienstleistung erbringt ein Gericht?
3.)
Hat Dienstleistung denn nicht doch eher etwas mit Handelsrecht zu
tun?
4.)
Was hat der Staat, hier das Gericht als Judikative, mit Handelsrecht
zu tun?
Die dem
Amtsgericht Rosenheim im Patent- und Markenamt zugewiesene
Nizza-Klasse ist die Klasse 41.
Als
Dienstleistung gibt die Klasse 41 aus:
Erziehung;
Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Hier
ist die Übersicht der Nizza-Klassen zu finden:
Daraus
ergeben sich folgende weitere Fragen:
5.)
Wen erzieht das Amtsgericht Rosenheim?
6.)
Wen bildet das Amtsgericht Rosenheim aus und welche
Ausbildungsinhalte bestehen?
7.)
Welche Unterhaltung bietet das Amtsgericht Rosenheim an?
8.)
Welche sportlichen und kulturelle Aktivitäten werden vom Amtsgericht
Rosenheim betrieben?
Die
Eintragung verschiedener Gerichte im Patent- und Markenamt
erfolgten z. Bsp. von der europäischen Genossenschaft World of Packaging SCE
im Fürstentum Liechtenstein:
Daraus
stellten sich mir wiederum einige Fragen:
9.)
Wenn die BRD-Gerichte angeblich staatliche Institutionen sind, wieso
hat dann eine ausländische Genossenschaft das Recht, eine
BRD-Institution in einem Patent- und Markenamt zu registrieren?
Das
Bundeszentralregister der Justiz wird lt. Impressum von Luxembourg
aus geführt.
10.)
Wie kommt Luxemburg dazu, ein Zentralregister für die Bundesrepublik
Deutschland zu führen?
In der
BRD ernennt der Justizminister die entsprechenden Richter. Dieser
jeweilige Justizminister stellt jedoch die Exekutive eines Landes
dar. Nach der Vorgabe Nemo plus iuris transferre potest quam ipse
habet – Niemand kann mehr Recht übertragen, als er selbst hat –
darf der Justizminister (Exekutive) keinen Richter (Judikative)
ernennen. Tut er dies doch, so hebelt er die Gewaltentrennung, welche
eine Säule der Staatlichkeit ist (siehe Artikel 20 (2) 2 GG), aus.
11.)
Auf welche Legitimität will sich ein Richter beziehen, wenn er von
einem Justizminister ernannt wird, der überhaupt nicht dazu
legitimiert ist, ein Recht zu übertragen (Judikative), das er selbst
gar nicht hat, weil er die Exekutive repräsentiert?
Die
Legislative eines Staates beschließt die Gesetze. Alle Bundes-
oder Landesgesetze sind von verfassungswidrig zusammengesetztem
Bundestag bzw. Landtag erlassen, da in ihnen
Exekutivbedienstete (Bundeskanzler, Ministerpräsident, Minister
und parlamentarische Staatssekretäre) stimmberechtigt waren.
Siehe
dazu Tillesen-Urteil:
https://drive.google.com/file/d/0B20ih7WMcAz5Y3N0dHdIZ3lzck0/view?usp=sharing
12.)
Auf welcher rechtlichen Grundlage sind im Hinblick auf das
Tillesen-Urteil und damit verbunden die Nichtbeachtung der
Gewaltentrennung auch nur ein einziges Gesetz, eine einzige Norm,
Sozialgesetzbücher oder Ordnungsvorschriften in diesem Land gültig?
Nichts,
NULL, niente, ist in diesem Land legal, kein einziger Verwaltungsakt
steht auf rechtlich fundierten Füßen. Der Fisch stinkt immer vom
Kopf her!
13.)
Warum werden Menschen, die genau dieses Wissen haben und die
BRD-Institutionen damit konfrontieren, weil sie diese
Verfassungswidrigkeit, die herrschende Recht- und Gesetzlosigkeit nicht mit ihrem
Gewissen vereinbaren können und wollen, als Reichsbürger
abgestempelt, diffamiert, verunglimpft, vor Gericht gezerrt, dort
willkürlich, ohne auf diese Argumente einzugehen, ohne Antworten zu
geben, ohne Stellung zu nehmen, zu hohen Geldstrafen oder
Freiheitsentzug verurteilt, wo doch sogar im Grundgesetz Artikel 116
der Bezug zum Deutschen Reich in den Grenzen von 1937 hergestellt
wird?
Zitat:
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist...wer die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt...in dem Gebiete des Deutschen Reiches
nach dem Stande vom 31. Dezember 1937...
Zitatende.
Der
kleine Bürger hat zu keinem Zeitpunkt die von den Alliierten
verlangte Ratifizierung des Grundgesetzes umgesetzt, er kann somit
gar nicht auf die im Grundgesetz genannten Grenzen von 1937 reduziert
werden.
Die
Einzigen, die einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben und damit
die Ratifizierung faktisch umgesetzt haben – und jegliche
Landesverfassungen berufen sich ebenfalls auf das Grundgesetz, und
damit auch auf den Artikel 116 -, sind die Bediensteten des
„Staates“ Bundesrepublik Deutschland, sie sind somit faktisch die
wirklichen Reichsbürger, zumindest aus der Sicht, weil sie einen Eid
auf das Grundgesetz geschworen haben, was der kleine Bürger nicht
getan hat.
Den
ursprünglichen Reichsbürger gab es im Dritten Reich unter Hitlers
Führung. Jeder Reichsbürger bekam damals einen Reichsbürgerbrief.
Das Reichsbürgergesetz wurde am 15.09.1935 beschlossen.
14.)
Wer besitzt in der Bundesrepublik Deutschland einen
Reichsbürgerbrief, damit er als Reichsbürger betitelt werden kann?
Sofern
sich nun die BRD-Bediensteten, die keinerlei Antworten liefern
können, aber immer sofort die Reichsbürgerschublade öffnen, wenn
sie mit rechtlich fundierten Fakten konfrontiert werden - die sie
nicht beantworten können, nicht beantworten wollen oder nicht
beantworten dürfen - , den kleinen Bürger als Reichsbürger
betiteln, so müßten sie zwangsläufig davon ausgehen, daß diese
Menschen alle mindestens über 70 Jahre alt sein müßten, um die
Reichsbürgerschaft begründen zu können. Und wenn das so wäre,
dann würden viele Unterschrifts- und Gesetzeseinforderer, die
irrsinnergerweise vom BRD-System und den Systemanhängern als
sogenannte Reichsbürger beschimpft werden, doch für ihr Alter noch
sehr gut aussehen, oder? Ich weiß, das war ein langer Satz aber man
sollte ihn sich vielleicht doch einmal aus rechtschaffender Sicht
ein- oder mehrmals durchlesen. Aber Vorsicht, es könnte zu
Durchsicht verhelfen.
Und nun
meine letzte Frage in dieser Betrachtung:
15.)
Wann hört diese elendigliche und menschenverachtende Show endlich
auf?
Ein
ham´mer noch:
16.)
Ist die BREXIT- Entscheidung vom 23.06.2016 der Anfang vom Ende?
Wenn
ja, dann haben die Briten meine vollste Hochachtung. Aber das waren
vielleicht im Hinblick auf eine kaballistische Betrachtung der Zahl
23 gar nicht zwangsläufig die britischen Bürger. Jeder weiß, daß
heutzutage jede Wahl so gefälscht wird, daß das gewünschte
Ergebnis dabei herauskommt (die haben von der DDR wirklich sehr viel
gelernt).
Und
wenn die Briten sagen, daß sie aus der EU heraus wollen, dann steckt
da auf jeden Fall viel mehr dahinter, als nur ein Volksentscheid.
Lustig
ist allerdings, wie die „Mutti“ Merkel gleich mit einem Aufschrei
und der Forderung, daß Volksentscheide sofort verboten werden
müssen, reagiert hat.
Mein
Fazit: „Mutti“, Deine Tage sind gezählt!
Also bis bald
Eure Petra K.
Die Briten haben ein besonderes Talent, auch in einer nicht vorhandenen Krise gelassen zu bleiben.
(Franklin P. Jones)
(1887 - 1929), US-amerikanischer Geschäftsmann und Publizist
(1887 - 1929), US-amerikanischer Geschäftsmann und Publizist
Quelle Zitat: https://www.aphorismen.de/
Nachtrag 26.06.2016:
Wer einen sanften Einstieg rund um aktuelle Themen sucht, kann sich hier informieren:
BREXIT oder der 3 Akt in der EU Posse - von Alexander Wagandt
Übrigens:
Wenn die Frau Merkel ein Verbot von Volksabstimmungen fordert, dann macht sie sich wegen Verstoß gegen den Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes strafbar, wo eindeutig zu lesen ist, daß das Volk die Staatsgewalt in Wahlen und ABSTIMMUNGEN ausübt. Dies zu missachten wäre Hochverrat. Im Moment interessiert das hier noch niemanden großartig, weil alle Regierungsmischpoken mit den Gerichten unter einer Decke stecken. Es könnten aber auch ganz schnell mal andere Zeiten kommen, so in der Art Nürnberger Prozeße Update 2.0
Man sollte niemals nie sagen.
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